Eröffnungsbilanz

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Eröffnungsbilanz
Hallo Zusammen,

ich habe für eine neu gegründete UG eine Eröffnungsbilanz erstellt.
Das Stammkapital beträgt 5.000€ und wurde zu 100% eingezahlt.
Die Gründungskosten betragen 814,50€ (Notar, Gewerbeamt / Handelskammer, Amtsgericht).

Meine Bilanz sieht jetzt folgendermaßen aus:


http://fs5.directupload.net/images/160919/zrgmv65w.png

Ist das aus eurer Sicht so korrekt?
Ich bin mir leider mit den Gründungskosten mehr als unsicher.

Viele Grüße
Wann wurden die Gründungskosten bezahlt?
Ein Teil wurde im Gründungsmonat bezahlt.
Der Rest im darauffolgenden Monat.
und wie kommen die 814,50 dann in den Aufwand???
Die Gründungskosten wurden nach dem Bankbestand vor Gründung bezahlt!
Also noch mal EB überdenken!
Es handelt sich doch um eine Prüfungsfrage?!
E.
Die Zahlung von Gründungskosten ist der Teil der Laufenden Buchhaltung. Die Buchungen erfolgen nach der Gründung der UG. Bank/9000 5.0000 und 9000/Stammkapital wären die richtigen Eröffnungsbuchungen gewesen.
Richtig!
E.
Hallo zusammen,

ist zwar ein uralter Thread, aber einen passenderen habe ich für mein Thema leider nicht finden können.

Der Notar, über den ich meine UG gegründet habe, hat mir aus nicht nachvollziehbaren Gründen dazu geraten, das Stammkapital von 1000 € in bar zum Gründungstermin mitzubringen und ihm daraus dann die Kosten für die Gründung in bar zu übergeben und den Rest von 700 € auf das Geschäftskonto einzuzahlen, sobald es zur Verfügung steht (was branchenbedingt leider einen ganzen Monat gedauert hat).

Wenn ich im oben beschrieben Fall 9000 an Bank (1200) und dann Stammkapital (0800) an 9000 zu buchen habe, muss diese Buchung in meinem Fall folgerichtig lauten:

1.
Haben: Kasse (1000)
Soll: 9000

2.
Haben: 9000
Soll: 0800

ABER: Um aus der Kasse eine Zahlung vornehmen zu können, muss diese logischerweise vorhanden sein. Wie kommt also (buchungstechnisch) das geld in die Kasse? Mit anderen Worten: Was war zuerst da – das Huhn oder das Ei?  :denk:
Hallo,

erst die Einlage (1000,- EUR) und dann die Rechnung vom Notar buchen. Deine Kasse ist damit da und Du kannst die Rechnung bezahlen.  ;)  

VG, CP1
Für den Notar ist es einfacher, weil er die Einzahlung des Stammkapitals vor der Anmeldung ins HR nicht überwachen muss und alle Unterlagen gleich mitgeben kann. Korrekt finde ich das Vorgehen nicht. Ein Betrag in der Kasse in Bar ist schwer nachvollziehbar. Wenn man später mal die Einzahlung des Stammkapitals belegen muss, und der Insolvenzverwalter das nicht anerkennt, muss man erstens die Einzahlung nochmal leisten und hat zweitens möglicherweise das Problem, in die persönliche Haftung zu geraten weil wenn Kapital nicht vorhanden war, die Gesellschaft vermutlich schon längere Zeit oder von Anfang an überschuldet war.
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