Liefernaten ohne Umsatzsteuer ID

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Liefernaten ohne Umsatzsteuer ID
Hallo,

meine erste Frage im Forum, ich hoffe, ich habe Glück )

Ich habe schon zwei Lieferanten aus EU Ausland, die keine Umsteuernummer haben, weil (so meinen die), laut dem Gesetz in dem Land, wenn die einen bestimmten Umsatzwert nicht übersteigen, müssen die keine Umsatzsteuer ID haben, Ich glaube, das ist falsch, genau so meint auch IHK in Berlin, weil für grenzüberschreitende Geschäfte man unbedingt die UstID haben muss. Das Problem ist, dass die Lieferenten für uns wichtig sind, also kann ich nicht einfach bei anderen den Service bestellen.

Die Frage ist, hat schon jemand die Erfahrung und wie ist die Meinung vom Finanzamt und die zweite Frage, wenn ich die Rechnung nun erfasse, wie ich das überhaupt buchen soll. Normalerweise würde ich das natürlich an 5923 - Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer- buchen.

Danke im Voraus
Hallo Julia,

Du / Dein Unternehmen sind Vorsteuerabzugsberechtigt und ihr bezieht einen Service (Dienstleistung / sonstige Leistung und somit keine Lieferung) von einem im anderen EU-Land ansässigen Unternehmen.

Somit §13b(1) über den §3a(2) UStG... und dann in den §15(1)Nr.4 UStG für die Vorsteuer.

In meiner bescheidenen Meinung wäre dann in SKR04 der 5923 auch passend

Und wegen der Rechnung... ich würde einen Blick in den §14(7) UStG empfehlen, evtl erledigt sich damit das "Problem".

Gruß Bert
Bearbeitet: Bert82 - 09.01.2018 14:48:43
Danke für Ihre baldige Antwort. Dennoch bin ich immer noch unsicher. Es ist eigentlich keine fehlerhafte Rechnung (auch Ansicht des deutschen Rechts), sondern muss das Unternehmen im Ausland überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen, weil das als Kleinunternehmen da gilt. Aber Sie haben natürlich Recht, Ich muss es an  5923 buchen und in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuer und gleichzeitig Vorsteuer ausweisen, weil die Leistung im Land (also in Deutschland) steuerbar ist und ich bin Umsatzsteuerpflichtig.So kling es jetzt richtig )))
Doch - es ist eine fehlerhafte Rechnung. Lies einmal in § 14 UStG, welche Bestandteile zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören, da steht explizit die UStID! Und im innergemeinschaftlichen Verkehr darf § 13b UStG nur angewendet werden, wenn sowhl die UStID des Ausstellers als auch die UStID des Empfängers auf der Rechnung stehen. Nicht umsonst ist man verpflichtet, die UStID des Ausstellers zu prüfen! Der Prüfungsnachweis gehört zu den Rechnungsunterlagen (wobei bei ständigem Kontakt nicht jede Rechnung geprüft werden muss) und berechtigt dich dann zur Anwendung des § 13b UStG.
So musst du die Umsatzsteuer erklären und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht abziehen - dein Schaden!
[CODE] Lies einmal in § 14 UStG, welche Bestandteile zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören, da steht explizit die UStID[/CODE]

Wenn es um den inländischen Rechnungsaussteller geht, dann ja. Ein ausländischer Leistungserbringer kann doch nicht gezwungen werden, die Rechnungen nach den deutschen Gesetzen auszustellen. § 14. Abs.7 UstG.

[CODE]So musst du die Umsatzsteuer erklären und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht abziehen - dein Schaden![/CODE]

Nein, muss er nicht. Wenn die Unternehmereigenschaft des ausländischen Leistungserbringer nicht nachgewiesen wird, dann gibt es auch keine § 13b ff und überhaupt kein UstG, da eben der leistende kein Unternehmer ist. Der Leistungsempfänger schuldet keine Umsatzsteuer und kriegt dementsprechend auch nichts.
Hallo,

ich sehe das noch etwas anders bzw muss ich Bert82 unterstützen:

1. Der Ausländische Kleinunternehmer führt eine Dienstleitung aus, die er an einen deutschen Unternehmer mit Deutscher UStID ausführt.
Somit orientiert sich der Ort der sonstigen Leistung nach 3a(2) (bzw vergleichbarer Paragraph dort vor Ort) und somit ist die Leistung nicht steuerbar dort im Ausland, unabhängig vom Kleinunternehmer Status. Ort der Leistung ist Deutschland.

