![Musterlösung Maschinen und technische Anlagen - Anschaffungskosten]()
Beim Kauf der
Sägemaschine Modell 2012 handelt es sich um einen abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstand des
Anlagevermögens, der höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
Abschreibungen, anzusetzen ist. (§§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB)
Für die richtige Ermittlung der
Anschaffungskosten ist der Kaufpreis, um die Anschaffungsnebenkosten zu erhöhen und um die Anschaffungskostenminderung (Skonto) zu reduzieren. (§ 255 Abs. 1 HGB)
Eine Feststellung von
Wechselkursänderungen ( § = € ) ist nicht in den Anschaffungskosten mit einzubeziehen, sondern verändern die Höhe der Verbindlichkeiten.
1. Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten von Gegenständen des
Anlagevermögens sind zum Zeitpunkt des Erwerbs (Kauf) auf dem jeweiligen eingerichteten Anlagekonto zu aktivieren. Zu den Anschaffungskosten gehören sämtliche Aufwendungen, die nötig sind, um das Anlagegut zu erwerben und in einen
betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Beispiel:
Zum
Kauf einer
Maschine gehören z.B. Montagekosten, damit ein betriebsbereiter Zustand erfüllt ist.
Grundsatz
Auf keinen Fall gehören Finanzierungskosten zu den Anschaffungskosten. Beim Erwerb von
beweglichen oder
unbeweglichen Anlagegütern ist die Bewertung mit den Anschaffungskosten zu erfolgen. Die Anschaffungskosten ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abschreibungen nach Einsicht in die Afa-Tabelle.
Die
Afa-Tabelle (Afa= Absetzung für Abnutzung) enthält die häufig verwendeten Anlagegüter. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) richtet sich nach den Erfahrungswerten und den Werten aus den
Betriebsprüfungen (
Außenprüfung) der Finanzverwaltungen bei den steuerpflichtigen Unternehmen.
Die
aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten setzten sich wie folgt zusammen;:
|
Anschaffungspreis
|
+
|
Anschaffungsnebenkosten
|
–
|
Anschaffungskostenminderungen
|
=
|
Anschaffungskosten
|
2. Anschaffungskostenminderungen
Die Anschaffungskostenminderungen bewirken die Verringerung der Anschaffungskosten. Dazu zählt die
Gewährung von
Rabatte, Boni und Skonti. Beim Erwerb von Anlagegütern sind die Anschaffungskostenminderungen auf dem jeweiligen Anlagekonto im Haben zu erfassen.
3. Anschaffungsnebenkosten
Die Anschaffungsnebenkosten sind
Ausgaben und
Aufwendungen, die für die Herstellung der Betriebsbereitschaft des erworbenen Anlagegutes notwendig sind.
Dazu können gehören:
- Kosten für Überführung und Zulassung eines Kraftfahrzeugs
- Transport-, Fundamentierungs-und Montagekosten
- Kosten für Vermittlung und Beurkundung, Grunderwerbsteuer, Vermessungskosten, Erschließungskosten, Grundbuchkosten, Notariatsgebühren, Vermittlungsgebühren beim Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
Die Aktivierung der Anschaffungsnebenkosten ist nach dem
Handels- und
Steuerrecht vorgeschrieben. Über die Abschreibungen werden sie auf die gesamte Nutzungsdauer des Anlagegutes verteilt.
Anschaffungspreis
|
|
119.920,05 €
|
–
|
2 % Skonto
|
2.398,40 €
|
+
|
Transportkosten
|
6.500,00 €
|
+
|
Zoll
|
4.500,55 €
|
+
|
Fundamentierungskosten
|
16.500,80 €
|
=
|
Anschaffungskosten
|
145.023,00 €
|
letzte Änderung Günther Wittwer am 27.07.2024
|
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18.01.2020 18:19:33 - RBaehr
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