Musterlösung Verrechnungsverbot

Günther Wittwer

Forderungen aus Lieferungen

Für den Praktiker ist es verständlich, dass die Forderungen aus Lieferungen auf Grundlage des Realisationszeitpunkts bilanziell zu erfassen sind. Der Anspruch auf eine rechtliche Durchsetzbarkeit muss vorliegen.

Eine rechtliche Durchsetzbarkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der bestellte Vermögensgegenstand ausgeliefert und die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer übergegangen ist. In der täglichen Buchhaltungspraxis werden die Forderungen aus Lieferungen bei einer Rechnungserstellung in der Buchführung erfasst.

Trennung muss sein!

Am Bilanzstichtag ist sorgfältig zu prüfen, ob für eine Lieferung aus dem alten Jahr auch die Ausgangsrechnung für den gleichen Zeitraum geschrieben worden ist.

Forderungen aus Leistungen

Eine Forderung aus Leistungen entsteht bei einer ordnungsgemäßen Erfüllung aus einem Dienst- oder Werkvertrag. Bei Erstellung der Ausgangsrechnung ist sorgfältig zu prüfen, ob die Leistung erbracht worden ist und somit der Anspruch auf die Gegenleistung (Bezahlung der Ausgangsrechnung) vom Kunden erfolgen kann.

Ebenfalls muss am Bilanzstichtag – wie bei den Forderungen aus Lieferungen – eine sorgfältige Prüfung erfolgen, welche Forderung in das alte und neue Jahr gehört.

 



letzte Änderung Günther Wittwer am 20.03.2024

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