2 Firmen 1 Bankkonto

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
2 Firmen 1 Bankkonto, Wie wird das richtig gebucht? Eine Firma USt. andere ist USt.befreit
Hallo  :wink1:  zusammen,

ich habe seit längeren mal wieder etwas komplexe Fragen:

Es sind zwei Firmen ( A + B ) und die Erlöse und Aufwendungen der beiden Firmen werden auf einem Bankkonto gebucht.
Die Firma A muss Umsatzsteuer abgeben - und die Firma B ist nach §19 umsatzsteuerbefreit. Beide Firmen haben jeweils eine eigene Gewerbeanmeldung.

Um die Umsatzsteuer für die Firma A zu errechnen, muss ja Firma B aus den Kontoauszügen (also der Bank) "rausgefiltert" werden.

was macht hier Sinn? Oder hat das jmd. schon mal in der Art gebucht? Habt ihr hier einen guten Ansatz/Tipp/Erfahrung, wie man an die Sache rangehen kann?

Meine Überlegung war, dass ich die Firma B (ich muss erstmals das ganze Jahr 2025 nachbuchen, dass ich hier eine Umsatzsteuer für Firma A abgeben kann) auf ein Verrechnungskonto (1792 - SKR03) buche.
Im Finanzbuchhaltungsprogramm eine separate Firma (B) eröffne und synchron die Buchungen von 1792 "auflöse" und auf die jeweiligen Aufwands- und Erlöskonten buche.

Beide Firmen sind Einzelunternehmen.
Und wenn ich mich nicht täusche ist die Firma B "nur" Einnahmen-Überschuss... (berichtigt mich bitte, wenn ich hier falsch liege)

Besten Dank für eure Erfahrungen
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

hatte tatsächlich auch schon mal eine ähnliche  Buchhaltung mit sogar drei verschiedenen steuerlich anders gelagerten Firmen, wo alles von einem Konto war und man alles auseinander klauben musste.

Auf jeden Fall im Programm zwei verschiedene Firmen anlegen.

Grundsätzlich muss man nur eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, auch wenn man mehrere Firmen hätte, die umsatzsteuerpflichtig wären.
Bei der Umsatzsteuer wird alles zusammengefasst.
Das ist aber in deinem Fall nicht so, weil ja die andere Firma B nicht umsatzsteuerpflichtig zu scheint seint.

Dein Ansatz alles was die Firma B betrifft auf ein Verrechnungskonto zu buchen und dann gegen Aufwand-und Erlöskonten zu buchen ist denke ich korrekt.

Du machst das schon richtig. :klatschen:
Hallo Anni,

ich hätte zuerst einmal eine Rückfrage:

Zitat
anni2012 schreibt:
Beide Firmen sind Einzelunternehmen.

Wer sind denn Inhaber dieser beiden Einzelunternehmen? Handelt es sich vielleicht um ein und dieselbe Person?

Hugh!
Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Hallo Anni,

ich hätte zuerst einmal eine Rückfrage:

Zitat
anni2012 schreibt:
Beide Firmen sind Einzelunternehmen.
Wer sind denn Inhaber dieser beiden Einzelunternehmen? Handelt es sich vielleicht um ein und dieselbe Person?

Hugh!

Danke für deine Nachfrage

Ja, es handelt sich um die selbe Person, die allerdings zwei verschiedene Firmen mit zwei separat getrennten Gewerbesteuer Anmeldungen führt.

Aber es handelt sich um die ein und die selbe Inhaberin exakt

Aber das macht sich doch dann erst wieder später bei der Steuererklärung bemerkbar, dass sie mehrere Unternehmen hat und betrifft doch jetzt nicht aktuell die Buchhaltung der Firma A und Firma B?
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

das „Herausfiltern“ der Geschäftsvorfälle der Firma B über ein Verrechnungskonto und das Erstellen der Buchführung der Firma B aus diesem Verrechnungskonto, das macht Sinn und ist auch durchaus üblich in solchen Fällen.

Steuerlich rate ich aber, noch einmal über den Sachverhalt nachzudenken.

Man macht das Ganze nicht wegen der Umsatzsteuer, sondern wegen der Gewerbesteuer, weil es sich um zwei Gewerbebetriebe handelt, wie Du schreibst. Ohne die getrennten Buchführungen käme man auch nicht in den Genuss des „doppelten“ Freibetrags nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 GewStG.

