Eine weitere, allerdings deutlich geringere Entlastung betrifft die Konzernklausel. Konzernunternehmen sollen ab 2010 von der Anwendung der Zinsschranke befreit werden, wenn ihre Eigenkapitalquote die des Konzerns nicht mehr als zwei statt bisher einem Prozentpunkt unterschreitet. Die nun beabsichtigten Änderungen bei der Zinsschranke bieten Potential, den im Vergleich zu anderen Ländern streng limitierten Zinsabzug deutlich zu verbessern, um möglichst eine durch Krisenergebnisse hervorgerufene Substanzbesteuerung zu vermeiden. Dazu sollten im Einzelfall Zinsaufwand und Ergebniserwartungen möglichst aufeinander abgestimmt werden, so die Steuerexperten der DHPG.
Verlustabzug: Werden Anteile an einer verlustleidenden Kapitalgesellschaft erworben, gehen derzeit die Verluste und Verlustvorträge je nach Höhe des Erwerbs anteilig oder gar vollständig unter. Diese ebenfalls als Gegenfinanzierungsmaßnahme und verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Regelung der Unternehmensteuerreform 2008 gehört wie die Zinsschranke zu den krisenkritischen Bestimmungen. Ähnlich wie bei der Zinsschranke erfolgte eine erste Entschärfung durch das noch in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz, indem eine Sanierungsklausel eingeführt wurde. Aufgrund dieser Sanierungsklausel greift die Verlustabzugsbeschränkung nicht, wenn der Anteilserwerber die Absicht hat, die unprofitable Kapitalgesellschaft zu sanieren. Die zeitliche Anwendung dieser Möglichkeit ist bisher auf Anteilserwerbe in 2008 und 2009 beschränkt, wird aber durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ebenfalls entfristet.
Wegen der Neuregelungen kann ein Anteilserwerb im Kontext der Verlustklausel des § 8c KStG im nächsten Jahr sinnvoll sein, weil der Anwendungsbereich der Sanierungsklausel beibehalten und ihre Voraussetzungen zwar nach wie vor unbestimmt sind, so Dr. Heinrich J. Watermeyer von der DHPG. Doch sollen als weitere Änderung beim schädlichen Anteilserwerb Verluste insoweit erhalten bleiben, als im Unternehmen stille Reserven in im Inland steuerpflichtigen Betriebsvermögen vorhanden sind, die bei Kauf regelmäßig durch den Kaufpreis, in anderen Fällen durch eine Bewertung, nachgewiesen werden. Anwendbar soll dies aber nur auf Anteilserwerbe nach dem 31. Dezember 2009 sein. Dieselbe zeitliche Anwendungsregel gilt für die sogenannte Konzernklausel, aufgrund der bei konzerninternen Anteilserwerben die Verluste/Verlustvorträge erhalten bleiben. Der Konzernbegriff ist aber deutlich enger als bei der Zinsschranke und erfordert insbesondere, dass am übertragenden und übernehmenden Rechtsträger als Konzernspitze eine Person oder Kapitalgesellschaft zu 100 Prozent beteiligt ist. Allerdings ist die Neuregelung ein erster Schritt in die richtige Richtung und ermöglicht im Zusammenhang mit der ebenfalls im Wachstumsbeschleunigungsgesetz enthaltenen grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel, bislang aufgeschobene Umstrukturierungen neu zu planen.
Grunderwerbsteuer: Das neue Gesetz sieht eine neue Steuerbefreiung vor. Danach soll die Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen im Wege der Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung nach dem deutschen Umwandlungsgesetz oder einer vergleichbaren EU/EWR-Umwandlung nicht erhoben werden. Diese Steuerbefreiung ist indes auf Konzernfälle beschränkt, in denen ein herrschendes Unternehmen mit mindes-tens 95 Prozent unmittelbar und/oder mittelbar am Kapital der in den Umwandlungsvorgang einbezogenen Gesellschaften (abhängige Gesellschaften) beteiligt ist. Die Beteiligung muss fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem Umwandlungsvorgang bestehen. Die Steuerbefreiung beseitigt damit zumindest in einer Reihe von Fällen ein seit langem bestehendes, stets kritisiertes Restrukturierungshindernis. Für viele Unternehmen macht es daher Sinn zu überprüfen, bislang aufgeschobene Restrukturierungen vor dem Hintergrund der Neuregelung neu zu überdenken.
Abschreibungen: Die so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis bis zu 410 Euro ohne Umsatzsteuer sind ab dem 1. Januar 2010 wieder sofort absetzbar. Alternativ bleibt die Möglichkeit erhalten, für Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis von 150 Euro bis 1.000 Euro einen Sammelposten zu bilden. Die dort verbuchten Anschaffungen sind über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig mit jeweils 20 Prozent abzuschreiben. Allerdings muss die Wahl für jedes Jahr einheitlich getroffen werden. Durch die Sofortabschreibung lassen sich die Betriebsausgaben liquiditätswirksam vorziehen. Wer also geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen will, sollte über eine Verschiebung in das kommende Jahr nachdenken. Demgegenüber hat der Sammelposten Vorteile, wenn eine Verbesserung der Ertragslage und eine damit einhergehende höhere Steuerbelastung in den nächsten Jahren absehbar sind.
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer sieht seit der Unternehmensteuerreform 2008 umfangreiche Hinzurechnungen von Finanzierungsanteilen vor, auch aus Miet- und Pachtzinsen für Immobilien. Punktuell soll eine Änderung erfolgen, indem dieser Finanzierungsanteil von 65 auf 50 Prozent reduziert wird, vorgesehen ab 2010.
letzte Änderung am 19.05.2021 Quelle: DHPG Dr. Harzem & Partner KG Bild: Bildagentur Panthermedia / violetkaipa |
|
RS Controlling-System: Das auf MS Excel basierende RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System.
Preis: 238,- EUR Alle Funktionen im Überblick >>.
Literaturhinweise |
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Kurzweiliger Mix aus Fachinformationen, Karriere- und Arbeitsmarkt-News, Büroalltag und Softwarevorstellungen.![]()
![]() | RS-Anlagenverwaltung | |
![]() | RS-Liquiditätsplanung L | |
![]() | RS-Bilanzanalyse | |
![]() | RS-Plan | |
![]() | RS-BSC | |
![]() | RS-Darlehensverwaltung | |
![]() | RS-Investitionsrechner |
![]() |
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
![]() |
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
![]() |
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|
![]() | Skontorechner | |
![]() | Körperschaftsteuerrechner | |
![]() | RS-BSC | |
![]() | RS-Investitionsrechner | |
![]() | Kapitalflussrechnung | |
![]() | Jahresgeschäftsplanung | |
![]() | RS-Dienstplanung |