Geändertes Stromsteuergesetz bringt Vorteile für produzierendes Gewerbe

Seit dem 1. Januar 2024 greifen einige Änderungen bei der Stromsteuer. Konkret wurde durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 die antragsgebundene Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes erweitert. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin. Die Entlastung sieht vor, dass die Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz von 0,50 Euro pro Megawattstunde abgesenkt wird. Diese Steuersenkung wird laut DStV durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrags in Paragraf 9b des Stromsteuergesetzes von 5,13 Euro auf 20 Euro pro Megawattstunde umgesetzt. Während bislang versteuerte Stromentnahmen für betriebliche Zwecke erst ab knapp 50 Megawattstunden entlastungsfähig waren, liegt der Wert demnach jetzt bei 12,5 Megawattstunden.

Um von der Stromsteuersenkung zu profitieren, müssen begünstigte Unternehmen einen Antrag auf Erstattung stellen. Dieser ist dem DStV zufolge beim jeweils zuständigen Hauptzollamt einzureichen, und zwar spätestens bis zum 31.12. des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen worden ist. Informationen dazu gibt es unter anderem auf den Internetseiten des Zolls.

Die Steuerentlastung wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Sockelbetrag von 250 Euro übersteigt – was wegen der Erhöhung des Entlastungsbetrags deutlich schneller erreicht wird als bisher. 
Folglich könnten nun nicht nur größere stromintensive Betriebe die Steuerentlastung in Anspruch nehmen, sondern auch Klein- und Kleinstunternehmen in den Begünstigtenkreis hineinfallen, so der DStV. Für größere stromintensive Betriebe sei interessant, dass ab einer entlastungsfähigen Strommenge von 50 Megawattstunden in einem bestimmten Entlastungsabschnitt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine unterjährige Entlastung möglich ist.

Die Steuerentlastung ist vorerst für 2024 und 2025 gesetzlich geregelt. Sie soll für weitere drei Jahre gelten, sofern im Bundeshaushalt eine Gegenfinanzierung bis 2028 dargestellt werden kann.

Erstellt von (Name) E.R. am 13.03.2024
Geändert: 13.03.2024 08:46:10
Autor:  Petra Hannen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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