Verbuchung Taxifahrt mit Gutscheincode

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Verbuchung Taxifahrt mit Gutscheincode
Hallo liebe Experten,

folgender Fall liegt vor. Eine Taxifahrt wurde durch eine App gebucht und auch abgerechnet. Hier wurde ein einmaliger Gutscheincode in Höhe von 10 Euro zur Verfügung gestellt.
Die zur Verfügung gestellte Rechnung sieht nun sinngemäß folgendermaßen aus:
------
Nettobetrag: 21,53 Euro
zzgl.  7.00% MwSt. 2,07 Euro
Bruttobetrag: 31,60

Abrechnung Gutschein: 10 Euro
Fälliger Gesamtbetrag: 21,60 Euro
-------

Frage ist nun, wie dies zu verbuchen ist (Kontenrahmen SKR 04)? Also erstmal Erfassung der Rechnung mit dem Bruttobetrag von 31,60 und der entsprechenden Umsatzsteuer von 7%?
Die Frage ist nun, wie die Differenz von 10 Euro zu verbuchen ist, wenn die Abbuchung vom Kreditkartenkonto erfolgt.

Meiner Meinung nach liegt ja hier kein Rabatt vor, sondern vom Gesamtrechnungsbetrag wurden vorab schonmal 10 Euro durch den Gutschein beglichen. ist diese Annahme richtig?

Vielen Dank schon vorab für hilfreiche Infos.
wie wurde denn der Gutschein gekauft?
Hallo,

der Gutschein wurde nicht gekauft, sondern es wurde ein Gutschein-Code zur Verfügung gestellt, den man innerhalb eines gewissen Zeitraums einlösen konnte.
Also ein Gutschein-Code, den der Leistungserbringer dir zur Verfügung gestellt hat???
Dann ist es doch nichts anderes als ein Rabatt!

Andere Meinungen?

Liebe Grüße
die drei ?
Hallo,

noch als Anmerkung:

Wenn es wirklich ein RAbatt ist, ist der Taxifahrer ein "Depp" denn dann führt er zuviel Steuer ab.

Die 2,07€ errechnen sich aus den vollen 31,60   :green:  8)  :o
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ja natürlich ist er "a Depp"  :D - das bestätigt schon alleine die Tatsache, dass er 10 EUR Rabatt anscheinend ohne einen Mindestumsatz gewährt!  :)

Aber...hmm... du meinst also, die USt auf die 29,53 EUR sind abzuführen... weil er diese ausgewiesen hat?
Und welche VoSt darf dann Florian geltend machen?

Hätte jetzt eher behauptet, dass bei Rabattvereinbarungen die BMG abgeändert werden kann (auch im Nachhinein ohne neue Rechnung) und dann nur auf den verminderten Betrag USt abzuführen bzw. VoSt abziehbar ist.

Schönen Feiertag noch!

Liebe Grüße
die drei ?
Hallo  :wink1: ,

es ist ja so:

1. entweder die Abrechnung ist so richtig (heißt ein fremder Dritter) z.B. Apphersteller steuert zum Entgelt bei.
   Dann passt diese aus meiner Sicht so (BMG auch Entgelt von Dritter Seite)

oder

2. Wenn die 10 Euro niemand zahlt, weil die Aktion vom Taxiunternehmen selbst organisiert wurde.
   Die Rechnung müsste beim Erstellen erstmal richtig sein, was sie aber schon jetzt nicht ist. = § 14c (1)
   Heißt BEVOR du zahlst, ist diese schon falsch.
   Wenn der Hersteller  "Rabatt" Wochen / Tage usw. hat und er stellt dir die Rechnung und gibt auch noch nen Rabattcode an, dann muss er
   gleich auf die 21€ rechnen = BMG nach §10

   Der Normalfall sollte sein = die Rechnung stimmt erstmal so und im Nachhinein durch z.B. Mängelrüge, vertragliche Regelungen
   z.B. Skonto usw. ergibt es sich Schriftverkehr etc. das der Zahlbetrag kleiner wird und die BMG und die Steuer darauf sich verändert
   Dann ist das der klassiche §17.

Aber den genauen Sachverhalt können wir halt nicht erfahren, weil dann müssten wir den Anbieter anrufen  8)  :denk:

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 31.10.2017 23:49:40
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Vielen Dank für Eure hilfreichen Infos.

Also der Gutscheincode kam definitiv vom App-Anbieter. Der war ja pauschal verfügbar und konnte grundsätzlich für Taxifahrten in einem bestimmten Zeitraum eingelöst werden.
Insofern ist ja die Rechnung des Leistungserbringers richtig, ich würde den Gutschein einfach als Zahlungsmittel sehen. Also 10 Euro der Rechnung mit Gutschein bezahlt und den Rest dann über meine Kreditkartenabrechnung.

Frage ist jetzt hier immer noch, wie ich das korrekt zu verbuchen habe. Erst den 10 Euro Gutschein incl. Umsatzsteuer einbuchen?
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