Tankgutscheine (50 Euro Grenze) richtig buchen

Wolff von Rechenberg
In vielen Unternehmen werden dem Arbeitnehmer Sachbezüge wie Gratistanken oder Geschenke gewährt. Diese Sachbezüge sind sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn sie gemäß §8 Abs. 2 Satz 9 EStG den Wert von 50 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Tankgutscheine und Sachbezüge als Bonus zum Gehalt

Sachbezüge, insbesondere aber Tankgutscheine sind beliebt, um Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt zu belohnen. Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat kommen Tankgutscheine komplett dem Arbeitnehmer zugute. Wollte der Chef seinem Mitarbeiter denselben Betrag über eine Lohnerhöhung zukommen lassen, dann müsste er zusätzlich noch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einkalkulieren.

Die schlechte Nachricht: Unternehmen müssen dabei einige Regeln beachten. Andernfalls entsteht ein geldwerter Vorteil, der steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Die gute Nachricht: Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die Regeln erheblich gelockert. 


Nach alter Rechtslage war der Tankgutschein nur dann steuerlich absetzbar,
  • wenn er auf einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Tankstelle beruht,
  • wenn er monatlich vom Unternehmen mit der Tankstelle abgerechnet wird,
  • wenn er auf Briefpapier vom Unternehmen ausgestellt und vom Chef unterschrieben ist,
  • wenn eine feste Menge Sprit darauf vermerkt ist, die der Mitarbeiter tanken darf.

BFH macht den Tankgutschein einfacher

Als Faustregel galt also: Der Tankgutschein musste dem Einfluss des Arbeitnehmers komplett entzogen sein. 2010 vereinfachte der BFH durch zwei Urteile die Rechtsprechung.
  1. Das höchste Finanzgericht entschied, dass ein Arbeitnehmer einfach an einer Tankstelle halten, den Betrag vorstrecken und sich später vom Arbeitgeber erstatten lassen durfte (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 40/10).
  2. In einem anderen Fall erlaubte der BFH, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine elektronische Tankkarte in die Hand drückte. Die Rechnungsbeträge buchte die Tankstelle dann jeweils direkt beim Arbeitgeber ab (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09). Im zweiten Fall ging es darum, ob auf einer Tankkarte ein Höchstbetrag genannt werden darf. Nach alter Rechtsauffassung durfte das Finanzamt in einem solchen Fall einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer annehmen.

Im Urteil VI R 27/09 setzte der BFH jedoch fest: "Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft." Einfacher formuliert: Der Arbeitgeber kann entscheiden, auf welche Weise er dem Arbeitnehmer einen Tankgutschein zukommen lässt.

Achtung! Die 50-Euro-Freigrenze gilt für ALLE Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer erhält. Wer dem Mitarbeiter eine Tankkarte über 50 Euro in die Hand drückt, kann ihm keine weiteren Sachbezüge zukommen lassen.


Tankgutscheine auch noch 2022?

Der Sachbezug für Gutscheine stand immer wieder in der Diskussion. Die Bundesregierung belässt es aber dabei, dass unter bestimmten Bedingungen Arbeitgeber ihren Angestellten auch weiterhin Gutscheine steuerfrei anbieten können. Das gilt auch in Bezug auf Tankgutscheine. Tankgutscheine von einer bestimmten Tankstellenkette zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen in den einzelnen Tankstellen mit einheitlichem Marktauftritt bleiben weiterhin als Sachbezug steuerbegünstigt.

Buchungssätze:

Bei Erhalt der Tankstellenrechnung:

freiwillige soziale Aufwendungen an Kreditor Tankstelle

Bei Bezahlung Tankstelle:

Kreditor Tankstelle
an Bank / Kasse

(Stand: 2022)



Quelle: Haufe.de, Bundesfinanzhof.de
letzte Änderung W.V.R. am 11.01.2025
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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29.10.2013 16:18:23 - Gast

Hallo,

die oben angegebenen Pämissen sind mittlerweile veraltet. Hier wäre eine grundlegende Überarbeitung erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
[ Zitieren | Name ]

29.01.2014 21:01:11 - Gast

Buche ich die freiwillige soziale Aufwendung mit oder ohne Steuerschlüssel?
[ Zitieren | Name ]

12.03.2014 09:01:59 - Gast

wie muß der Tankgutschein denn ausgestellt sein?  Ich habe Tankgutscheine darauf steht: z.B. Tank-Gutschein für Oktober 2013  für Frau XXXX   Im Wert von bis zu 44€  und dann kommt der Firmenstempel. Ist das so richtig? Wenn nicht, was muß den auf so einem Gutschein stehen, damit er auch steuerfrei bewertet wird?
[ Zitieren | Name ]

10.06.2018 19:23:41 - Gast

Zitat
Gast schreibt:

Buche ich die freiwillige soziale Aufwendung mit oder ohne Steuerschlüssel?

Das frage ich mich auch, schon 2 Stunden suche ich ein Beispiel im Internet und finde nichts. Die Rechnung von einer Tankstelle am Monatsende an Fa.-Adresse und mit USt 19 % ausgestellt, darf man die VSt abziehen?
[ Zitieren | Name ]

12.06.2018 21:03:46 - die drei ?

Hallo du,

bin mir nicht sicher, ob ich da noch ganz up to date bin, aber mein Kenntnisstand zu Sachgutscheinen ist wie folgt:

Ein Unternehmer händigt seinen Arbeitnehmern regelmäßig „Benzingutscheine“ aus, mit denen sie die darauf bezeichnete Ware in der angegebenen Menge erwerben können (z.B. „Gutschein über 30 Liter Superbenzin“). Die Tankstelle rechnet (gemäß Rahmenvereinbarung) die eingereichten „Benzingutscheine“ – für den vorgegebenen Zweck und die vorgegebene Menge – mit dem Unternehmer ab.
Die unentgeltliche Weiterlieferung des Kraftstoffes an das Personal wird nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt. Bemessungsgrundlage hierfür stellen die nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG beim Unternehmer angefallenen Kosten (= Eingangsrechnungen der Tankstelle) dar. Der Unternehmer wird hinsichtlich der Leistung der Tankstelle als Leistungsempfänger angesehen, weshalb ihm – unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG – der Vorsteuerabzug aus dem Ankauf des Kraftstoffes zusteht.

Wenn jmd. etwas aktuelleres hat, dann immer her damit  :D

Danke und liebe Grüße
die drei ?
[ Zitieren | Name ]

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