AFA vergessen

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AFA vergessen, AFA für GWG unter 150 EUR vergessen
Hallo zusammen,
ich habe eine UG und mache die Buchführung selber.
Jetzt habe ich für 2016 die AFA vergessen.
Handy, Notebook( (gebraucht) und Multifunktionsdrucker,
alle auf SKR03 420 (Büroeinrichtung) gebucht.
Der Jahresabschluss für 2016 ist natürlich durch und da kann ich nichts mehr ändern.
Jetzt mache ich gerade den Abschluss für 2017.

Meine Idee:  4840 an 420 ("ausserplanmässige Abschreibung" an "Büroeinrichtung") zum 01.01.2017 buchen
auf Restwert von 1 EURO?


Ich bin seit Tagen am googeln, finde aber nichts konkretes mit Konten.
Hallo,

du solltest erst einmal sortieren:
a) Konto 420 wird nur für längerlebige Anlagegüter verwendet und impliziert eine AfA-Dauer von mehr als einem Jahr. Alle von dir genannten Güter wären - wenn wirklich auf 420 gebucht - über drei Jahre abzuschreiben nach amtlicher AfA-Tabelle.
b) Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von bis zu 150 Euro (ab 2018 250 Euro) sind direkt in den Aufwand zu buchen - hier wäre z. B. 4806 möglich - eine AfA ist dann überhaupt nicht notwendig.
c) GWG zwischen 150 und 480 Euro (ab 2018 zwischen 250 und 800 Euro) gehen auf Konto 480 - dieses Konto wird am Jahresende dann über AfA auf "Null" gestellt.
d) Sammelposten (bis 1.000 Euro) werden auf 485 gebucht und über eine Dauer von 5 Jahren abgeschrieben, wodurch alle auf diesem Konto gebuchten Gegenstände körperlich "untergehen" und im Anlagegut Sammelposten 201x aufgehen. Abgänge etc. sind daher nicht möglich!
e) Die Abschreibungen von Konto 420 werden gebucht auf Konto 4830, diejenigen von Konto 480 auf 4855 und Sammelposten auf 4862. Du könntest hier - da ja eigentlich GWG vorliegen nach deiner Bechreibung - die Werte von Konto 420 auch auf 4860 buchen. Ob dies aber mit dem Anlagenspiegel in der E-Bilanz noch "passt", kann ich nicht sagen.
f) Für "ausserplanmäßige" Abschreibungen muss auch eine ausserplanmäßige Wertminderung dargelegt werden. Diese liegt aber m. E. nach nicht vor, nur weil du vergessen hast, AfA zu buchen.

Da 2016 schon abgegeben wurde, kann hier auch nichts mehr geändert werden. Deine Buchungen sind nicht erlaubt. Die AfA 2016 wird jetzt erst "nachgeholt" am Ende der dreijährigen Nutzungsphase, d.h. du buchst die Jahres-AfA 2017 ganz normal auf Basis der Nutzungsdauer von 3 Jahren. Durch deine Zuordnung zum Konto 420 (was explizit möglich ist, GWG ist eine Erleichterungsvorschrift) hast du zum Ausdruck gebracht, dass diese Gegenstände über die AfA-Dauer verbraucht werden sollen.
1000 Dank, sogehts,
Du hast mir sehr geholfen.
Ich werde es dieses Wochenende versuchen.
Es gibt da noch ein klitzekleines Problem dazu, das scxhreibe ich später noch.
Ich buche mit Lexware, ich weiss nicht ob hier Fragen direkt zu Produkten bestimmter Herausgeber zulässig sind?
Wünsche Dir ein schönes Wochenende
Ich habe jetzt folgendes gemacht (noch im Buchungsstapel), Lexware, SKR03
zum 1.1.2017 die Anlagegüter (letztendlich Notebook + Zubehör) umgebucht von 420 (Büroeinrichtung) auf 490 (Büroausstattung)
zum 31.12.2017 habe ich die ganz normale Jahres-AfA auf 4830 (Abschreibung aud Sachanlagen).
Das gebrauchte Notebook war im Laufe 2017 defekt, ich habe die Jahres-AfA für 2017 gemacht,  es zum Jahresende verschrottet und ausgebucht auf 2320 (Verluste aus Anlagenabgang), Buchwert 0,-

