Jahresabschluss "nur" über Kontoauszüge buchen!?

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Jahresabschluss "nur" über Kontoauszüge buchen!?
Hi, ich bin absoluter NEULING in Sachen Buchhaltung und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:)
Ein Freund hat mich soweit erstmal in das Thema eingearbeitet, nur hat auch er nicht soooooo viel Ahnung und deshalb meine Frage:

Er sagte mir das ich, wenn ich z.B. meine Jahresabschlussrechnung erstellen will(dazu nutze ich meine Kontoauszüge) ich jede Zahlung bzw. Eingang "doppelt" buchen muss...

Sprich:
Geldeingang am 07.01. auf meiner Bank(sowie auf meinem Auszug zu sehen) - dieses dann so buchen
und dann nochmals das Rechnungsdatum (Rechnung wurde am 04.01 erstellt)

reicht es denn nicht, wenn ich "nur" den tatsächlichen Geldeingang -ausgang buche so wie auf meinen Kontoauszügen (Bank + Paypal im übriegen)zu sehen ist?

Ich hoffe Ihr versteht meine Frage und könnte mir da helfen:)
Hallo,
ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll. Fassen wir es kurz: Du bist auf dem Weg zu großem Ärger mit dem Finanzamt. Lies zumindest die Grundlagenartikel, hier im Rechnungswesen-Portal durch: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/, besuch einen Crashkurs zur Buchhaltung. Die IHKen oder Handwerkskammern helfen dir weiter. Vielleicht findest du ja auch hier einen passenden Kurs: http://www.rechnungswesen-portal.de/Marktplatz/Seminare/Suche/
Wenn die Zeit drängt, geh sofort zu einem Steuerberater.
Viel Erfolg
Calc
Ich danke dir schon mal für deine Tipps...kannst du mir aber auch schon die oben genannte Frage beantworten?
Hallo,

machst Du EÜR oder bist Du Bilanzierer? Bei der EÜR würde die Buchung des Zahlungseingangs genügen. Bei der Bilanzierung musst Du tatsächlich erst die Forderung buchen (Zeitpunkt der Rechnungsstellung) und dann den Zahlungseingang.

Gruß, Buchi
Ergänzung: "nur über Kontoauszüge buchen" funktioniert in beiden Fällen nicht. Du musst nach Belegen buchen und zur Sicherheit mit den Kontooauszügen abgleichen. Auch bei der EÜR kannst Du Zahlungen haben, die bar getätigt wurden. Auch müssen evtl. Abschreibungen erfasst werden. Das siehst Du auf Deinem Kontoauszug nicht.
Also: Was dein Freund meint, ist die doppelte Buchführung. Du müsstest erstmal sehen, ob du dazu überhaupt verpflichtet bist. Dazu dieser Beitrag:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Buchfuehrungspflicht-Bilanzierung-oder-Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung.html
Die Doppik ist in diesem Beitrag erklärt:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Doppik-doppelte-Buchfuehrung.html
Die Grundsätze einer ordentlichen Buchführung solltest du kennen:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Grundsaetze-ordnungsgemaesser-Buchfuehrung-GoB.html
Egal, ob Bilanz oder Einnahme-Überschuss-Rechnung: Nur mit Kontoauszügen kommst du nicht weit. Deshalb solltest du die Anforderungen an eine Rechnung kennen:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Anforderungen-an-eine-Rechnung.html
Wenn du damit durch bist, kannst du dich mit den Buchungssätzen auseinandersetzen. Dieser Beitrag müsste geeignet sein:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Tutorium-Buchungssaetze.html
Und zum Nachschlagen:
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Buchungssaetze+Uebersicht+von+A+bis+Z­.html
Da musst du durch. Was du brauchst, ist eine gute Steuerberatung. Das kann hier keiner leisten und ist abgesehen davon auch nur zugelassenen Steuerberatern und Anwälten erlaubt.
Viel Erfolg
Calc
VIELEN DANK an euch beiden!!!
Ich werde mich dann mal etwas einarbeiten und viel lesen wie es scheint:) aber ich denke ich pack das schon...ich danke nochmals!
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