Umsatzsteuer - Buchungen - Bei Inkassodienstleistungen einer GmbH

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Umsatzsteuer - Buchungen - Bei Inkassodienstleistungen einer GmbH, Wie sind Mahnschreiben/Zahlungseingänge zu verbuchen?
Liebe Forumsgemeinde,

ich stehe leider etwas auf dem Schlauch. Ich frage mich, da mich ein befreundeter RA fragte, wie ein Inkasso Ihre Dienstleistungen verbucht und wann darauf Umsatzsteuer fällig wird, wenn das Unternehmen eine GmbH ist.

Ein Inkasso schreibt ja beispielsweise 100 säumige "Gegner" an und fordert damit das Inkassohonorar.

Wenn der Schuldner am gleichen Tag bezahlen sollte, ist die Angelegenheit ja einfach. Die folgenden Fälle verstehe ich allerdings nicht komplett:

1) Wenn das Schreiben des Inkassos im Januar verschickt wurde und der Gegner im Februar zahlt, wird die Umsatzsteuer im Februar fällig oder eventuell erst mit der späteren Abrechnung im März (falls diese so spät erfolgen sollte)?
2) Was passiert mit den Schuldner die nicht bezahlen - wird hier nie Umsatzsteuer fällig, da die Leistung nicht vollendet wurde?
2) Der dritte Fall interessiert mich noch bei Ratenzahlungen. Wenn ich die erste Rate mit dem Fremdgeld des eigentlichen Gläubigers verrechne, entsteht dann keine Umsatzsteuer? Sollte ich die erste Rate auf das Honror verrechnen, entsteht dann die volle Umsatzsteuer oder nur anteilig oder gar keine, da die Leistung nicht vollendet wurde?

Ich wäre sehr gespannt auf die Antworten und hoffe natürlich, dass jemand hier eventuell helfen könnte.

Vielen lieben Dank im Voraus.
Hallo, Moos

die Umsatzsteuer entsteht bekanntlich, nach dem die Leistung erbracht wurde. Wann rechnet die Inkasso ihre Leistungen ab bzw. wann wird die Rechnung an den Gläubiger geschickt?  M.E. man soll sich die Vetragsbedingungen anschauen. Rechnet das Inkassobüro ihre Leistungen unabhängig davon ob der Schludner zahlt?
Hallo Macaslaut,

besten Dank für die Antwort - ich hatte dazu nachgefragt.

Die Inkassogebühr wird nur verlangt, wenn der Schuldner bezahlt. Abgerechnet wird wochenweise, wobei Teilzahlungen in den meisten Fällen "stehen" bleiben. Teilzahlungen werden erst dann teilweise abgerechnet, wenn der Schuldner nicht mehr bezahlt (z. B. Insolvenz) oder wenn alle Raten bezahlt wurden.


Die Umsatzsteuer wird also mit Rechnungsstellung fällig?
Theoretisch könnte das Inkasso ja auch Abschlagszahlungen an den Gläubiger tätigen - wie verhält es da mit der Umsatzsteuer? Wenn ich unterschiedliche Rechnungen habe, also der Rechnungsbetrag nicht immer gleich ist, kann man das ja nicht einfach schätzen? Oder könnte man mit dem Finanzamt eine Sondervorauszahlungen vereinbaren?

Hier findet man via Google tatsächlich sehr wenig... deswegen vielen lieben Dank für alle Antworten.
Zitat
moos schreibt:
Theoretisch könnte das Inkasso ja auch Abschlagszahlungen an den Gläubiger tätigen

Ehrlich gesagt, verstehe ich das nicht. Welche Abschlagszahlung soll das Inkasso an den Gläubiger leisten? Soll das nicht umgekehrt sein- der Gläubiger zahlt die Rechnung von Inkasso?

Das Inkassobüro treibt Geld  des Gläubigers beim Schuldner ein und kassiert dafür die Inkassogebühren vom Gläubiger, wenn der Schuldner die Forderung  bezahlt.
Solange  der Schuldner die Forderung in Raten zahlt, rechnet  das Inkassobüro die Leistung gegenüber dem Gläubiger nicht ab.

Die Leistung des Inkassobüros soll umsatzsteuerlich separat betrachtet werden. Sobald die Rechnung  an den Gläubiger ausgestellt wird, fällt die Umsatzsteuer an.
Zitat
Macaslaut schreibt:
Sobald die Rechnungan den Gläubiger ausgestellt wird, fällt die Umsatzsteuer an.

Und das ist der Regelfall.

Viele kleine Unternehmen sind jedoch auf Antrag Ist-Versteuerer. (Umsätze < 600 T€ UStG §20) Diese Unternehmen zahlen die Umsatzsteuer erst im Folgemonat des Geldeinganges, nicht der Rechnungslegung. Oder bei Fristverlängerung einen Monat später. Achtung: Es gilt UStG §14 (2) Nr. 2; nach 6 Monaten spätestens hat die Rechnung unterwegs zu sein, sofern der Umsatz nicht steuerbefreit ist. Inkasso ist nicht steuerbefreit.
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