Hotelübernachtungen (Deutschland) im Konzernverbund

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Hotelübernachtungen (Deutschland) im Konzernverbund
Hallo zusammen,

leider hat mir noch keiner auf meine Frage vom Oktober geantwortet...
Hat denn wirklich niemand in der Praxis mit solchen Fällen im Konzernverbund zu tun?
Vielleicht war aber auch mein Anliegen nicht ganz klar beschrieben... ich versuche es jetzt einfach  nochmals - und hoffe auf ein paar Antworten...

Beispiel:
Hotelübernachtungen (Deutschland) werden von uns als MU in Deutschland „gebucht“, allerdings nächtigen dort MA des ToU (Ausland)

Wenn diese Kosten nun einzeln weiterberechnet werden, erbringt das MU dann tatsächlich Übernachtungsleistungen? Auch wenn das MU nicht aktiv das Zimmer zur Verfügung stellt, sondern quasi nur der Vermittler ist?
Konsequenz:     Umsatzsteuer: ->  Ort der Leistung –> Hotelstandort -> Deutschland: stb. + stpfl.
                                                 ->  Steuersatz 7%
                         Ausweis GuV:  ->  „Umsatz“ gem. BilRUG, da Leistungsaustausch vorliegt?
                     

Wenn jetzt die Leistung neu definiert wird – also angenommen, man berechnet nicht die „Hotelkosten“ weiter, sondern eine „allgemeine Kostenumlage“ oder „Managementleistung“ - in welcher aber neben Abschreibung, Lizenzgebühren, etc. sehr wohl diese Übernachtungen auch enthalten sind – dann handelt es sich um eine „normale“ Leistung für die der Regelfall (B2B) greift?
Konsequenz:     Umsatzsteuer: -> Ort der Leistung -> Sitz des Empfängers -> Deutschland: nicht steuerbar (ausländisches USt-Recht)
                         Ausweis GuV: -> „sbE“ gem. BilRUG, da fehlender Leistungsaustausch (nur Weiterbelastung von Kosten)?

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich hätte jetzt unterschieden nach der Art der Verrechnung (Einzelverrechnung der tatsächlichen Kosten oder pauschale Ermittlung der Kostenumlage durch %-Wert von Umsatz/Kosten/etc.).
Davon leite ich die Einstufung der Leistung (B2B, grundstücksbezogen, kurzfristige Fzgvermietung,…)  ab, welche zu unterschiedlichen Ortsbestimmungen / Steuersätzen führen kann (???)

Evtl. befinde ich mich ja total auf dem Holzweg… dann wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir nen Denkanstoß verpasst  ;)
Meine Kollegin (betreut die Debitoren) ist zumindest bei der Hotel-Weiterberechnung der Meinung „durchlaufender Posten“ (Original Hotel-Rechnung ist auf MU ausgestellt) ohne USt.

Vielen Dank an alle, die sich da mal Zeit dafür nehmen!
LG, die drei ?
Hallo, die drei

M.E. es kommt darauf an, wie die Eingangsrechnung gebucht wurde.  Es ist aber auch nicht uninteressant zu erfahren, wie man solche Rechnungen bucht. Welches Aufwandskonto hast du genommen?
Hi Macaslaut,


eine Ableitung davon, wohin die Eingangsrechnungen gebucht wurden?  :|
Die Hotelrechnungen wurden jetzt z.B. unter den Reisekosten gebucht.

Und inwieweit würdest du das jetzt als relevant einstufen?

Danke schon mal!
LG
die drei ?
Deine Kollegin wählt dabei den richtigen Weg gemäß UStG 10 (1). Wichtig ist, dass die Hotels die Rechnungen zwar an die Mutter senden, aber an die Tochter adressiert sind. Klartext: Als Rechnungsempfänger ist die Tochter auf der Rechnung oder es wird kein durchlaufender Posten. Ihr verlangt von der Tochter dann den gezahlten Bruttobetrag ohne zusätzliche USt zurück. Ein Verweis auf UStG 10(1) "durchlaufender Posten" auf Eurer Rechnung ist angebracht.

UStG 10 (1) ... "Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt." ...
[CODE]UStG 10 (1) ... "Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt." ...[/CODE]

[CODE](Original Hotel-Rechnung ist auf MU ausgestellt) [/CODE]


[CODE]Die Hotelrechnungen wurden jetzt z.B. unter den Reisekosten gebucht.[/CODE]

Reisekosten wer?
Danke, ck030.... aber dann macht’s meine Kollegin definitiv falsch  ;)
Die Rechnungen sind auf die MU ausgestellt nicht auf das ToU...
Also, dies können wir ausschließen... sehr gut!

Bleibt noch die ursprüngliche Frage:
ändert sich die Behandlung was Steuerbarkeit und Steuersatz angeht, je nachdem wie abgerechnet wird (Einzelverrechnung oder Kostenumlage)???

@macaslaut:
Einfach Reisekosten... gleiches Sachkonto als wenn AN gereist wären...

Danke sehr und einen schönen Abend!
Liebe Grüße
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