Touch Pen nachträglich für Notebook angeschafft - Wie abschreiben?

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Antworten
Touch Pen nachträglich für Notebook angeschafft - Wie abschreiben?
Zitat
Biene schreibt:
Hallo,

meine Antwort bezog sich auf das Zitat von StefanBD und nicht direkt auf Dein TouchPen-Problem.

Zum TouchPen: Mach es doch einfach wie Dir anfangs BibuElla empfohlen hat. Einfach in den Aufwand buchen.

LG, Biene

Hi Biene,

aber sagst du damit nicht aus dass beginnerstart ohne Probleme den Monitor in den Aufwand direkt Buchen kann?
Hallo StefanBD,

ja und nein. Die Theorie ist hier vielleicht eine andere. Ich würde so ein Kleinkram immer in den Aufwand buchen, auch wenn nicht selbständig nutzbar. Jedenfalls glaube ich nicht, dass ein Prüfer das beanstanden wird.

Die Theorie dazu kenne ich leider auch nicht genau. Ich vermute es gibt irgendwo eine Richtlinie, die zulässt dass der nicht selbständig nutzbare Kleinkram auch als Aufwand behandelt werden kann. Sonst wird ja eine Anlagenbuchhaltung nur unnötig aufgebläht. Ist nur meine Meinung dazu. Evtl. findet sich noch ein Experte, der sich damit auseinandergesetzt hat und auch die Prüf-Praxis kennt und uns alle hier genauestens aufklären kann.

So damit kopple ich mich jetzt aus diesem Thema aber aus. Das ist mir zu theoretisch ...  ;)

LG, Biene  :wink1:
Zitat
Biene schreibt:
Hallo StefanBD,

ja und nein. Die Theorie ist hier vielleicht eine andere. Ich würde so ein Kleinkram immer in den Aufwand buchen, auch wenn nicht selbständig nutzbar. Jedenfalls glaube ich nicht, dass ein Prüfer das beanstanden wird.

Die Theorie dazu kenne ich leider auch nicht genau. Ich vermute es gibt irgendwo eine Richtlinie, die zulässt dass der nicht selbständig nutzbare Kleinkram auch als Aufwand behandelt werden kann. Sonst wird ja eine Anlagenbuchhaltung nur unnötig aufgebläht. Ist nur meine Meinung dazu. Evtl. findet sich noch ein Experte, der sich damit auseinandergesetzt hat und auch die Prüf-Praxis kennt und uns alle hier genauestens aufklären kann.

So damit kopple ich mich jetzt aus diesem Thema aber aus. Das ist mir zu theoretisch ...    

LG, Biene  

Zumal du keine klare Rechtsberatung hier geben darfst, bin jetzt ehrlich gesagt auch geneigt 50€ für son Online Buchhalter auszugeben und den mit meinen x Fragen zu bombadieren.

Mit der Theorie hast du leider Recht, man hat das Steuersystem unötig kompliziert gestaltet und ich könnte mir vorstellen dass wenn du deine Steuerlast nicht gerade um 80% drückst man fast alles abwinken wird wenn der Prüfer nicht gerade von seiner Frau verlassen wurde bevor er zu dir kommt.

Zumal man in Bayern das eher weniger genau nimmt als in Berlin. (Pech für mich),

Es sind halt auch diese Fragen die immer vor Weihnachten kommen da wir noch Geld ausgeben müssen :)
Hier mal mein Versuch:

Das nicht selbständig nutzbare WG wird zum dazugehörigem WG aktiviert. Die Folgen wären je nach Fall:

-  mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert noch unter 800 EUR und beides wurde im selben Jahr angeschafft: Beides wird zusammen als GWG sofort abgeschrieben.
- mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert über 800 EUR und beides wurde im selben Jahr angeschafft: Pech gehabt - Beides kann dann nicht als GWG sofort abgeschrieben werden und muss über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden!
-  mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert über 800 EUR und das Haupt-WG wurde in einem älteren Jahr angeschafft und ist bereits abgeschrieben: Das wieder werterhöhte WG wird als GWG sofort abgeschrieben, da der neue Wert unter 800 EUR.

