HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Coburg
Etwas zu schenken oder ein Geschenk zu erhalten, macht Freude. Im Geschäftsleben dienen Geschenke auch der Anbahnung, Verbesserung oder Festigung von Geschäftsbeziehungen. Allerdings können Geschenke hier auch für Ärger sorgen, etwa, wenn bei einer Betriebsprüfung herauskommt, dass Geschenke von Geschäftspartnern noch versteuert werden müssen. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit der steuerlichen Behandlung von Geschenken zu befassen, damit sich der Schenkende wie der Beschenkte ohne Einschränkungen darüber freuen können.
Wichtig: Geldgeschenke an Kunden oder Geschäftspartner sind abzugsfähig, nicht jedoch an die eigenen Arbeitnehmer – hier zählen Geldgaben als Lohn.
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