GEwerk.business GmbH
Bielefeld
Der Bundesfinanzhof sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine Verletzung der Grundrechte inländischer Steuerpflichtiger. Insbesondere der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstoße nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Daher können einem aktuellen Urteil zufolge Schweizer Banken Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln (Az. IX R 36/21).|
Erstellt von (Name) E.R. am 09.04.2024
Geändert: 09.04.2024 07:55:26
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold
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