Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied Anstalt des öffentlichen Rechts
Neuwied
Ebenso wie das Gesamtkostenverfahren, soll das Umsatzkostenverfahren den Betriebserfolg eines Unternehmens ermitteln. Der Unterschied findet sich in den Positionen der Verfahren. Das Umsatzkostenverfahren stellt lediglich die Erträge und Aufwendungen gegenüber, die tatsächlich für die erzielten Umsätze angefallen sind.
Das HGB sieht in §275 Abs. 3 folgende Gliederung der Positionen vor:
1. |
Umsatzerlöse |
2. | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen |
3. | Bruttoergebnis vom Umsatz |
4. | Vertriebskosten |
5. | allgemeine Verwaltungskosten |
6. | sonstige betriebliche Erträge |
7. | sonstige betriebliche Aufwendungen |
8. | Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen |
9. |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen |
10. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen |
11. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
12. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen |
13. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
14. | außerordentliche Erträge |
15. | außerordentliche Aufwendungen |
16. | außerordentliches Ergebnis |
17. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
18. | sonstige Steuern |
19. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. |
|
|
|
|
letzte Änderung Redaktion RWP am 27.07.2018 |
Weitere Fachbeiträge zum Thema |
---|
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!