Sind monatliche Abschreibungen meines PKW monatliche Kosten in der EÜR und gehören diese zu den Gesamtkosten des PKW im Monat?

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Sind monatliche Abschreibungen meines PKW monatliche Kosten in der EÜR und gehören diese zu den Gesamtkosten des PKW im Monat?
Hallo,

als Jungunternehmern bin ich verpflichtet, monatlich meine USt-Voranmeldung durchzuführen.
Hier muss nun auch mein PKW, welchen ich mit Fahrtenbuch fahre, rein.
Ich fahre etwa 10 % privat, den Rest Geschäftlich.

Um nun monatliche Auskunft zu gewährleisten, muss ich die Kosten meines PKWs fürs ganze Jahr schätzen und dann durch 12 teilen. Dann müsste ich genau wissen, welche Kosten der Wagen pro Monat aufwirft, nicht wahr?

Nun ist die Frage, ob die monatlichen Abschreibungen auch Teil der Kosten sind?

Sagen wir mal der PKW kostet
mich netto im Monat:

450 € Rate,
150 € Versicherung,
150 € Sprit,
150 € Wartung und Inspektion
-----------------------------------
900 €.

Nun sind da aber noch nicht die monatlichen Abschreibungen drin, Sagen wir diese wären (netto) 200 €.

Ist das Ergebnis für die Bemessungsgrundlage des Fahrtenbuchs also
900 € oder 1100 € ?

Wäre es 1100 €, muss ich dann in meine EÜR also jeden Monat als "Ausgabe" die 200 € Abschreibung hinzufügen?

Und als letztes, das bedeutet doch für Elster,
dass ich z.B. 1100 € mtl * 0.1, wegen 10 Prozent Privat =

110 € monatlich als zusätzliches Einkommen angeben muss, oder?
(Elster und auch EÜR als Einnahme, oder?)

Wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.

Danke :)
[CODE]als Jungunternehmern bin ich verpflichtet, monatlich meine USt-Voranmeldung durchzuführen.[/CODE]

nicht unbedingt.

[CODE]450 € Rate,
150 € Versicherung,
150 € Sprit,
150 € Wartung und Inspektion
-----------------------------------
900 €.

Nun sind da aber noch nicht die monatlichen Abschreibungen drin, Sagen wir diese wären (netto) 200 €.
[/CODE]
ohne 450 Euro Rate- 650 Euro insgesamt mit Abschreibung
Zitat
Macaslaut schreibt:
ohne 450 Euro Rate- 650 Euro insgesamt mit Abschreibung

Kannst du bitte verraten, warum die Rate nicht in die Kosten gehört bei der Fahrtenbuchmethode? Die AfA sollte mit einberechnet werden, das ist richtig.
Die Finanzämter monieren aber auch nicht, wenn man den Vorjahreswert (Gesamtjahr) nimmt und dann zwöltelt. Da hier ein neues Fahrzeug vorliegt, sollten die Kosten der ersten drei Monate genommen werden und auf einen Durschnittswert einschließlich anteiliger AfA umgerechnet werden. Der ist dann die Basis für das Restjahr. Am Jahresende muss dann noch korrigiert werden, wenn die tatsächlichen Kosten vorliegen.
Eine Rate für Kredit ?
Darf ich fragen wofür die Kosten aufgestellt werden? Versteh den Sinn dahinte rnicht so recht.


Ansonsten würde ich sagen die Kosten für den PKW ermitteln sich wie folgt:

Zinsaufwand (aus dem Kredit)
+ AfA
+ KFZ Versicherung
+ KFZ Steuern
+ Wartungsaufwand
+ Betriebskosten / Sonstiges

Wenn bei dir nichtmal bekannt ist, dass Tilgung keine Betriebsausgaben darstellt, würde ich die erste EÜR vom StB machen lassen. Das ist ja der pure selbstmord bei diesen nicht vorhandenen buchhaltungs Grundlagen.
Bearbeitet: hans123 - 06.12.2018 11:20:08
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