![Bonus]()
Der Bonus ist ein nachträglicher gewährter Preisnachlass (Rabatt), der überwiegend zum Beginn eines neuen Geschäftsjahres über im Vorjahr, z.B. die Mindestabnahme oder ein Mindestabnahmewert von Waren erreicht worden ist, gewährt wird.
Der Lieferantenboni (Boni beim Einkauf) sind im GKR auf dem Konto "Lieferantenboni" oder im IKR "Nachlässe vom Lieferanten" zu erfassen.
Die Vorsteuerkorrektur um den anteiligen Mehrwertsteuerbetrag erfolgt auf dem Konto Vorsteuer im Haben. Eine Netto-oder Bruttobuchung ist möglich.
Das Konto Lieferantenboni / oder Nachlässe vom Lieferanten ist ein Unterkonto zum Konto Warenaufwand / oder Wareneingang. Der Saldo des Kontos Lieferantenboni wird über das Konto Wareneingang/oder entsprechenden Aufwandskonto, wie z.B. Aufwendungen für Rohstoffe abgeschlossen. Beim bestandsorientierten Buchungsverfahren wäre es das Bestandskonto Rohstoffe.
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Beispiel
Vom Lieferanten Schnell & Partner GmbH liegt eine Bonusgutschrift von 1.785 € incl. 19 % Umsatzsteuer zur Buchung vor.
Nettomethode
1. Buchhaltungstechnische Abwicklung aus Sicht des Kunden in einem Großhandelsunternehmen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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1.785 €
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an Lieferantenboni
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1.500 €
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an Vorsteuer
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285 €
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2. Buchhaltungstechnische Abwicklung aus Sicht des Lieferanten in einem Großhandelsunternehmen
Kundenboni
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1.500 €
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Umsatzsteuer
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285 €
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an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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1.785 €
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3. Buchhaltungstechnische Abwicklung aus Sicht des Kunden in einem Industriebetrieb
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
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1.785 €
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an Nachlässe
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1.500 €
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an Vorsteuer
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285 €
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4. Buchhaltungstechnische Abwicklung aus Sicht des Lieferanten in einem Industriebetrieb
Erlösberichtigungen
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1.500 €
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Umsatzsteuer
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285 €
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an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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1.785 €
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Bei der Bruttobuchung wäre zu 1 bis 4 der Bonusbetrag incl. Vor-oder Umsatzsteuer zu buchen.
Am Monatsende (spätestens bei der Umsatzsteuervoranmeldung des jeweiligen Zeitraumes wäre eine Berichtigungsbuchung auszuführen.
Beispiel zu:
Zu 1) Lieferantenbonus 285 € an Vorsteuer 285 €
Die Kundenboni (Boni beim Verkauf) werden im GKR auf dem Konto Kundenboni im Soll erfasst. Die Umsatzsteuerkorrektur erfolgt auf den Konto Umsatzsteuer im Soll.
Eine Nettobuchung - sofort mit Umsatzsteuer- oder Bruttobuchung, spätestens bei der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Berichtigungsbuchung Umsatzsteuer an Kundenboni ist möglich. Das Konto "Kundenboni" ist ein Unterkonto des Kontos Warenverkauf.
Im IKR Rahmen wird ein gewährter Kundenbonus auf dem Konto Erlösberichtigung gebucht. Das Konto Erlösberichtigung ist ein Unterkonto des Kontos Umsatzerlöse.
letzte Änderung S.D. am 19.09.2019
Autor(en):
Günther Wittwer
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