Steuererklaerung 2021 noch nicht bearbeitet

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Steuererklaerung 2021 noch nicht bearbeitet, Hat das Folgen, wenn es so lange dauert?
Schönen guten Tag!

Wenn ein Finanzamt die Einkommenssteuererklärung für 2021 wegen Grundsteuer-Überlastung noch nicht bearbeitet hat, und eine Nachzahlung zu leisten ist - ab wann besteht da das Risiko, dass jemand auf die Nachzahlung Zinsen zahlen muss? Ich meine: Es hat ja niemand Einfluss darauf, wann das Finanzamt die Erklärung bearbeitet, und man kann mit dem Geld nicht arbeiten, sondern muss es verfügbar halten. Relativ schnell wird immer nur die Umsatzsteuererklärung bearbeitet, aber lassen wir auch die Einkommenssteuererklärung für 2022 bisher unbearbeitet sein. Da kann ja einiges zusammenkommen, denn es wurden ja auch keine Vorauszahlungen angepasst...

Es bedankt sich Matthias!
Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, d.h. für 2021 am 1. April 2023 und für 2022 am 1. April 2024. Der Zinssatz beträgt für die genannten Jahre 0,15 Prozent pro Monat. Mal im FA anrufen und nach den Gründen für die Verzögerung fragen.
Die Gründe sind doch derzeit immer dieselben: Überlastung durch die neue Grundsteuer...

Und nehmen wir mal an, jemand muss 20.000 oder 30.000 EUR nachzahlen, dann können auch 0,15 Prozent pro Monat schon was ausmachen.
Zitat
Pianist schreibt:
Die Gründe sind doch derzeit immer dieselben: Überlastung durch die neue Grundsteuer...

Und nehmen wir mal an, jemand muss 20.000 oder 30.000 EUR nachzahlen, dann können auch 0,15 Prozent pro Monat schon was ausmachen.

du hast da was falsch verstanden.
wenn du die erklärung fristgerecht abgegeben hast, dann musst du natürlich keine verzugszinsen
zahlen, wenn die erklärung erst 2jahre später bearbeitet wird.

es ist vielmehr so, dass du dann zinsen ausgezahlt bekommst vom FA als entschädigung für die
verzögerung.
diese erstattungszinsen musst du in dem jahr, in dem du die bekommen hast, als einkünfte aus
kapitalvermögen erklären und deshalb anlage KAP abgeben.
erstattungszinsen sind zu versteuern, sofern der sparer-pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist.

deine vorauszahlungen kannst du selbst heraufsetzen lassen.
du musst nicht darauf warten, dass das FA das tut.
Zitat
graf*zahl schreibt:
du hast da was falsch verstanden.
wenn du die erklärung fristgerecht abgegeben hast, dann musst du natürlich keine verzugszinsen
zahlen, wenn die erklärung erst 2jahre später bearbeitet wird.

es ist vielmehr so, dass du dann zinsen ausgezahlt bekommst vom FA als entschädigung für die
verzögerung.

Entschuldigung, aber das ist völliger Unsinn. Wenn der Zinslauf begonnen hat und es zu einer Nachzahlung kommt, dann entstehen auch Zinsen, unabhängig davon, ob die Erklärung rechtzeitig abgegeben wurde oder nicht.

Ich empfehle, sich mit den Unterschieden zwischen Verspätungszuschlägen, Zinsen und Säumniszuschlägen zu beschäftigen.
Man kann das mit den Zinsen recht einfach vermeiden, indem man bereits eine Zahlung über den zu erwartenden Zahlungsbetrag leistet auch ohne, dass bereits ein Steuerbescheid ausgestellt wurde. Es ist ja nicht verboten, vorher an das Finanzamt zu leisten und damit Zinsbelastungen zu vermeiden.
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