Buchung der Eigenleistungen

Anna Werner
Die Eigenleistungen sind als Ertrag zu erfassen (§ 275 Abs. 2 HGB). Mit der Aktivierung werden die entstandenen Kosten (Kosten zählen zu den Herstellungskosten) in der GuV neutralisiert und über die Jahre der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes verteilt.

Aktvierte Eigenleistungen werden u. a. auf folgende Konten gebucht:

1) Bestandsveränderungen bei eigenen Erzeugnissen

Selbst erstellte Produkte werden innerhalb der Vorräte auf den Konten "unfertige Erzeugnisse", "unfertige Leistungen" bzw. "Fertige Erzeugnisse" ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 B. I. Nr. 2 und Nr. 3 HGB). Die Differenz zwischen Anfangs- und Schlussbestand, wird auf das Konto "Bestandsveränderungen bei eigenen Erzeugnissen" gebucht.

Der Gegenposten in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren ist der Posten Nr. 2 "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen"(§ 275 Abs. 2 HGB).

Bestandserhöhungen sind als Ertrag und Bestandsminderungen als Aufwand zu erfassen.

2) Andere aktivierte Eigenleistungen

Andere aktivierte Eigenleistungen umfassen insbesondere Werkzeuge und Maschinen.

Das Konto "andere aktivierte Eigenleistungen" (Position 3 der GuV nach Gesamtkostenverfahren; § 275 Abs. 2 HGB) wird dazu verwendet, um den Aufwendungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr für die Erstellung eigener Anlagen oder die Ingangsetzung bzw. Erweiterung des Geschäftsbetriebes angefallen sind, eine Ertragsposition gegenüberzustellen.

Beispiel

Ein Bauunternehmen baut für sich selbst ein neues Verwaltungsgebäude. Dabei fallen folgende Kosten an:

Materialaufwand 1.500.000 €

Personalaufwand 500.000 €

Nach Fertigstellung wird Das Gebäude in Höhe der Herstellungskosten von 2 Mio. € im Sachanlagevermögen wie folgt aktiviert:

Gebäude 2.000.000,00 EUR an andere aktivierte Eigenleistungen 2.000.000,00 EUR

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letzte Änderung A.W. am 11.01.2025
Autor(en):  Anna Werner

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