Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen, 3. Auflage

Kompakter Einstieg in die rechtlichen Grundlagen - vom Beleg bis zur Betriebsprüfung (Deutsch)

Verlag: DATEV eG
Erscheinungsdatum: 30.12.2020
Seitenzahl: 209
Autor(en): Stephan Greulich / Dr. Johannes Riepolt
ISBN: 396276030X
Preis: 19,99 Euro
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Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen, 3. Auflage

Begriffe wie ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD, elektronische Rechnung oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch sind die digitalen Prozesse längst umsetzbar. Der Umstieg auf das papierlose Büro führt zu steigender Produktivität, sinkenden Kosten und kürzeren Reaktionszeiten (z. B. bei Lieferanten- und Kundenanfragen). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einem Unternehmen die bestehenden Arbeitsabläufe hinterfragt und - falls erforderlich - bestehende Prozesse auch verändert sowie althergebrachte Gewohnheiten abgelegt werden. Wichtig für den Umstieg sind ein realistischer Zeitplan und die Einbindung der Mitarbeiter des Unternehmens. Zur 3. Auflage wurde das Fachbuch komplett an die neue Rechtslage angepasst. Die Aktualisierung betrifft unter anderem die Archivierung und die EÜR-Taxonomie. Insbesondere wurden die Neuerungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 28.11.2019 eingearbeitet. Durch die fortschreitende Digitalisierung waren hier Anpassungen erforderlich. Zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen werden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) derzeit zahlreiche Förderprogramme gewährt. Diese umfassen in der Regel Beratungsleistungen und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der digitalen Transformation. Hierzu zählen beispielsweise das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie die Förderprogramme der Bundesländer. Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und der Beantragung von Fördermitteln, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

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