leider hat mir noch keiner auf meine Frage vom Oktober geantwortet...
Hat denn wirklich niemand in der Praxis mit solchen Fällen im Konzernverbund zu tun?
Vielleicht war aber auch mein Anliegen nicht ganz klar beschrieben... ich versuche es jetzt einfach nochmals - und hoffe auf ein paar Antworten...
Beispiel:
Hotelübernachtungen (Deutschland) werden von uns als MU in Deutschland „gebucht“, allerdings nächtigen dort MA des ToU (Ausland)
Wenn diese Kosten nun einzeln weiterberechnet werden, erbringt das MU dann tatsächlich Übernachtungsleistungen? Auch wenn das MU nicht aktiv das Zimmer zur Verfügung stellt, sondern quasi nur der Vermittler ist?
Konsequenz: Umsatzsteuer: -> Ort der Leistung –> Hotelstandort -> Deutschland: stb. + stpfl.
-> Steuersatz 7%
Ausweis GuV: -> „Umsatz“ gem. BilRUG, da Leistungsaustausch vorliegt?
Wenn jetzt die Leistung neu definiert wird – also angenommen, man berechnet nicht die „Hotelkosten“ weiter, sondern eine „allgemeine Kostenumlage“ oder „Managementleistung“ - in welcher aber neben Abschreibung, Lizenzgebühren, etc. sehr wohl diese Übernachtungen auch enthalten sind – dann handelt es sich um eine „normale“ Leistung für die der Regelfall (B2B) greift?
Konsequenz: Umsatzsteuer: -> Ort der Leistung -> Sitz des Empfängers -> Deutschland: nicht steuerbar (ausländisches USt-Recht)
Ausweis GuV: -> „sbE“ gem. BilRUG, da fehlender Leistungsaustausch (nur Weiterbelastung von Kosten)?
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich hätte jetzt unterschieden nach der Art der Verrechnung (Einzelverrechnung der tatsächlichen Kosten oder pauschale Ermittlung der Kostenumlage durch %-Wert von Umsatz/Kosten/etc.).
Davon leite ich die Einstufung der Leistung (B2B, grundstücksbezogen, kurzfristige Fzgvermietung,…) ab, welche zu unterschiedlichen Ortsbestimmungen / Steuersätzen führen kann (???)
Evtl. befinde ich mich ja total auf dem Holzweg… dann wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir nen Denkanstoß verpasst ;)
Meine Kollegin (betreut die Debitoren) ist zumindest bei der Hotel-Weiterberechnung der Meinung „durchlaufender Posten“ (Original Hotel-Rechnung ist auf MU ausgestellt) ohne USt.
Vielen Dank an alle, die sich da mal Zeit dafür nehmen!
LG, die drei ?