BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt. Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, sowie Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro (§ 33 UStDV) und Fahrausweise (§ 34 UStDV).
Das Bundesfinanzministerium hat nun dazu ein BMF-Schreiben herausgebracht. Dieses können Sie hier downloaden >>

Erstellt von (Name) E.R. am 07.11.2024
Geändert: 07.11.2024 16:32:34
Quelle:  BMF
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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