2. 13b greift, selbst wenn der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer wäre:
USTAE:
(1) 1Unternehmer und juristische Personen schulden als Leistungsempfänger für bestimmte an sie im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze die Steuer. 2Dies gilt sowohl für im Inland ansässige als auch für im Ausland ansässige Leistungsempfänger. 3Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer.

3.
Zum Vorsteuerabzug ist keine Rechnung notwendig, somit ist es im Prinzip egal ob eine UStID auf der Rechnung aufgeführt ist oder nicht.

VG
Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ok, dann mal den großen Topf anschauen... unter der Annahme, dass der ausländische Leistungserbringer Unternehmer ist...

Punkt 1) benötigt der ausländische Unternehmer zwingend eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer?
ja, weil Artikel 214 (1) Buchst. e MwStSysRL, weil hier Dienstleistung im anderen Mitgliedsstaat gem Art.196 MwStSysRL in Deutschland umgesetzt über den §13b iVm 3a(2) UStG

Punkt 2) Muss die Rechnung des ausländischen Unternehmer die ausländische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer beinhalten?
ja, weil Artikel 226 Nr. 3 MwStSysRL

Punkt 3) Muss die Rechnung des ausländischen Unternehmer die deutsche Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (des Leistungsempfängers) beinhalten?
ja, weil Artikel 226 Nr. 4 MwStSysRL

Punkt 4) ergänzend zu Punkt 2+3 sei auch erwähnt ja Artikel 226 Nr. 11a MwStSysRL

Punkt 5) weitere Pflichten des ausländischen Unternehmers hinsichtlich zusammenfassender Meldung (analog DE) seien hier nicht weiter beleuchtet, weil für den deutschen Leistungsempfänger nicht von Bedeutung.


Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSysRL) ist als Richtlinie der Europäischen Union durch die Mitgliedsländer in nationales Recht umzusetzen, dieses ist in Deutschland u.a. durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) erfolgt.

Nun zur Sicht des deutschen Leistungsempfängers...

Das deutsche Unternehmen ist Empfänger einer sonstigen Leistung gem. §3a(2) UStG, diese wird durch ein Unternehmen* erbracht, welches im übrigen Gemeinschaftsgebiet* ansässig* ist; somit auch §13b (1) UstG zutreffend erfüllt.

*dieses ist ggf widerlegbar zu prüfen**


Das deutsche Unternehmen schuldet somit die deutsche Umsatzsteuer.

Frage: Hat das deutsche Unternehmen eine Vorsteuerabzug?
Antwort: §15 (1) Nr. 4 UStG, Kraft Definition aus dem Text: [k]die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 1 und 2, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind[/k]

Frage: Ist es erforderlich, dass das deutsche Unternehmen eine Rechnung besitzt, die insbesondere den §14(4) UStG erfüllt.
Antwort: nein, weil ...
(1.) der §14 für die Vorsteuer (lex generalis) im §15 (1) Nr. 1 UStG aufgeführt wird, der hier aber nicht zur Anwendung kommt (siehe (2.))
(2.) nicht aber (lex specialis) im §15(1) Nr. 4 UStG
(3.) der §14 (7) UStG den ausländischen Unternehmer von den deutschen Vorschriften (unter den aufgeführten Bedingungen) entbindet.


** in Summe kommt es fiskalisch bei der Umsatzsteuer in Deutschland zu einem Nullsummenspiel, welches auch eingetreten wäre, wenn wie Macaslaut angeführt hat, es sich bei dem ausländischen Gegenpart um keinen Unternehmer handelt.

@sogehts
Für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und 2 UStG ist der Besitz einer nach den §§ 14, 14a UStG  ausgestellten Rechnung weiterhin keine materiell-rechtliche Voraussetzung (Abschnitt 15.10 Abs. 1 UStAE; BMF Schreiben vom25.Oktober 2013 IV D 2 - S 7280/12/10002 -- 2013/0956687:  Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (u.a. Einführung des §14(7)UStG)

Das der ausländische Unternehmer seine Rechnung möglicherweise anderslautend als nach MwStSysRL vorgesehen ausstellt ist hier (in Deutschland) nicht von Bedeutung.