Beim Fall 3 bin ich mir aber unsicher ...

Gruß, Buchi
Zitat
Buchi schreibt:
Hier mal mein Versuch:

Das nicht selbständig nutzbare WG wird zum dazugehörigem WG aktiviert. Die Folgen wären je nach Fall:

-  mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert noch unter 800 EUR und beides wurde im selben Jahr angeschafft: Beides wird zusammen als GWG sofort abgeschrieben.
- mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert über 800 EUR und beides wurde im selben Jahr angeschafft: Pech gehabt - Beides kann dann nicht als GWG sofort abgeschrieben werden und muss über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden!
-  mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert über 800 EUR und das Haupt-WG wurde in einem älteren Jahr angeschafft und ist bereits abgeschrieben: Das wieder werterhöhte WG wird als GWG sofort abgeschrieben, da der neue Wert unter 800 EUR.

Beim Fall 3 bin ich mir aber unsicher ...

Gruß, Buchi

Müsste hier nicht der Fall Monitor = Zubehör gelten? dazu hatte ich ältere Infos von 2008 gefunden wo auch hier galt "Pech gehabt" muss über 3 Jahre da nicht als Set gekauft wurden.
Leute, erst einmal vielen Dank für eure Beiträge!  :)

Was mich nur irritiert ist dass sich hier offensichtlich niemand sicher ist. Ich selber bin absolut kein Experte auf dem Gebiet und versuche mich jedes Jahr durch meine EÜR und Einkommensstuererklärung zu kämpfen. Aber die Buchungen solcher Einkäufe muss es doch täglich massenhaft geben.
Gibt es da nicht irgendeine Richtlinie? Wieso ist die nirgendwo veröffentlicht? Mir kommt das alles wie eine große Geheimniskrämerei der Steuerberater vor.
Gibt es einen gheimen Zirkel in dem sowas besprochen wird?  ;)

Solche Sachen muss doch eigentlich jeder Bilanzbuchhalter jeden Tag irgendwo buchen. Auf etlichen Seiten finde ich die Erklärung was ein GWG ist, aber nicht wie es zu buchen ist, wenn es eben keins ist. Sorry, aber ich bin echt verwirrt...  :denk:
Zitat
beginnerstart schreibt:
Leute, erst einmal vielen Dank für eure Beiträge!    

Was mich nur irritiert ist dass sich hier offensichtlich niemand sicher ist. Ich selber bin absolut kein Experte auf dem Gebiet und versuche mich jedes Jahr durch meine EÜR und Einkommensstuererklärung zu kämpfen. Aber die Buchungen solcher Einkäufe muss es doch täglich massenhaft geben.
Gibt es da nicht irgendeine Richtlinie? Wieso ist die nirgendwo veröffentlicht? Mir kommt das alles wie eine große Geheimniskrämerei der Steuerberater vor.
Gibt es einen gheimen Zirkel in dem sowas besprochen wird?    

Solche Sachen muss doch eigentlich jeder Bilanzbuchhalter jeden Tag irgendwo buchen. Auf etlichen Seiten finde ich die Erklärung was ein GWG ist, aber nicht wie es zu buchen ist, wenn es eben keins ist. Sorry, aber ich bin echt verwirrt...  

Die Leute treiben sich aber auch selten im Netz rum, ich hab mit "sowas" zutun  und mit Technik/Internet brauchste da garnicht erst kommen.

2. wirst du da auch etwas mehr im Thema "darf ich überhaupt  rechtsauskünfte geben".

Ich hab gestern auch schon wieder komplett andere Aussagen gehört die allem wiedersprechen was ich bisher gelesen habe. Thema PC in Einzelteilen kaufen und damit direkt abschreiben zu dürfen was jemand wohl erfolgreich seit Jahren macht.

Wie wirr das ganze ist sieht man doch an Fällen  wo eine Operndarstellerrin ihr Bühnenautfit nicht anerkannt wurde und nachdem sie dem Beamten damit eine Szene gemacht hat doch anerkannt wurde.

Ich glaub ich schreib mir mal alles zusammen was ich an Fragen habe und frag son online Buchhalter für 50€.
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