Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES
Bremerhaven
Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) überarbeitet (BMF-Schreiben vom 11.3.2024; IV D 2 – S 0316/21/10001 :002, 2024/0184201). Die Grundsätze gelten seit dem 1. April 2024. Aktualisiert wurden insbesondere die Ausführungen zum Umfang und Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung.|
Erstellt von (Name) E.R. am 13.05.2024
Geändert: 13.05.2024 15:08:30
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Bundesfinanzministerium
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Rawpixel
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