Bewirtungskosten

Redaktion RWP
Beispiel: Unternehmer A lädt seine Geschäftspartner in ein Restaurant ein. Die Rechnung vom 12.03.2012 beläuft sich auf 1000,00 EUR netto. Unternehmer A gibt 100,00 EUR Trinkgeld. Am 10.04.2012 bezahlt Unternehmer A die Speisen und Getränke seiner Mitarbeiter i. H. v. 600,00 EUR netto, die im Rahmen eines Lehrganges für die Mitarbeiter anfallen. Ein Trinkgeld von 40,00 EUR wird hier ausgegeben.


Berechnung am 12.03.2012:

70 % abzugsfähige Bewirtungskosten = 700,00 EUR
30 % nicht abzugsfähige Bewirtungskosten = 300,00 EUR
100 % abzugsfähige Vorsteuer 190,00 EUR
70 % abzugsfähiges Trinkgeld = 70,00 EUR
30 % nicht abzugsfähiges Trinkgeld = 30,00 EUR

Buchung zum 12.03.2012

Abzugsfähige Bewirtungskosten 770,00 EUR
Nicht abziehbare Bewirtungskosten 330,00 EUR
Vorsteuer 19 %
190,00 EUR an Kasse 1290,00 EUR

Berechnung am 10.04.2012

100 % abzugsfähige Bewirtungskosten
=
600,00 EUR
100 % abzugsfähige Vorsteuer

=
60,00 EUR
100 % abzugsfähiges Trinkgeld
=
40,00 EUR

Buchung zum 10.04.2012

Bewirtungskosten 640,00 EUR
Vorsteuer 19 % 60,00 EUR an Kasse 700,00 EUR




letzte Änderung R. am 05.03.2025
Autor(en):  Redaktion RWP

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