„Unternehmen in Schwierigkeiten“? Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals?
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Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zur EU-Richtlinie (Verordnung 651 / 2014) Ziffer 18: „Unternehmen in Schwierigkeiten":
a) Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ausgenommen KMU, die noch keine drei Jahre bestehen, und — in Bezug auf Risikofinanzierungsbeihilfen — KMU in den sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage kommen): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezieht sich der Begriff „Gesellschaft mit beschränkter Haftung" insbesondere auf die in Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU (1) genannten Arten von Unternehmen und der Begriff „Stammkapital" umfasst gegebenenfalls alle Agios.
Heißt es, dass es hier egal ist, ob man das ganze Stammkapital, das auch da sein soll, auf dem Stammkapitalbankkonto ist und gar nicht genutzt wurde? Also, z.B. ist ein Unternehmen mit dem Stammkapital von 50.000 € registriert ist. Der Betrag von 50.000 € ist im vollen Umfang auf dem Stammkapitalbankkonto. Allerdings erleidet das Unternehmen Verlüste von ungefähr 100.000 € pro Monat und somit ungefähr 1.200.000 € pro Jahr. Heißt das, dass das ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" ist, obwohl es das ganze Stammkapital auf dem Stammkapitalbankkonto hat und dem Unternehmen somit im vollen Umfang zur Verfügung steht?
Was könnte das Unternehmen tun, damit dieses Unternehmen in diesem Fall nicht mehr als "Unternehmen in Schwierigkeiten" gilt?
Danke
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Macaslaut
Aktives Mitglied
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Die GmbH hat keine 50.000 Euro mehr, da die durch Verluste aufgebraucht sind.
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Buchi
Aktives Mitglied
Beiträge: 810
Punkte: 837
Registrierung: 01.08.2005
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Hallo,
wie Macaslaut schon geschrieben hat, wäre das Stammkapital in diesem Fall buchtechnisch aufgebraucht. Ob die Firma noch 50.000 EUR auf dem Konto hat, ist hier nachrangig.
Mich würde interessieren, warum die Firma noch nicht illiquide ist. Sind das Verluste, die durch Buchungen entstehen, die nicht zahlungswirksam sind? Abschreibungen auf einen Firmenwert z.B.?
VG, Buchi
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Heißt das, dass jede GmbH, die in der Bilanz einen "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" ausweist, ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der o.g. EU-Richtlinie ist?
Was sind denn da für "Rücklagen" im Sinne der EU-Richtlinie gemeint? Bleibt nicht bei der GmbH z.B. das Agio, d.h. der Aufschlag bei der Veräußerung von Anteilen, als Rücklage für immer stehen? Was würde das denn für einen Sinn machen?
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Macaslaut
Aktives Mitglied
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[CODE]Heißt das, dass jede GmbH, die in der Bilanz einen "nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" ausweist, ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der o.g. EU-Richtlinie ist? [/CODE]
Ja. Aber um als " das Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft zu werden", reicht es, wenn nur die Hälfte des Stammkapitals in der Bilanz vorhanden ist.
[CODE]Was sind denn da für "Rücklagen" im Sinne der EU-Richtlinie gemeint?[/CODE]
Alle Rücklagen nach § 266 Abs.3 A. II-V ( Ohne Agio nach § 272. Abs.2 Nr.1) [CODE] Bleibt nicht bei der GmbH z.B. das Agio, d.h. der Aufschlag bei der Veräußerung von Anteilen, als Rücklage für immer stehen?[/CODE]
Was heisst "immer stehen"? Agio wird bei der Berechnung mit dem Stammkapital zusammen addiert. Davon werden dann alle anderen Rücklagen abgezogen.
Der Aufschlag-Agio ergibt sich nicht bei der Veräusserung von Anteilen, sondern bei der Ausgabe von Aktien.
Bearbeitet:
Macaslaut - 31.03.2020 09:19:06
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