Musterlösung Maschinen und technische Anlagen - Anschaffungskosten

Günther Wittwer
Beim Kauf der Sägemaschine Modell 2012 handelt es sich um einen abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, der höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen, anzusetzen ist. (§§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB)

Für die richtige Ermittlung der Anschaffungskosten ist der Kaufpreis, um die Anschaffungsnebenkosten zu erhöhen und um die Anschaffungskostenminderung (Skonto) zu reduzieren. (§ 255 Abs. 1 HGB)

Eine Feststellung von Wechselkursänderungen ( § = € ) ist nicht in den Anschaffungskosten mit einzubeziehen, sondern verändern die Höhe der Verbindlichkeiten.
      

1. Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten von Gegenständen des Anlagevermögens sind zum Zeitpunkt des Erwerbs (Kauf) auf dem jeweiligen eingerichteten Anlagekonto zu aktivieren. Zu den Anschaffungskosten gehören sämtliche Aufwendungen, die nötig sind, um das Anlagegut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Beispiel:

Zum Kauf einer Maschine gehören z.B. Montagekosten, damit ein betriebsbereiter Zustand erfüllt ist.

Grundsatz

Auf keinen Fall gehören Finanzierungskosten zu den Anschaffungskosten. Beim Erwerb von beweglichen oder unbeweglichen Anlagegütern ist die Bewertung mit den Anschaffungskosten zu erfolgen. Die Anschaffungskosten ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abschreibungen nach Einsicht in die Afa-Tabelle.

Die Afa-Tabelle (Afa= Absetzung für Abnutzung) enthält die häufig verwendeten Anlagegüter. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) richtet sich nach den Erfahrungswerten und den Werten aus den Betriebsprüfungen (Außenprüfung) der Finanzverwaltungen bei den steuerpflichtigen Unternehmen.

Die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten setzten sich wie folgt zusammen;:

  Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungskostenminderungen
= Anschaffungskosten

2. Anschaffungskostenminderungen

Die Anschaffungskostenminderungen bewirken die Verringerung der Anschaffungskosten. Dazu zählt die Gewährung von Rabatte, Boni und Skonti. Beim Erwerb von Anlagegütern sind die Anschaffungskostenminderungen auf dem jeweiligen Anlagekonto im Haben zu erfassen.

3. Anschaffungsnebenkosten

Die Anschaffungsnebenkosten sind Ausgaben und Aufwendungen, die für die Herstellung der Betriebsbereitschaft des erworbenen Anlagegutes notwendig sind.

Dazu können gehören:
  • Kosten für Überführung und Zulassung eines Kraftfahrzeugs
  • Transport-, Fundamentierungs-und Montagekosten
  • Kosten für Vermittlung und Beurkundung, Grunderwerbsteuer, Vermessungskosten, Erschließungskosten, Grundbuchkosten, Notariatsgebühren, Vermittlungsgebühren beim Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

Die Aktivierung der Anschaffungsnebenkosten ist nach dem Handels- und Steuerrecht vorgeschrieben. Über die Abschreibungen werden sie auf die gesamte Nutzungsdauer des Anlagegutes verteilt.

Anschaffungspreis

 
180.000
=
1,501
119.920,05 €
2 % Skonto
2.398,40 €
+ Transportkosten
6.500,00 €
+ Zoll
4.500,55 €
+ Fundamentierungskosten
16.500,80 €
= Anschaffungskosten
145.023,00 €

 



letzte Änderung Günther Wittwer am 27.07.2024

Literaturhinweise

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18.01.2020 18:19:33 - RBaehr

Warum wird der Anschaffungswert durch 1,501 dividiert?
[ Zitieren | Name ]

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