„Das Projekt des International Accounting Standards Board (IASB), eigene internationale Rechnungslegungsstandards für Mittelständler zu entwickeln, stößt bei den Unternehmen auf ein überraschend großes Interesse“, sagte Klaus Bräunig, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung und Beauftragter für Mittelstandsfragen. Über 70 Prozent der Unternehmen haben angegeben, dass dieses Projekt ihre Entscheidung positiv beeinflussen könnte, auf IFRS umzustellen. Hierzu seien jedoch einfachere Regelungen sowie wesentliche Erleichterungen bei den Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen und den Angaben im Anhang des Jahresabschlusses erforderlich. „Für den Mittelstand kommt es darauf an, Kosten und Nutzen der Bilanzierung nach IFRS in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Der Mittelstand darf nicht von der IFRS-Entwicklung abgekoppelt werden. Zugleich soll aber der kleine Mittelständler nicht zu einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung verpflichtet werden, wenn er den Kapitalmarkt gar nicht aktiv in Anspruch nimmt“, führt Gerd Willi Stürz, Mitglied des Vorstandes von Ernst & Young, aus.
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Interessen des Mittelstandes in die Arbeit des IASB einzubringen. Die Umfrage hat gezeigt, dass deutliche Änderungen am bestehenden Regelungswerk gewünscht sind, damit IFRS im Mittelstand akzeptiert werden. Bei vielen Mittelständlern sehen wir eine erhebliche Skepsis. Wichtig ist daher, dass die Anwendung der IFRS, über den bestehenden Kreis der Pflichtanwender hinaus, freiwillig bleibt“, betonte Bräunig. „Unternehmen und Verbände müssen sich jetzt intensiv mit der internationalen Rechnungslegung auseinandersetzen und sich aktiv an den derzeitigen Diskussionen beteiligen“, forderte Stürz.
In der Umfrage ist auch deutlich geworden, dass die Unternehmen es ablehnen, wenn IAS/IFRS für die steuerliche Gewinnermittlung zugrunde gelegt wird. „Dieses Ergebnis ist ein klares Votum der Unternehmen für die Aufrechterhaltung des bisherigen Systems“ so Klaus Bräunig. „Die steuerpolitische Diskussion kann sich in zwei Richtungen entwickeln: Entweder wird die bestehende Maßgeblichkeit beibehalten. Wenn Handels- und Steuerbilanz getrennt werden, wird sich die Diskussion darauf konzentrieren, dass IFRS zum Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung wird oder aber die Steuerbilanz eigenen Regelungen folgt“.
letzte Änderung am 16.08.2018 Quelle: Ernst & Young AG Bild: © PantherMedia / Helma Spona (Teaser) |
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