Aufgabebilanz EÜR

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Aufgabebilanz EÜR
Hallo, ich bin neu hier und auf der Suche nach Informationen bzgl. einer Aufgabebilanz  :wink1:

Ich habe vor im Herbst wieder in eine Festeinstellung zu wechseln und werde daher mein Gewerbe aufgeben.
Nun war es bisher so, dass ich meine Buchhaltung über eine EÜR geregelt hatte, da es nicht viele Rechnungen zu verbuchen gab. Eine einfache Excelliste mit Einnahmen Ausgaben und Umsatzsteuer.
Kürzlich machte mich nun ein Bekannter darauf aufmerksam, dass man eine Aufgabebilanz für das FInanzamt erstellen muss. Hierzu habe ich dann mal alle verbleibenden Dinge wie PC, Laptop, iPad, Handy und Drucker mittels Wert über Ebay recherchiert. Mehr gibt es nicht was in mein Privatvermögen übergeht.
Nun habe ich die reinen Werte ermittelt, allerdings lese ich, dass man auch hier Umsatzsteuer berücksichtigen müsste.

Hat jemand für mich evtl. ein Muster wie ich das simpel und einfach für das Finanzamt erfasse und wo ich diesen Wert bei der Geschäftsaufgabe angeben muss?
Nehme ich die Werte z.Bsp. in meine letzte EÜR auf oder gibt es eine gesonderte Position, die ich angeben muss?

Vielen Dank im Voraus!  :)
Maßgeblich sind die Wirtschaftsgüter aus deinem Anlagenverzeichnis. Ich würde mal ein Blick in die Anlage AVEÜR deiner letzten Steuererklärung werfen.
Bearbeitet: hans123 - 13.05.2019 10:16:03
Zitat
hans123 schreibt:
Maßgeblich sind die Wirtschaftsgüter aus deinem Anlagenverzeichnis. Ich würde mal ein Blick in die Anlage AVEÜR deiner letzten Steuererklärung werfen.
Da hätte ich etwas "BAuchschmerzen" - in die Aufgabebilanz gehören die Verkehrswerte zum Zeitpunkt der endgültigen Betriebsaufgabe, sprich Zeitpunkt der Entnahme. Die Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert erhöht/vermindert den Aufgabegewinn! Es sind alle noch vorhandenen Anlagegüter anzusetzen (als auch diejenigen, die schon abgeschrieben, aber noch im Betriebsvermögen sind, ausser GWG).
Ein 'Anlagenverzeichnis' existiert in der Form nicht. Es gibt eine EÜR mit Einnahmen und Ausgaben. Die Wirtschaftsgüter würde ich nun einzeln erfassen.
Soweit ich weiß muss ich die Wertgegenstände erfassen und deren Wert definieren.
Ich weiß nur leider nicht wie ich das am Besten darstelle, wie die Steuer zu berechnen ist und wo ich die Werte dann erfasse...
Zitat
scrat0 schreibt:
Ein 'Anlagenverzeichnis' existiert in der Form nicht.
Dann hast du aber ein Problem! Wie hast du denn die Anlage AVEÜR ausgefüllt? Die ist Pflicht. Ausserdem gilt auch für eine EÜR die Vorgabe eines gesonderten Verzeichnisses (und wenn es das Anlagenkonto ist, auf dem die Käufe, Abschreibungen und Verkäufe ersichtlich sind.
Wie ich schon sagte, ich mache seit 3 Jahren eine EÜR und da sind 1 Laptop, 1 PC, 1 Handy, 1 Tablet und 2-3 Kabel als Anschaffungen enthalten. Die kann ich schnell auch in einer neuen Liste zusammenschreiben. Eine AVEÜR musste ich nie abgeben. Ich arbeite vom Homeoffice und habe keine großen Positionen wie PKW, Grund und Boden, etc.

Für mich wäre jetzt interessant wie eine Aufgabebilanz bei mir aussehen muss, evtl. als Muster. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass da eine einfache Excel Aufstellung mit offenen Verbindlichkeiten und den Anschaffungen die ins Private übergehen reicht, nur wo würde ich die Summen dann final für Finanzamt erfassen? Nehme ich die Zahlen in meine letzte EÜR Aufstellung vom August auf, wenn ich ab September das Gewerbe einstelle? Oder ist das eine gesonderte Anlage?
Spätestens die EÜR 2017 musste neben dem amtlichen Formular EÜR über Elster auch die Anlage AVEÜR über Elster abgegeben werden. Wenn du kein Anlagenverzeichnis aufgestellt hast, und damit die genannten Güter nicht im Betriebsvermögen aufgetaucht sind, kannst du jetzt auch nichts entnehmen!
Entweder die Anlagegüter waren im Betriebsvermögen und damit spätestens ab 2017 auch in der Anlage AVEÜR dem Finanzamt ganz "offiziell" als Anlagevermögen angezeigt oder du machst eine Schlussbilanz ohne diese Güter. Wie diese dann aussehen muss, findest du haufenweise im www
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