Umsatzsteuerlich – deshalb auch meine Nachfrage – gibt es jedoch in Deinem Fall nur die eine Unternehmerin. Sie kann nicht gleichzeitig regelbesteuerte Umsätze und nach § 19 UStG steuerbefreite Umsätze haben. Du kannst als natürliche Person zehn Gewerbe angemeldet haben, trotzdem hast Du nur ein einziges Unternehmen.

Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung muss man beide Firmen deshalb wieder konsolidieren.

Also: Aufpassen an dieser Stelle!

Zu beachten ist noch für die Jahresabschlüsse, dass das Verrechnungskonto bei beiden Einzelfirmen ein Privatkonto ist, und dass es deshalb über das Kapitalkonto abgeschlossen werden muss. Es darf nicht als Forderung oder Verbindlichkeit in der Bilanz erscheinen.

Hugh!
Hallo  :wink1:  zusammen,

zudem habe ich noch paar Fragen:

Firma A ist IST-Versteuerung, d.h. die Umsatzsteuer wird ja erst dann fällig, wenn sie bezahlt worden ist. Jetzt wurde die Rechnung z.b. am 30.07. geschrieben und Kunde zahlt am 02.08., dann ist die Umsatzst. im August fällig zu bezahlen.
Wie verhält es sich bei der Vorsteuer? Ist das im Kehrschluss genauso? Also kann ich erst ziehen, die Vst. wenn sie bezahlt worden ist?

Danke für eure Antwort.

Herzliche Grüße - Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Sitting_Bull,  :wink1:

danke für deine ausführliche Antwort.

Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Verrechnungskonto bei beiden Einzelfirmen ein Privatkonto ist,

Wir arbeiten mit dem SKR03  und nehmen das Konto 1792 Sonstiges Verrechnungskonto. Dies ist mit dem steuerlichen Berater der Firma bereits abgesprochen.

Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Es darf nicht als Forderung oder Verbindlichkeit in der Bilanz erscheinen.

Nach dem ein Steuerberater den Jahresabschluss macht, werde ich hoffen, dass dieser darüber auch Bescheid weiß ;o) Werde es aber im Hinterkopf behalten und ggf. nochmals darauf aufmerksam machen. Macht auch definitiv Sinn.

Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Umsatzsteuerlich – deshalb auch meine Nachfrage – gibt es jedoch in Deinem Fall nur die eine Unternehmerin. Sie kann nicht gleichzeitig regelbesteuerte Umsätze und nach § 19 UStG steuerbefreite Umsätze haben. Du kannst als natürliche Person zehn Gewerbe angemeldet haben, trotzdem hast Du nur ein einziges Unternehmen.

Jetzt im Ernst? Sie hat doch zwei verschiedene Unternehmen. Diese sind doch von einander getrennt? Zwei verschiedene Firmennamen dgl.
Das irritiert mich jetzt tatsächlich, da ich das auch mit dem Steuerberater durchgegangen bin, und dieser meinte, es sollte definitiv eine Abgrenzung vorgenommen werden. Problematisch wird es, wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung beide Einheiten als ein einheitlicher Betrieb gewertet werden. In diesem Fall verringert sich der anteilig abzugsfähige Vorsteuerbetrag, da ein größerer Anteil der Umsätze als umsatzsteuerfrei einzustufen ist.
Daher auch dringend die Abgrenzung.

Jetzt kommende Woche wird auch ein neues, separates Bankkonto eröffnet, dass hier auch die klare Abgrenzung vorhanden ist.

Die eine Firma A ist aufgrund des Todes vom Firmeninhaber auf die Unternehmerin (Witwe) übergegangen. Diese hatte vorher selbst schon ihren (umst.-fr.) Betrieb laufen. Vllt lässt es sich daher etwas anders erklären/beurteilen?

Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Man macht das Ganze nicht wegen der Umsatzsteuer, sondern wegen der Gewerbesteuer, weil es sich um zwei Gewerbebetriebe handelt, wie Du schreibst. Ohne die getrennten Buchführungen käme man auch nicht in den Genuss des „doppelten“ Freibetrags nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 GewStG.

Ja, jetzt verstehe ich auch bisschen besser den Hintergrund. Danke für diesen Gedankenansatz.

VG,
Anni  :wink1:
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei......

Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein? Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein? Mit Urteil vom 17.12.2025 (Az. I R 4/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden. Es ......

BFH-Urteil: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen BFH-Urteil: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. I R 50/22) die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH......


