Welchen steuerlichen Charakter hat eigentlich die BAFA-Förderung, wenn jemand ein Elektroauto gekauft hat? Da sind ja zwei Vorgänge zu berücksichtigen, nämlich einmal der Erhalt der 6.000 EUR und dann noch die Frage, was das für weitere buchhalterische Folgen hat. Umsatzsteuer steckt da keine drin, aber wie sieht es einkommenssteuerlich aus?
Vermutlich muss man das wie eine Privateinlage betrachten, die den Anschaffungspreis mindert. Also als wenn die Oma was dazugegeben hat. Würde wohl bedeuten: Beim Geldeingang 1200 an 1890 buchen. Aber mit was für einem Buchungssatz reduziere ich dann die Anschaffungskosten? Und was tut sich dann umsatzsteuerlich?
In das Anlagevermögen kommt dann das Fahrzeug mit dem verminderten Preis, und den schreibt man dann über die Nutzungsdauer ab. So wäre zumindest meine Vermutung. Oder ist es vollkommen anders und man reduziert den Anschaffungspreis und die Abschreibungen überhaupt nicht?
Grüße von Matthias!