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Der Staat kann nicht davon ausgehen, dass Steuern immer und überall nach den geltenden Gesetzen ordnungsgemäß entrichtet werden. Deshalb hat er im Wesentlichen in der Abgabenordnung (§§ 369 bis 384a) die möglichen Vergehen gegen die Steuergesetze unter Strafe gestellt. Zwar gilt auch im komplizierten deutschen Steuerrecht, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, jedoch sind mögliche Strafen nach der Schwere der Schuld abgestuft.
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