Aktuelle Stellenangebote


(Junior) Controller (m/w/d) gesucht Unsere Leidenschaft heißt Windenergie: NATURWERK plant und errichtet mit Partnern NRW-weit Windparks sowie Batterieprojekte. Seit rund 20 Jahren bündelt NATURWERK die Planung aus einer Hand: von der S......

Buchhalter*innen (m/w/d) Die Neue Pressegesellschaft (NPG) ist das Dach zahlreicher digitaler und gedruckter Medien im Südwesten und Osten Deutschlands. Als stark wachsendes Unternehmen zählt sie zu den fünf größten H......

Werkscontroller* Bei uns erwartet Sie ein sicherer Arbeitsplatz mit vielseitigen Aufgaben. Wir begleiten Sie auf Ihrem Karriereweg und bieten Ihnen individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten.  Dank unserer Koo......

Buchhalter (m/w/d) Du möchtest Menschen mit Behinderungen unterstützen, in ihrem Alltag begleiten und von Inklusion nicht nur reden, sondern sie auch aktiv leben? Die Cooperative Mensch eG bietet all diese Möglichkeiten......

HR Payroll Specialist / Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit Der Baustoffhandel Faßbender Tenten ist mit seinen Filialen einer der größten Bau­stoff­händler im Groß­raum Köln-Bonn-Düsseldorf. Bei uns finden unsere Kunden Bau­stoffe, Bau­material und sonstigen B......

Bilanzbuchhalter*in / Buchhalter*in (Schwerpunkt Anlagevermögen) Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, druckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Hauptbuch
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Im Auftrag unseres Kunden suchen wir eine Teamleitung Rechnungswesen (m/w/d) für ein mittelständisches IT-Beratungsunternehmen. Das Beratungsunternehmen umfasst sechs Geschäftsbereiche und beschäftigt insgesamt rund 145 Mitarbeitende. Der Hauptsitz liegt in Sachsen, ergänzt durch weitere ... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit 1930 steht die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH für bezahlbares Wohnen in Ulm. In den mehr als 95 Jahren haben wir uns zum größten lokalen Mietwohnungsanbieter entwickelt – mit über 7.500 Wohnungen geben wir zahlreichen Ulmerinnen und Ulmern aus unterschiedlichen Gesellschaftss... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) im Bereich aufsichtsrechtliche Regulatorik
Deine Aufgaben: Du wirkst aktiv an den jährlichen und unterjährigen Solvenzberechnungen mit. Darüber hinaus bist du mitverantwortlich für die Erstellung der Quartals- und Jahresmeldungen (QRTs) im Rahmen von Solvency II. Du unterstützt Vorstand und Abteilungsleitung im Rahmen des internen... Mehr Infos >>

(Junior) Accountant / Kreditorenbuchhalter (all genders)
Als Accountant (m/w/d) im Bereich Kreditorenbuchhaltung (befristet auf 1 Jahr) stellst Du sicher, dass unsere finanziellen Prozesse präzise, transparent und regelkonform ablaufen. Mit Deiner strukturierten Arbeitsweise trägst Du dazu bei, dass ARMEDANGELS auf einer stabilen finanz... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Wir von Hedin Automotive haben es uns zum Ziel gemacht, fester Teil der Mobilität von morgen zu werden. Die Herausforderungen dabei meistern wir tagtäglich im Team. Und zwar als einer von Deutschlands größten Handelspartnern von Mercedes-Benz, Daimler Truck und Hyundai mit über 30 Standorten. Uns... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Firmenwagenrechner (1% Regel)

Die Excel-Vorlage Firmenwagenrechner für die 1%-Methode unterstützt Sie optimal bei der Kalkulation der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Außerdem kalkuliert dieses Tool die Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten und der Bemessungsgrundlage durch die 1%-Methode.  
Mehr Informationen >>

RS Rückstellungsrechner XL - Rückstellungen im Unternehmen leicht verwalten

Der neue RS-Rückstellungsrechner XL unterstützt Sie optimal bei Ihren Jahresabschlussarbeiten, indem er die wichtigsten Rückstellungen für Sie berechnet und verwaltet. Es werden Rückstellungen zur Gewerbesteuerrückstellungen und Urlaubsrückstellungen gebildet. 
Mehr Informationen >>

Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Maximilian_Fellermeyer.jpg
Diese auf MS Excel basierende Arbeitshilfe bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind Vorlagen zur Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>