BFH zu Auswirkungen des Kindergeldes bei einer Nettolohnvereinbarung

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung getroffen, so reduziert sich nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Bruttoarbeitslohn, wenn das Kindergeld an den Arbeitgeber abgetreten und gezahlt wird (Az. VI R 26/21).

Eine Nettolohnvereinbarung besagt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unabhängig von Lohnsteuerklasse und Höhe der Sozialversicherungsbeiträge einen bestimmten Nettolohn garantiert. Der daraus resultierende Bruttolohn sowie die abzuführenden Steuern und Versicherungsbeiträge müssen vom Arbeitgeber berechnet werden. In dem verhandelten Fall hatte ein berufstätiges Ehepaar mit dem Arbeitgeber eine solche Nettovereinbarung getroffen. Das Kindergeld für die beiden Kinder wurde von der Familienkasse direkt an das Unternehmens ausgezahlt.

Im Rahmen der Steuererklärung lehnte es das Finanzamt ab, den Bruttoarbeitslohn um das vom Arbeitgeber vereinnahmte Kindergeld zu kürzen. Statt dessen wurden zwei Kinderfreibeträge berücksichtigt und die Einkommensteuer um das Kindergeld erhöht. Diese Sichtweise ist nicht zulässig, so der BFH. Bei einer Nettolohnvereinbarung müsse ein Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung nicht lediglich den Nettolohn deklarieren, sondern den durch Hochrechnung ermittelten Bruttolohn. Werden Erstattungsansprüche wegen zu viel gezahlter Lohnsteuer an den Arbeitgeber abgetreten, sind diese in dem Lohnzahlungszeitraum einkünftemindernd zu berücksichtigen.

„Lässt sich der Arbeitgeber – wie im Streitfall – nicht nur die spätere Einkommensteuererstattung abtreten, sondern auch das Kindergeld als Vorauszahlung hierauf, ist nicht nur der an diese abgetretene Einkommensteuererstattungsanspruch im Erstattungsjahr durch Abzug vom laufenden (Brutto-)Arbeitslohn zu berücksichtigen, sondern auch das an den Arbeitgeber abgetretene und gezahlte Kindergeld“, so die Richter.


Erstellt von (Name) E.R. am 18.06.2024
Geändert: 18.06.2024 08:18:23
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  BFH
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Kuzmafoto
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