Hallo zusammen!
Wir buchen neuerdings alle Rechnungen nach dem RE-Datum, da wir so laut Chefbuchhalterin die Rechnungen in dem passenden Monat haben, wo wir auch die Vorsteuer ziehen dürfen.
Habe aber mal gelesen, das man die Vorsteuer erst ziehen darf, wenn eine RE vorliegt. Somit kann also eine RE zwar das Datum 31.06. tragen, aber erst am 01.07. eingehen. Demnach könnte man ja erst im Juli die Vorsteuer geltend machen.
Allerdings habe ich auch kein Gesetz gesehen, was zur Angabe des Eingangsdatums verpflichtet. Demnach könnte man hier sowieso schummeln und Vorsteuerabzug nach RE-Datum würde für mich tatsächlich mehr Sinn machen.
Was sagt ihr dazu? Oder macht sie das so, weil es das FA ohnehin nicht sooo interessiert?
Wir buchen neuerdings alle Rechnungen nach dem RE-Datum, da wir so laut Chefbuchhalterin die Rechnungen in dem passenden Monat haben, wo wir auch die Vorsteuer ziehen dürfen.
Habe aber mal gelesen, das man die Vorsteuer erst ziehen darf, wenn eine RE vorliegt. Somit kann also eine RE zwar das Datum 31.06. tragen, aber erst am 01.07. eingehen. Demnach könnte man ja erst im Juli die Vorsteuer geltend machen.
Allerdings habe ich auch kein Gesetz gesehen, was zur Angabe des Eingangsdatums verpflichtet. Demnach könnte man hier sowieso schummeln und Vorsteuerabzug nach RE-Datum würde für mich tatsächlich mehr Sinn machen.
Was sagt ihr dazu? Oder macht sie das so, weil es das FA ohnehin nicht sooo interessiert?