Buchungen löschen

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Buchungen löschen, nachträgliches löschen von Buchungen
Was ist Eure Meinung dazu das man Buchungen löscht.

Ust-Voranmeldung schon erstellt etc. Monatsabschluss etc.

Es handelt sich zwar um Buchungen die Soll und Haben 0,00 € ergeben.

Aber meiner Ansicht nach ist das verboten.

Würde mal wissen ob sowas noch wo anders gemacht wird?
Ist was an mir vorbeigegangen? Habe ich was fachlich verpasst?
:wink1: Hallo Lustig,

Zitat
Lustig schreibt:
Ust-Voranmeldung schon erstellt etc. Monatsabschluss etc.

Wie ist das möglich, wenn die USt-VA schon erstellt ist?  :denk:
Ich kann keine USt.-VA abgeben, wenn meine Buchungen nicht festgeschrieben sind.
Natürlich ist danach es möglich, dass ich die Buchungen storniere und ggf neu mache.. Aber da ist es nachvollziehbar ;o)

Zitat
Lustig schreibt:
Aber meiner Ansicht nach ist das verboten.

ganz bei dir, m.A.n. auch ;)

Zitat
Lustig schreibt:
Was ist Eure Meinung dazu das man Buchungen löscht.

selbst wenn ich kann - durch noch nicht festgeschrieben - lösche ich keine Buchungen.. Warum auch, kann doch alles sauber stornieren und ggf neu buchen.

Wird die gelöschte Buchung dann eigentlich dokumentiert? Oder einfach ersatzlos ins Nirwana??

Meine Meinung: ein No-Go in der Buchhaltung!

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Vielen Dank allen für die schnell Antworten.

Ich bin voll bei Euch.

Buchungen wurden noch nie festgeschrieben.

Buchungen verschwinden im Nirwana.

Unser ERP System in dem die Buchhaltung integriert ist kann nicht mal Änderungen in den Stammdaten dokumentieren oder irgendwo im System archivieren.

Und jetzt kommt der Obergau und da verstehe ich die Welt nicht mehr.
Der Steuerberater mischt da groß mit, auch die von der Steuerkanzlei haben auch die Rechte zum löschen von Buchungen.

Naja, ich denke man sollte hier schnell die Beine in die Hand nehmen bevor noch auf die Buchhalterinen/Buchhalter noch was zu kommt.
Nicht das das Wissen gegen einen verwendet wird.

Ich habe auch schon in anderen Unternehmen gearbeitet aber so was habe ich noch nicht erlebt. Man geht mit Magenschmerzen jeden Tag aus dem Büro.
:wink1:  Hallo Lustig,

Zitat
Lustig schreibt:
Buchungen wurden noch nie festgeschrieben.

Buchungen verschwinden im Nirwana.

Das ist aber dann keine ordentliche Buchführung im Sinn der GoB  :|

Was sagt der Geschäftsführer zu dieser Vorgehensweise??  :o
Er steht ja in allererster Linie dafür ein, was in seinem Geschäft passiert.

Zitat
Lustig schreibt:
Und jetzt kommt der Obergau und da verstehe ich die Welt nicht mehr.
Der Steuerberater mischt da groß mit, auch die von der Steuerkanzlei haben auch die Rechte zum löschen von Buchungen.

Direkt im System? Also nicht "aussen vor"??  :o  :oops:

Herrjemine.. da tut einem das Buchhalter-Herz schon schmerzen :(

Zitat
Lustig schreibt:
Naja, ich denke man sollte hier schnell die Beine in die Hand nehmen bevor noch auf die Buchhalterinen/Buchhalter noch was zu kommt.
Nicht das das Wissen gegen einen verwendet wird.

Ich habe auch schon in anderen Unternehmen gearbeitet aber so was habe ich noch nicht erlebt. Man geht mit Magenschmerzen jeden Tag aus dem Büro.

Das kann ich verstehen, mein Kopf würde brummen und rattern und hämmern  :(  :o

Ja - viel Möglichkeiten bleiben einen da leider nicht. Kapulieren und hinnehmen ist nicht so jedermanns Art :( (meine wäre es definitiv nicht) - Hemd hochkrempeln und alles mögliche in Bewegung setzen, was schon lange bewährt ist, wäre eine Möglichkeit, wobei man sich da nicht beliebt macht, aber das hat ja der Buchhalter so an sich ;) oder den schnellsten Gang zum Ausgang wählen :(
Aber dennoch würde ich, bevor ich gehen würde, noch bestimmte Gesetztestexte offen liegen lassen und direkt ansprechen. vllt wissen die das gar nicht so, wie es mittlerweilen ist, da es schon seit zig-Jahren so gemacht wird. Das ist ja so ein gängiger Spruch, und dann ändert man nix. Daher - viel Erfolg und weiterhin gute Nerven :(

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
nur weil jemand löschen kann gleich die beine in die hand zu nehmen würde ich als maßlos erachten. kommt eher auf die gesamtkonstellation an. erstmal würde ich die lage sondieren und verstehen was genau da vor geht. das muss schließlich einen tieferen sinn ergeben. kommuniziert ihr im unternehmen nicht? ich würde mir erstmal eine abfuhr von der GJ und mein StB einholen.
Bearbeitet: hans123 - 10.09.2019 13:56:17
Vielen Dank für Eure Tipps.

Wie schon genannt die Steuerkanzlei mischt da voll mit beim löschen.

Und der GF vertraut voll auf die Steuerkanzlei.

Ich persönlich habe diese Rechte nicht im Programm, aber Kenntnis nachdem ich bei unserem Softwareanbieter mal
"dumm" nachgefragt haben.
Seiten: 1
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