Schlusswort
Das fehlen der USt-ID auf der Rechnung führt in DE zu keinem Problem; man könnte aber den Lieferanten auf den Art. 214, 226 MwStSysRL hinweisen, dass dieser sich mal bei seinem Steuerfachmenschen erkundigen sollte. Die Artikelnummern sind eu-weit einheitlich zu finden in der "Council Directive 2006/112/EC of 28 November 2006 on the common system of value added tax"

Gruß Bert
Hallo Bert,

wir haben ja zeitgleich geschreiben und auch wenn ich mich viel kürzer und einfacher gehalten habe, ist es schön das wir zum gleichen Ergebnis gekommen sind  :wink1:   :)

Damit können wir ja den Sachverhalt abhaken.

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 11.01.2018 11:09:00
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ganz herzlichen Dank für ihre Meinungen. Ich freue mich dass Ich  mich die Frage hier zu stellen entschieden :)
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Arbeitsmarkt 2024: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln Arbeitsmarkt 2024: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln Zu hohe Arbeitsbelastung, zu wenig Gehalt, ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln. Das ist Ergebnis einer Studie der digitalen Recruiting-Plattform......

Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner zufolge ist das Gesetz ......

Bundesfinanzhof klärt Anspruch auf Auskunft nach der DSGVO Bundesfinanzhof klärt Anspruch auf Auskunft nach der DSGVO Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals mit den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber der Finanzverwaltung befasst. Demnach können Steuerpflichtige vom......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d) Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdi......

Junior Accounting Specialist (w/m/d) Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdi......

Referent (m/w/d) Konzernrechnungswesen Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilunge......

Mitarbeiter (w/m/d) Finanz- und Rechnungswesen Ihre Aufgaben: Prüfung und Erfassung von Lieferantenrechnungen, Durchführung der wöchentlichen Zahlläufe und Kontenabstimmung, Anlagenbuchhaltung, Mitarbeit an Monats- und Jahresabschlüssen (nach ......

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern......

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d) ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

(Senior) Projektcontroller:in (m/w/d)
Wir sind das führende Netzwerk von Stadt­werken in Europa. Wir stehen für Unab­hängig­keit und neue Wege. Im Wett­bewerb bieten wir unseren Partnern Kompetenz in Erzeugung, Handel und Vertrieb. Wir bündeln Akti­vi­täten und gestalten Energie­märkte. So unter­stützen wir Stadt­werke darin, eigen­s... Mehr Infos >>

Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Haushalts-Finanzbuchhaltung (Rechnungsbearbeitung)
Wir sind das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Wir sorgen dafür, dass Ihr Navi immer den richtigen Weg findet und versorgen Deutschland mit Geodaten. Unsere Produkte sind die Problemlöser für Umwelt, Klima, Sicherheit und Infrastruktur und unterstützen u. a. das Technische Hi... Mehr Infos >>

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d)
ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500 Mitarbeitern an mehreren Standorten am Beginn seiner Mission steht: Der Aufbau des führenden Net... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung/Controlling
Das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen ist eine freigemeinnützige Einrichtung der Grund- und Regel­ver­sorgung, mit den zwei Betriebsstätten Franziskus Krankenhaus in Linz am Rhein und Krankenhaus Maria Stern in Remagen, mit insgesamt 293 Betten in den Fachabteilungen der Inneren Medizin, Allgemein-... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter:in (m/w/d)
Als eine der größten und renommiertesten deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des gewerb­lichen Rechts­schutzes steht Maiwald für höchste Professio­nali­tät und Quali­tät. In den branchenrelevanten Rankings werden wir regelmäßig als eine der Top Kanzleien aus­gezeichnet. Die Grundpfeiler dieses Erf... Mehr Infos >>

Head of Accounting (m/w/d)
Die enventa Group, eine Einheit von starken Software-Unternehmen, unterstützt mit über 220 Expertinnen und Experten mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, aus ihren wertvollen Daten Mehrwerte zu generieren. Gemeinsam haben wir ein breites Portfolio von B2B-Softwarelösungen rund um ERP, ... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS-Investitionsrechner

Der RS- Investitionsrechner ermittelt Ihnen den Kapitalwert oder internen Zinsfuß für Ihre Investitions- vorhaben. Zusätzlich können Sie die Rentabilität und die Amortisations- zeit Ihres Investitionsvorhabens berechnen lassen. Mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Controlling

Wir setzen für Sie den Rotstift an, sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Controlling über 30% im Vergleich zum Einzelkauf. Die wichtigsten Controlling-Vorlagen in einem Paket (Planung, Bilanzanalyse, Investitionsrechnung, ...). Das Controllingpaket umfasst 6 Excel-Tools für Ihre Arbeit! Mehr Informationen >>

RS Plan

index_RS-Plan.jpg
Unternehmens- Planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kennzahlen. Preis: 77,90 EUR Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>