Gewinnverteilung bei Eigenkapital und Rücklagen

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ich hätte hier noch eine aufgabe wo ich nicht zurecht komme.

Aufgabe:

Sie erhalten folgenden Auszug aus der Bilanz einer Aktiengesellschaft:
Gezeichnetes Kapital 10.000.000. €, Kapitalrücklagen 500.000€, gesetzliche Rücklagen 100.000 €, Rücklagen für eigene Anteile 10.000€, satzungsmäßige Rücklagen 20.000 €, andere Gewinnrücklagen 50.000€, Gewinnvortrag 200.000 €

Der Jahresüberschuss beträgt 200.000 €. Davon sollen 20.000 € in die satzungsmäßigen Rücklagen und 100.000€ in die anderen Rücklagen eingestellt werden. Sollte dann noch ein Gewinn übrigbleiben, soll der Restbetrag als Dividende ausgeschüttet werden.

Nehmen Sie die Gewinnverteilung vor.



Kann mir irgendeiner erklären wie ich diese Aufgabe richtig löse.

Ich hab so angefangen, weiß aber nicht ob es richtig ist

a. Eigenkapital                                       =
I. gezeichnetes Kapital                            = 10.000.000 €
II. Kapitalrücklage                                   =500.000 €
III. Gewinnrücklage
1. gesetzl. Rücklage                                 =100.000 €
2. satzungsmäßige Rücklage                   = 20.000 €
3. andere Gewinn-Rücklage                       =50.000 €
IV. Gewinnvortrag                                     = 200.000 €
V. Bilanzgewinn                                       =


ich kann mit den rücklagen für eigene anteil nichts anfangen und halt nicht den 2. Absatz mit Jahresüberschuss. Irgendwie will das nicht in mei kopf rein.

Kann mir vielleicht einr helfen.
kann mir denn keiner bei dieser aufgabe helfen. ich kapier die aufgabe einfach nicht
Da ich mich mit Kapitalgesellschaften noch weniger auskenne als mit Personengesellschaften,
tappe ich beinahe genauso im Dunkeln wie du Tweety.

Deshalb sollen die folgenden Sätze auch nur einen Denkanstoß darstellen.
Vielleicht hilft es dir ein wenig weiter?

Ich fang einfach mal an…

Der Jahresüberschuss ist der diesjährige Gewinn der AG laut GuV.

Der Gewinnvortrag ist der Restgewinn des Vorjahres, der laut Beschluss der Hauptversammlung nicht ausgeschüttet wurde und dieses Jahr zusätzlich zur Verfügung steht.

Rücklagen für eigene Anteile werden gebildet, damit der Erwerb eigener Anteile an der AG nicht zur Rückzahlung von Stammkapital verwendet wird. Dient dem Gläubiger- und Aktionärsschutz.

Vom Jahresüberschuss müssen laut Gesetz 5 % in die gesetzlichen Rücklagen eingestellt werden, die restlichen Rücklagen stehen in der Aufgabe.

Da dieses Jahr laut Aufgabe der Restbetrag als Dividende ausgeschüttet wird ist der Gewinnvortrag auf nächstes Jahr = 0,00

Daraus ergibt sich für mich folgendes Anfangsbild

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital _________10.000.000

II. Kapitalrücklagen _______________500.000

III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklagen _________100.000
2. Rücklagen für eigene Anteile _____10.000
3. satzungsmäßige Rücklagen _____20.000
4. andere Gewinnrücklagen ________50.000

IV. Gewinnvortrag _______________200.000

V. Jahresüberschuss ____________200.000

Was sagst du dazu, Tweety?
Kann mir jemand sagen, ob ich damit richtig liege, bevor ich weiterrechne?!

Danke und Gruß
Andreas
bisdanke schön. bis jetzt liegste richtig. so weit bin ich jetzt auch schon gekommen
§ 158 AktG
Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung
  Erstes Buch (Aktiengesellschaft)
     Fünfter Teil (Rechnungslegung. Gewinnverwendung)
        Erster Abschnitt (Jahresabschluss und Lagebericht)



(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" in Fortführung der Nummerierung um die folgenden Posten zu ergänzen:

 1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr

 2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage

 3. Entnahmen aus Gewinnrücklagen

 a) aus der gesetzlichen Rücklage

 b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

 c) aus satzungsmäßigen Rücklagen

 d) aus anderen Gewinnrücklagen


 4. Einstellungen in Gewinnrücklagen

 a) in die gesetzliche Rücklage

 b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

 c) in satzungsmäßige Rücklagen

 d) in andere Gewinnrücklagen


 5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust.


Die Angaben nach Satz 1 können auch im Anhang gemacht werden.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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