Bonus

Günther Wittwer
Der Bonus ist ein nachträglicher gewährter Preisnachlass (Rabatt), der überwiegend zum Beginn eines neuen Geschäftsjahres über im Vorjahr, z.B. die Mindestabnahme oder ein Mindestabnahmewert von Waren erreicht worden ist, gewährt wird.

Der Lieferantenboni (Boni beim Einkauf) sind im GKR auf dem Konto "Lieferantenboni" oder im IKR "Nachlässe vom Lieferanten" zu erfassen.

Die Vorsteuerkorrektur um den anteiligen Mehrwertsteuerbetrag erfolgt auf dem Konto Vorsteuer im Haben. Eine Netto-oder Bruttobuchung ist möglich.

Das Konto Lieferantenboni / oder Nachlässe vom Lieferanten ist ein Unterkonto zum Konto Warenaufwand / oder Wareneingang. Der Saldo des Kontos Lieferantenboni wird über das Konto Wareneingang/oder entsprechenden Aufwandskonto, wie z.B. Aufwendungen für Rohstoffe abgeschlossen. Beim bestandsorientierten  Buchungsverfahren wäre es das Bestandskonto Rohstoffe.

Beispiel

Vom Lieferanten Schnell & Partner GmbH liegt eine Bonusgutschrift von 1.785 € incl. 19 % Umsatzsteuer zur Buchung vor.

Nettomethode

1. Buchhaltungstechnische Abwicklung aus Sicht des Kunden in einem Großhandelsunternehmen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.785 €
an Lieferantenboni  1.500 €
an Vorsteuer 285 €

2. Buchhaltungstechnische Abwicklung aus Sicht des Lieferanten in einem Großhandelsunternehmen

Kundenboni  1.500 €
Umsatzsteuer 285 €
an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.785 €

3. Buchhaltungstechnische Abwicklung aus Sicht des Kunden in einem Industriebetrieb

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.785 €
an Nachlässe  1.500 €
an Vorsteuer  285 €

4. Buchhaltungstechnische Abwicklung aus Sicht des Lieferanten in einem Industriebetrieb

Erlösberichtigungen 1.500 €
Umsatzsteuer  
 285 €
an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.785 €

Am Monatsende (spätestens bei der Umsatzsteuervoranmeldung des jeweiligen Zeitraumes wäre eine Berichtigungsbuchung auszuführen.

Beispiel zu:

Zu 1) Lieferantenbonus 285 € an Vorsteuer 285 €       

Die Kundenboni (Boni beim Verkauf) werden im GKR auf dem Konto Kundenboni im Soll erfasst. Die Umsatzsteuerkorrektur erfolgt auf den Konto Umsatzsteuer im Soll.

Eine Nettobuchung - sofort mit Umsatzsteuer- oder Bruttobuchung, spätestens bei der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Berichtigungsbuchung Umsatzsteuer an Kundenboni ist möglich. Das Konto "Kundenboni" ist ein Unterkonto des Kontos Warenverkauf.

Im IKR Rahmen wird ein gewährter Kundenbonus auf dem Konto Erlösberichtigung gebucht. Das Konto Erlösberichtigung ist ein Unterkonto des Kontos Umsatzerlöse.  

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letzte Änderung R. am 11.01.2025
Autor(en):  Günther Wittwer

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