Nach dem Diskussionspapier soll die Unterscheidung in Operating Leasing und Finanzierungsleasing aufgegeben werden. Stattdessen werden alle Miet- und Leasingverhältnisse, ähnlich dem Finanzierungsleasing, in der Bilanz erfasst. Nach dem aktuellen Vorschlag hat der Leasingnehmer das Recht auf Nutzung des Leasingobjekts über die Vertragslaufzeit als Vermögenswert zu aktivieren und linear abzuschreiben (sog. „Right-of-Use-Ansatz“). Die mit dem Vermögenswert korrespondierenden zukünftigen Zahlungsverpflichtungen sind als Verbindlichkeit zu passivieren.
Für die Bewertung des Nutzungsrechts soll eine relativ aufwändige Einschätzung der Wahrscheinlichkeiten von Vertragslaufzeiten (z.B. bei Verlängerungs- und Kündigungsoptionen) und Leasingzahlungen (z.B. nutzungsabhängige Zahlungen, Restwertgarantien) erfolgen, die in jeder Berichtsperiode zu überprüfen ist.
Mit dem neuen Ansatz dürfte es bei vielen Leasingnehmern zu einer deutlich höheren Verschuldung bei gleichzeitiger Verbesserung des EBIT/EBITDA kommen, was insbesondere Einfluss auf Messgrößen der Financial Performance (z.B. Debt-to-Equity-Ratios, RoCE) und Loan-Covenants hat. Daneben ist mit einer höheren Komplexität und entsprechendem Bilanzierungs-Mehraufwand zu rechnen. Dementsprechend sind vor allem die rechnungslegungsrelevanten IT-Prozesse zu analysieren und an die geänderten Anforderungen anzupassen.
Auch wenn der neue Standard nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2011 zu erwarten ist, sollten sich Bilanzersteller bereits frühzeitig mit den Implikationen beschäftigen. So werden nicht nur historische Daten für die Ermittlung von Wahrscheinlichkeiten und Vorjahres-Vergleichszahlen eine wichtige Rolle spielen, sondern auch die Transparenz über alle bestehenden Leasing-/Mietverträge sowie die frühzeitige Quantifizierung der Effekte für Planungs- und Optimierungszwecke bedeutsam sein.
Das Diskussionspapier von IASB und FASB enthält noch eine Reihe von offenen Fragen, die bis zur endgültigen Veröffentlichung des Standards geklärt werden müssen. Bis heute haben sich die Boards auch noch keine abschließende Meinung darüber gebildet, ob die zukünftige Leasinggeber-Bilanzierung bereits in den Standardentwurf aufgenommen werden soll. Daraus ergäben sich insbesondere Probleme, wenn Unternehmen – ggf. in unterschiedlichen Konzernteilen – sowohl als Leasingnehmer als auch Leasinggeber tätig sind. Die Entscheidung hierüber ist im Anschluss an die Sitzungen der Boards im Juli geplant. Davon und von den Auswirkungen der bis zum 17 Juli 2009 eingegangenen Kommentierungen wird die endgültige Ausgestaltung des Standards abhängen.
Für Fragen zu den Neuregelungen der Leasingbilanzierung und deren Konsequenzen steht Ihnen Herr Peter Adolph unter peter.adolph@fas-ag.de oder +49 711 / 62 00 749 - 0 gerne zur Verfügung.
Autoreninfo: Peter Adolph, FAS AG
Peter Adolph ist als Partner für den Leasingbereich bei der FAS AG (Stuttgart) zuständig. Er war über 10 Jahre bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Frankfurt) im Bereich Financial Services mit der Prüfung und Beratung von Leasinggesellschaften beschäftigt. Danach leitete Herr Adolph mehrere Jahre die Bereiche Financial Services der Linde AG (München) und der KION Group GmbH (Wiesbaden). Peter Adolph ist nebenberuflich Lehrbeauftragter der Universität Konstanz und Duale Hochschule Baden-Württemberg sowie wissenschaftlich an der Universität Zürich im Bereich International Lease Accounting tätig. Daneben ist er Mitglied der Arbeitsgruppe „Internationale Rechnungslegung“ des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL).
letzte Änderung Peter Adolph am 11.09.2019 |
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