Buchung von Eingangsabschlagsrechnungen mit Sicherheitseinbehalt?

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Buchung von Eingangsabschlagsrechnungen mit Sicherheitseinbehalt?
Hallo,

danke für deine Mühe.

Nun müssen wir allerdings noch unterscheiden zwischen Anzahlungen wo die Leistung bereits erfolgt ist ( wie bei mir ) oder Anzahlungen als Vorschuß auf die zu erbringende Leistung. Denke, ich zumindest. Ich habe da immer wieder Unterscheidungen gefunden. Die betrafen aber keine Bauleistungen.

Bei den 10% Sicherheitseinbehalt in der aktuellen Situation ist evtl. zu beachten, daß dies nicht der Sicherheitseinbehalt ist den man üblicherweise bei der Schlußrechnung einbehält und erst bezahlt, wenn die Gewährleistung nach Jahren abgelaufen ist. Diese beträgt bei mir dann auch wie meist üblich 5%. Aber das kommt dann erst noch und da steht ja dann auch, damit der Leistenden nicht über Jahre die Umsatzsteuer vorleisten muss, ist die erst fällig, wenn der Kunde dann die 5% bezahlt hat. Das wäre meiner Ansicht nach aber erst der Fall bei der Schlußabrechnung. Die 10% werden jetzt vermutlich einbehalten, damit die immer schön weiter machen, weil die Leistung die bisher erbracht wurde, ja bereits von mir bezahlt wurde. Die sind dann aber meiner Kenntnis nach bei der Schlußabrechnung zur Zahlung fällig. So habe ich das auch dem Sachbearbeiter des FA gegenüber erläutert.
Mal sehen, was da nun bei heraus kommt.

Ja, schade, daß man dann als Laie nicht an alles heran kommt. Aber das ist ja wohl überall so. Ich habe auch einen Zugang auf das Xentry von Daimler Benz ( Ersatzteil- und Reparaturdatenbank ). Hat ja auch nicht jeder.

Grüße

Tom
Hallo Tom  :wink1:

dieses Buch habe ich zu Hause in einer älteren Ausgabe. Bei Neuanschaffung gibt es ein Buchcode, mit dem man Arbeitshilfen
online bekommt.

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In meiner Ausgabe(10. Auflage) steht unter der Überschrift: Sicherheitseinbehalte bei Handwerkerrechnungen:

"Erhält das Unternehmen eine Anzahlungsrechnung von einem Handwerker und zieht der Architekt einen Sicherheitseinbehalt vom Rechnungsbetrag ab, wird das Unternehmen nur den verminderten Betrag überweisen, Diesen gezahlten Betrag buchen Sie auf das
Konto "geleistete Anzahlungen"
Erst bei der Schlussrechnung buchen Sie den gesamten Rechnungsbetrag. Hat also der Architekt bei der Schlußrechnung einen Sicherheits-
einbehalt abgezogen, müssen Sie den gesamten Rechnungsbetrag buchen, obwohl das Unternehmen nur den verminderten Betrag
überwiesen hat.
Dadurch bleibt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Handwerker bestehen, entweder bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht oder früher
schon, wenn der Handwerker an das Unternehmen eine Bankbürgschaft über diesen Betrag gibt. Die Bankbürgschaft wird aufbewahrt und erst
nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben."
Achtung! Gemäß dem BFH-Urteil vom 24.10.2013 ist die Umsatzsteuer aus nicht ausgezahlten Sicherheitseinbehalten  erst bei Geldeingang an
das FA abzuführen. Das gilt auch für Unternehmen, die der Soll-Versteuerung unterliegen. Eine Reaktion der Finanzverwaltung steht noch aus."


Wünsche viel Spass beim "puzzeln"   ;)
LG
Hallo Fachkraft,  :wink1:

danke für die Links. Da werde ich noch stöbern.

OK, also unstrittig ist, daß bei der Schlusszahlung die Steuer auf die Sicherheitsleistung weder fällig ist, noch eingefordert werden kann, so lange die Sicherheitsleistung nicht bezahlt wurde. Und warum ist auch klar, damit der Handwerke nicht so lange mit der MWST in Vorleistung treten muss, eben über die Zeit der Gewährleistung, meist 5 Jahre. Das habe ich verstanden und leuchtet auch ein.

