Hertener Stadtwerke GmbH
Herten
Für gebrauchte Waren, wie Second-Hand-Kleidung, weiterverkaufte Bücher oder Gebrauchtwagen, ist bereits einmal Umsatzsteuer gezahlt worden: als sie neu gekauft wurden. Um diesen Umstand zu berücksichtigen, erlaubt das Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 25a die sogenannte "Differenzbesteuerung": Unter bestimmten Umständen müssen gewerbliche Wiederverkäufer nur für die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis die Umsatzsteuer abführen. Bei der Anwendung dieser Sonderregelung ist jedoch einiges zu beachten.
"Als Wiederverkäufer gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie danach, gegebenenfalls nach Instandsetzung, im eigenen Namen wieder verkaufen (gewerbsmäßige Händler), und die Veranstalter öffentlicher Versteigerungen, die Gebrauchtgegenstände im eigenen Namen und auf eigene oder fremde Rechnung versteigern" (Abschn. 25a.1 Abs. 2 Satz 2 UStAE).
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