Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft mbH
Ulm
Wenn Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid keinen Erfolg haben und das Finanzamt diesen daher nicht weiter aussetzt, fallen für den ausgesetzten Zeitraum auf den zu zahlenden Steuerbetrag sogenannte Aussetzungszinsen an. Diese liegen bei 0,5 Prozent pro Monat beziehungsweise 6 Prozent pro Jahr. Der Bundesfinanzhof hält diesen Zinssatz für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen (Az. VIII R 9/23).|
Erstellt von (Name) E.R. am 09.09.2024
Geändert: 09.09.2024 15:03:29
Autor:
Petra Hannen
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / belchonock
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