Bewirtungskosten

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Bewirtungskosten, Bewirtung wenn dabei gearbeitet wird
Hallo zusammen,

Von unserem Steuerberater wurden wir über den Tisch gezogen, dann stellten wir eine Dame ein. Diese Dame war der Meinung, dass Briefe vom Finanzamt und von der Krankenkasse besser ungeöffnet in einem Karton liegen.

Jetzt habe ich mir von Lexare financial office angeschafft. Seit 2002 habe ich keine Buchhaltung mehr gemacht und habe deshalb gefährliches Halbwissen :o .

Wir sind ein kleiner Einzelhandel und haben gleichzeitig noch eine Hundeschule für verhaltensauffällige (bissige) Hunde. Da wir versuchen diese Hunde zu sozialisieren arbeiten wir auch in Geschäften, Gaststätten und Biergärten.

Natürlich fallen da auch Bewirtungskosten an. Meistens unter 20,00 € allerdings sehr viele.  :oops:

Jetzt meine Frage, wie verbuche ich diese Kosten am Besten. Wir laden ja niemanden ein sondern arbeiten in der Gaststätte.  :denk:

Vielleicht kann mir jemand hier einen Tipp geben. Ich habe schon viel in diesem Forum gelesen und konnte auch einige Antworten hier schon finden. Das Forum finde ich ganz toll. :klatschen:

Aber ich glaube, meine Frage ist doch sehr speziell.

Vielen Dank schon mal.
Hi,

es ist leider  immer noch nicht klar wer wen  und wie bewirtet?
Hallo,

Enschuldigung, ich glaube ich habe mich nicht richtig ausgedrückt.

Ich gehe mit einem Kunden und seinem Hund in ein Lokalum zu trainieren. Dort muss ich etwas verzehren, sonst geht das ja nicht. Ich zahle meine Rechnung und der Kunde zahlt seine Rechnung.

Ich würde allerdings nicht in das Lokal gehen, wenn ich nicht mit dem Kunden und seinem Hund dort ein Training abhalten würde.

Ist sehr speziell ich weiß.

Nochmal vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Es ist zwar speziell, aber nicht im steuerlichen Sinne. Im steuerlichen Sinne ist es keine Bewirtung, sondern eine berufliche Mahlzeit. Falls du  ein Unternehmer bist, und in diesem Lokal mehr als 8 Stunden pro Tag verbringst, kannst du 12 Euro Pauschlale als BA abziehen. Die tatsächliche Kosten- aber nicht.
Er kann aber die Vorsteuern aus den Rechnungen ziehen! D. h. zunächst buchen auf Reisekosten Unternehmern - Mehraufwand für Verpflegung und hier die Vorsteuern komplett ziehen, dann den nicht abziehbaren Teil über die Verpflegungspauschale hinaus umbuchen auf nicht abziehbar oder Privatentnahme.
Hallo :wink1:

Vielen Dank, ich hatte vorher schon mal geantwortet, irgendwo hatte ich einen Fehler, dass es nicht gesendet wurde.

So werde ich es machen. Das wird wahrscheinlich die beste Lösung sein.

Vielen Dank für die schnelle Antwort und ein ganz tolles Wochenende 8)  :klatschen:
:wink1:  Hallo Bobbelchen,

:wink1: Hallo sogehts,


ich sehe es ein bisschen anders, da es ja nicht um das persönliche Verlangen des Mitarbeiter geht, sondern um die Ausführung des Jobs. D.h. der Mitarbeiter oder Chef MUSS etwas trinken, ob er will oder nicht. Denn es gehört zu dem anliegen, dass er seinen Job - seine Dienstleistung, welche er anbietet auch ordentlich ausführen kann.

Am besten einen ordentlichen und vertrauenswürdigen Steuerberater suchen - und ihn direkt fragen ;o)

Ich tendiere nämlich in diesen speziellen Fall auf den Bereich der Konten: Sonstige Kosten des Geschäftsbetriebes

Doch nur mal so in den Raum geworfen -und bin auch gespannt auf eure Antworten dazu ;o)

Zitat
Macaslaut schreibt:
Falls du  ein Unternehmer bist, und in diesem Lokal mehr als 8 Stunden pro Tag verbringst, kannst du 12 Euro Pauschlale als BA abziehen. Die tatsächliche Kosten- aber nicht.

Das sehe ich eben anders - wie oben schon erwähnt.
Der Chef/Mitarbeiter macht das nicht aus "just for fun" und weil er gerade durst hat, sondern weil es benötigt wird.

Aber vllt. :denk: hab ich ja auch einen Gedankenfehler -  ;)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
[CODE]Der Chef/Mitarbeiter macht das nicht aus "just for fun" und weil er gerade durst hat, sondern weil es benötigt wird.[/CODE]

Absolut richtig. Denn  sonst wird das Organismus ausgetrocknet und da fangen die  Processe an, die irreparablen gesundheiltlichen Schäden verursachen können.  Generell wird es empholen mindestens 2 Liter pro Tag zu trinken.
Bearbeitet: Macaslaut - 02.04.2019 08:37:49
:wink1: Hallo Macaslaut,

Zitat
Macaslaut schreibt:
Generell wird es empholen mindestens 2 Liter pro Tag zu trinken.

Natürlich wird dies sehr empfohlen seinen Flüssigkeitsbedarf im Gleichgewicht zu halten - und auch stellt dies ein natürliches und lebensnotwendiges Grundbedürfnis eines jeden Menschen dar. Das war ausser Frage - und geb dir soweit recht!

Zitat
Macaslaut schreibt:
Code
Der Chef/Mitarbeiter macht das nicht aus "just for fun" und weil er gerade durst hat, sondern weil es benötigt wird.

Die Benötigung bezog sich auf die Arbeitsleistung, die Arbeit - und nicht auf das Grundbedürfnis. Leider kann man in einer Gaststätte nicht einfach so drin sitzen, um einen Hund zu sozialisieren ;(

VG,
Anni
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