Und bei Anzahlungen ist die MWST auch erst fällig bzw. bekommt man erstattet, wenn Geld geflossen ist. Und... keine Leistung erbracht wurde im Gegenwert der Anzahlung bzw. Abschlag.

Nicht ganz so eindeutig finde ich das immer noch mit Abschlägen für bereits vollständig erbrachte Leistungen und einem vorläufigen (!!) Sicherheitseinbehalt. Wären das auch immer die eigentlichen 5% wie in der Schlussrechnung, ja, schon eher aber hier sind es ja erst mal 10%.
Ich bin gespannt, was man mir bei FA sagt. Könnte interessant werden. Auch auf die Schlussrechnunegn bin ich gespannt, wie da nun die 10% verbucht werden.

Grüße

Tom
Bekam heute Post vom FA, meine Unterlagen zurück mit der Nachricht, daß die Zahlung der Vorsteuer umgehend angewiesen wird. Demnach waren meine Buchungen und Anmeldung der kompletten Vorsteuer auf den ganzen Rechnungsbetrag trotz geringerem Zahlbetrag offenbar zumindest nicht falsch. Demnach könnten die angesprochenen Konten ja auch richtig sein, zumindest hat er nichts Gegenteiliges geschrieben. Und wie ich das gebucht habe war ja ersichtlich.

Stellt sich mir nur die Frage, buche ich das nun so weiter oder sollte ich was ändern?

Grüße

Tom
Hallo TomB,

ich war nochmals in der genannten Datenbank drin.
Leider habe ich kein Buchungsbeispiel für den Sicherheitseinbehalt gefunden.
Ich habe anderes gefunden, was ich hier im Portal nicht alles kommunizieren kann.

Der Sicherheitseinbehalt gilt als "Zahlungsvereinbarung"  (lt. Datenbank).
Für mich heisst das, du kannst das akzeptieren oder versuchen was anderes zu vereinbaren.
Man muss ja nicht allem stillschweigend zustimmen.

Ferner stand in der Datenbank, dass man gegenüber dem FA die Bemessungsgrundlage ändern kann (z.Bsp. bei der Umsatzsteuer)
Ich meine, dass kann man machen bei hohen Sicherhaeitseinbehalten.....
Ich weiss nicht, ob das für dich in Frage kommen könnte, vielleicht gibt das FA Auskunft  :denk:

Aber ich bin weder Steuerfachangestellte noch Bilanzbuchhalterin. Ich kann nur ein paar "Puzzelteile" weitergeben und mich in verschiedene
Themen einlesen....

LG
Hallo  :wink1: ,

in der Tat ist die jetzige Sicherheitsleistung in den Bauverträgen und Zahlungsvereinbarung zu finden. Die 5% unter dem § Gewährleistung.

Ich habe mal einen Hinweis bekommen, man könne so wie jetzt die Rechnungen voll einbuchen, die 10% dann aber auf ein anderes Verbindlichkeitskonto umbuchen. Dann hätte man es extra und würde sich nicht wundern, was da noch offen steht. Bei mir stehen die eben noch als offener Posten bei dem jeweiligen Bauunternehmer. Aber ich weiß ja, was das dann ist.

Nachher mit den Schlussrechnungen könnte noch trickreich werden. Aber du hast mir ja schon so viel geholfen mit den ganzen Links und Ratschlägen, da arbeite ich mich noch durch und bevor ich da was buche, mache ich mal einen Vorschlag, wie ich es machen würde.

Grüße

Tom
Hi TomB,

ja der Hinweis ist gut.
Mir ist das Thema nicht mehr aus dem Kopf gegangen und ich habe auch gedacht, dass der Sicherheitseinbehalt im Grunde nach
Verbindlichkeiten sind gegenüber der Handwerkerleistung und das man das auf ein Verbindlichkeitskonto buchen müßte....
Nur welches Konto ?
ich würde mir ein Verbindlichkeitskonto kopieren, es umbenennen  in Sicherheitseinbehalt....oder eine eigene Unternummer anlegen.
(Weiss nicht, ob das mit jeder Buchungssoftware geht)
Eventuell Konto 1630 ....da hätte es noch Platz.
Oder Konto 1607 "Verbindlichkeiten aus L.u. L. ohne Vorsteuerabzug (EÜR).

Ja, ich kann dir nur empfehlen dich mit den Inhalten zu beschäftigen.
Mich hat das Thema auch interessiert und weitergebracht.

LG
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