Handelsvertreter Partylite EÜR

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Handelsvertreter Partylite EÜR, Rechnung an Handelsvertreter ; Kunde überweist an Patylite
Hallo,
ich versuche mich gerade an einer Buchhaltung für eine Partylite Handelsvertreterin.
Problem: Sie bekommt die ware und die Rechnung auf ihren Namen mit Umsatzsteuer-Ausweis. Dann findet die Party statt (bei Kunden oder auch bei sich zu hause). Für die Zahlung der Rechnung gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten:
1. Die Kunden zahlen am gleichen Abend in bar
2. Die Kunden überweisen an die Handelsvertreterin
3. Die Partylite Firma zieht per Lastschrift von den Kunden ein

Wie bucht man:

1. Die Rechnung an die Handelsvertreterin? 3400/ Verr Konto ?

Nur wie gleicht sich das verr Konto wieder aus? Die Zahlung der Kunden an Partylite erscheint ja nicht in der Buchhaltung   :evil:

Ich stehe auf dem Schlauch.
Kann jemand helfen oder hat jemand Erfahrungen mit der Materie?

Vielen Dank für eventuelle Hilfe
Zitat
BGK schreibt:

Nur wie gleicht sich das verr Konto wieder aus? Die Zahlung der Kunden an Partylite erscheint ja nicht in der Buchhaltung

Was passiert denn mit dem Geld?
Wird es doch von Partylite an die Handelsvertreterin später ausgezahlt, wird es mit Rechnen verrechnet oder ist es etwa einfach weg? (Letzteres würde mich schon sehr wundern)
Wenn die Kunden bar bezahlen bei ihr oder auf ihr Konto überweisen, leitet sie das weiter.
Mein Problem besteht darin, dass Rechnungen auf sie ausgestellt werden (mit Umsatzsteuer Ausweis) jedoch teilweise Partylite von den Kunden das Geld einzieht. So dass die Handelsvertreterin den Wareneingang hat und die Vorsteuer zieht und die Zahlung der Kunden geht an Partylite.
Da sie EÜR macht, ist ja das Thema Wareneingang nicht so kompakt wie bei der Bilanz, jedoch habe ich meine Bedenken, was den "nicht geschlossenen" Zahlungsfluss angeht.

Eigentlich vertritt sie ja nur Partylite auf den Verkaufsveranstaltungen und bekommt für die Partylite Ware , die verkauft ist, Provision. Diese Abrechnungen sind korrekt. Prozentualer Anteil mit der vereinbarten Provisionssumme zzgl Umsatzsteuer.

Muss ich denn die Ware überhaupt buchen oder ist hier nur die Provision zu buchen? Würde sie bilanzieren, müßte sie ja Ausgangsrechnungen schreiben an jede einzelne Kundin. Es gäbe einen Warenbestand am Jahresende usw

Das muss sie ja als 4/3 Rechner nicht.
Ich habe Bauchschmerzen mit der Umsatzsteuer
Ich bin Bilanzbuchhalterin und wollte das vorkontieren, damit meine Freundin Kosten spart. Vielen Dank für die freundliche Unterstützung  :wink1:
[CODE]Würde sie bilanzieren, müßte sie ja Ausgangsrechnungen schreiben an jede einzelne Kundin.[/CODE]

Warum nur in diesem Fall? Bei EÜR muss sie genauso die Rechnungen an die Kunden ausstellen. In diesem Fall ist die beste Lösung- deine Freundin soll nach der Soll-Versteuerung die UstVA abgeben. Dann wird alles passen. Vorausgesetzt: sie stellt die Rechnungen an die Endkunden aus.
Hallo,

jetzt gehe ich auch einmal meine Gedanken/Vermutungen dazu (genaueres kann man ja nur sagen, wenn man die Verträge kennt).

Es gibt im Prinzip 2 Möglichkeiten:

Entweder die Partyfrau kauft die Ware und diese wird ihr Eigentum.
Heißt aber Sie hätte Forderungen gegenüber der Schneeballfirma wenn diese
Geld der Kunden bekommt über Lastschruft , was in der Beschreibung
nicht so wirklich danach klingt? Sie leitet Geld weiter usw.....

oder

Was ich vermute das hier eine klassische
Verkaufskommission vorliegt nach Paragraph 3 (3) UStG

Dies bedeutet aber das Partylite falsch abrechnet und dürfte die Ware nicht mit
Rechnung und Umsatzsteuer verschicken.

Darum ist es hier auch schwer etwas zu empfehlen solange das nicht geklärt ist.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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