Beteiligungswert

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Mahlzeit,

ich muss ja laut Gesetz den Wert der Beteiligung aktuell halten. Kann ich das über das Stuttgarter Verfahren machen? Den Wert der errechnet wird, bezogen auf das Gezeichnete Kapital, ist mein Anteilswert am Unternehmen?

Die Frage ist aber, wie buche ich das? Zurzeit schlummern die Anteile auf dem Konto 820. Firma ist eine GmbH.

Die Beteiligung über Aktien buche ich am 31.12.2007 über das Konto 820 / 1510. Das Konto 1510 spiegelt mein Wertpapierdepot wieder.

MFG
Silvio
Hi,

zunächst eine Frage über die Konten. Ist das Konto 820 = Beteiligungen, die im Anlagevermögen stehen und ist das Konto 1510 "sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögen"?

Grundsätzlich gilt im Anlagevermögen und im Umlaufvermögen die Bewertung nach Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten gemindert um Abschreibungen §253 HGB. Der Paragraph geht dabei auch kurz auf Wertpapiere ein.

Ziel des Stuttgarter Verfahrens ist die Feststellung von Bemessungsgrundlagen für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer im Sinne des sogenannten gemeinen Wertes. Daher gehe ich davon aus, dass es nicht anwendbar ist. Falls ich falsch liege, bitte ich um Korrektur.

Könntes du deine bisherigen Buchungen mit Beispielwerten und Buchungssätze abbilden? Da ich deine Jahresabschlussbuchung noch nicht verstehe.

Gruß Reaper
Morgen,


1.) Anteile an der Cancom IT AG
Kauf: 03.01.2007
820/1510
Kaufkurs lag bei 3,15EUR. Momentan bei 4,10EUR. Ich
nehme am Jahresende einfach den aktuellen Kurs der
Aktie?

2.) Anteil an einer GmbH
Kauf: 02.01.2007
12.500,00EUR (25.000,00EUR)
820/1800
Anteil 50%

3.) Anteil an einer GmbH
Kauf: 01.04.2007
25.000,00EUR (75.000,00EUR)
820/1800
Anteil: 33%

Brauche ich bei den GmbH Anteilen überhaupt etwas
zu buchen? Oder reicht das gezahlte Eigenkapital?

Ich nutze den Kontorahmen SKR4, 820 = Beteiligungen, 1510 spiegelt mein Depot wieder. (Sonstige Wertpapiere)

MFG
Silvio
Moin,

zum 1. Fall

Wenn die Anteile nur zum Handel sind und keine langfristige Beteiligung darstellen, werden sie im Umlaufvermögen gebucht ansonsten im Anlagevermögen als entsprechender Anteil.

Die Aktien dürfen höchsten zum Anschaffungspreis bewertet werden gemäß Niederstwertprinzip. Falls ich falsch liege möge mich jmd. korrigieren.

Zu der Buchung: (wenn Aktien kurzfristig im Unternehmen bleiben, also nur zum Handeln)

Einkauf: 1510 (sonst. WP) an Kasse
Im Jahresabschluss bleibt so der Bestand.

Bei 2 und 3 würde ich es so lassen, da ich davon ausgehe, dass eine wahre Beteiligung an dem Unternehmen besteht.

Gruß Reaper
Abend,


An der Aktiengesellschaft bleibe ich längerfristig investiert, deswegen als Beteiligung gebucht. Gutes Unternehmen, mit entsprechenden Potential und vernünftigen Management. Der Kaufkurs entspricht den der Bilanzierung. Nur zum Jahresende wahrscheinlich neubewerten.

Das mit den GmbH freut mich, ich dachte schon das rechnen geht wieder los.


MFG
Silvio
Hi,

nach meinen Wissen darf die Beteiligung bei den Aktien nur mit den Anschaffungskosten angesetzt werden. Wenn der Kurs permanent fällt muss eine Abschreibung vorgenommen werden. Ansonsten bleiben die Anschaffungskosten die Höchstgrenze der Bewertung nach § 253 HGB.

Link zum § 253 HGB >>

Gruß Reaper
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