Jetzt bleibene folgende Fragen:
wäre nicht bis 150,- zwingend GWG gewesen? Lexware lässt beispielsweise nicht zu das Notebook über Computer abzuschreiben.
dann habe ich gelesen das die vergessene / unterlassene Abschreibung von GWG nicht nachgeholt werden darf.
und ferner das die Abschreibung über die Restlaufzeit verteilt werden muss, in dem Sinne das die 100% nicht auf die Nutzungsdauer (hier 3 Jahre) sondern auf die Rewstlaufzeit (hier 2 ,5 Jahre) umgelegt werden muss. Dann wäre die Jahres-AfA höher?
Bearbeitet: Portal - 19.11.2018 09:58:05 (besseres Verständnis)
Mit welcher Begründung buchst du nun um auf GWG? Nur die Erkenntnis, dass dies möglich gewesen wäre? Kann bei einer Betriebsprüfung zu Konflikten führen, zumal in der UG durchaus auch abweichende Buchungen zum Steuerrecht möglich und in vielen Fällen sogar zwingend sind! Hier ist die GWG-Regelung (wie auch im Steuerrecht) eine Kannvorschrift. Die Mussvorschrift heisst, Gegenstände, die dem Geschäftsbetrieb längerfristig dienen, sind als Anlagevermögen zu aktivieren. GWG-Regelungen sind Erleichterungen, aber niemals eine Mussvorschrift!
Die Verschrottung wäre sinnvoller aus dem Konto 420 heraus erfolgt zum Zeitpunkt des Defektes.

Lexware lässt eine Aktivierung durchaus zu (du hast es ja gemacht) und auch Beträge unter 150 € (ab 2018 250 €) können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die Warnmeldung kann man nämlich "wegklicken".

Zitat
Portal schreibt:
dann habe ich gelesen das die vergessene / unterlassene Abschreibung von GWG nicht nachgeholt werden darf. und ferner das die Abschreibung über die Restlaufzeit verteilt werden muss, in dem Sinne das die 100% nicht auf die Nutzungsdauer (hier 3 Jahre) sondern auf die Rewstlaufzeit (hier 2 ,5 Jahre) umgelegt werden muss.
Diese Regelung gilt für alle Anlagegüter, nicht nur für GWG, aber auch nicht so allgemein, wie du das wiedergegeben hast. Du musst prüfen, ob die Restnutzungsdauer verlängert wird oder nicht. Dies ist in deinem Fall unwahrscheinlich, damit kann auf die bisherige Restnutzungsdauer verteilt werden (auch hier wieder: kann, nicht muss). Aber auch nur dann, wenn du bei der ursprünglichen Bilanzierung bleibst. Du hast hier nun ein ziemliches Kuddelmuddel veranstaltet.
..dann kann ich die Anlagegüter afu 420 (Büroeinrichtung) lassen obwohl es Notebook + Zubehör ist?
ich berechne die AfA also auf die Restlaufzeit (2,5 statt 3 Jahre).

Eine Frage habe ich noch, müssen die Wirtschaftsgüter denn zwingend in das Anlagenverzeichnis,
weil sie nicht sofort abgeschrieben werden (obwohl sie jeweils unter 150,- liegen?)

Ich kann die ja nicht rückwirkend in 2016 aufnehmen, das ginge nur zum 1.1.2017?
Bearbeitet: Portal - 19.11.2018 11:53:14 (Rechtschreibung)
Hallo.

Ich bin der Meinung, wenn der für die Einkommensteuer zugrunde liegense Bescheid noch angreifbar ist, kann einfach in dem Jahr 2016 die fehlenden Buvhungen nachgeholt werden und neu eingereicht. Fertig.

Wenn nicht mehr normal angreifbar (Vorläufigkeitsvermerk fehlt), dann ggf. "als offensichtliche Unrichtigkeit" oder "nachträgliche Tatsache" versuchen. Denn über die Einzelnachweise ist direkt sichtbar, das GWGs angeschafft wurden.

Das Konto 420 ist definitiv falsch.
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