Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2 3
Antworten
Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer
Hallo zusammen,
dieser Thread ist schon einige Jahre her, aber ich verzweifle langsam bei der Suche nach der richtigen Vorgehensweise.  :?:  :idea:

Kurz zu mir: Ich habe eine Gewerbe frisch angemeldet.. Ich würde Waren aus Ungarn (EU) kaufen.. ich nehme an, dass ich in Deutschland die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen kann.. allerdings kaufe ich handgemachte Artikel aus Ungarn, die auch oft von Kleinunternehmer verkauft werden, die selbst keine USt. erheben... d. h. ich hab eine Netto-RG.. wie soll ich da vorgehen?
ich habe noch keine UID beantragt und eigentlich wollte ich auch nicht.. weil meine Gewerbe nur nebenbei ausgeübt wird und ich erstmal schauen muss, wann ich überhaupt auf 22.500 EUR komme  :green:

Ich wäre total dankbar, wenn jemand antwortet.
Danke vielmals vorab,
Laura  :wink1:
Du verbuchst die Rechnungen so wie sie sind als "Bruttorechnungen". Wenn deine Lieferanten in ihrem Land ebenfalls von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, hast du den gleichen Vorteil wie in Deutschland.
Aber dennoch solltest du ein anderes Konto verwenden, um nachweisen zu können, was in Deutschland und was in der EG erworben wurde, auch wegen Einhaltung der Grenze von 12.500 Euro.
Hallo liebe Community!

Ich würde auch  gern auf diesen Thread aufspringen, da er in etwa auch meien Problematik behandelt, denn ich habe eine Frage, die ich trotz Recherche nicht zu 100% beantworten konnte.
Vielleicht könnt ihr mich dahingehend aufklären.

Ich habe seit einiger Zeit als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe angemeldet und damals auch eine UST-Id Nr beantragt und erhalten, da ich sie in meiner Branche zur Anmeldung in diversen Händler Portalen zwecks Prüfung des Unternehmensstatus benötige. Es war nicht geplant, diese für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zur nutzen.

Auf dem Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich damals nach der Gewerbeanmeldung im Rahmen der Kleinunternehmerreglung unter dem Punkt 7.3 folgende Option angekreuzt:

„In Rechnungen wird keine USt gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden – Ust Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln"

Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte:
„Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre –
USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Das nur erst mal zu der Auswahl von damals.

Nun zu folgender Frage:
Ich habe jetzt einen Händler in Holland gefunden, bei dem ich gerne ab und an mal neue Waren einkaufen würde (KFZ Ersatzteile). Eine Anmeldung in dessen Portal war ausschließlich mit meiner UST Id möglich. Ich habe dann mitbekommen, dass dieser Händler hauptsächlich Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt, man also die reinen Netto Preise zahlt.

Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe. Würde ich dann wirklich auf die Option der USt Voranmeldungen gehen müssen (bzw. Voranmeldungen nur fpr den zeitraum des innergemeinschaftliche Erwerbs?)
Und ich lese auch immer wieder von dieser 12.500 EUR Grenze, die mir nicht so ganz klar, was diese Grenze für einen Unterschied bedeutet!

Da mir das etwas „zu heiss" war, habe ich mit dem Händler gesprochen und er sagte mir, dass er mein Konto auch umstellen kann, was er auch tat. Und zwar auf Brutto Rechnungen, sodass ich bei diesem Händler dann den Gesamtbetrag inklusive der holländischen 21% Umsatzsteuer zahle, was auch entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Mir wäre das prinzipiell so lieber, auch wenn das effektiv etwas teurer wäre – das macht aber bei der Art und dem Preis der Ware nichts aus.

Jetzt geht es mir nur um folgendes:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde?
Oder hat es doch was mit dieser 12.500 EUR Grenze zu tun?

Mit Drittländern ist mir das soweit klar und das mache ich auch öfters, den Kram mit der EUSt, Zoll und Co.

Aber da ich das auf unternehmerischer Basis bislang noch nicht mit der EU gemacht habe, wäre ich für Infos dankbar!

Vielen Dank und viele Grüße,
Ben
Hallo, Benny
Zitat
Benny384 schreibt:
Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte: „Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre – USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Gut gemacht. Du kannst doch  nicht beides ankreuzen, dass du KU bist und  gleichzeitig auf die KU verzichtest. :D

Zitat
Benny384 schreibt:
Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe

Ja, richtig.
Zitat
Benny384 schreibt:
Würde ich dann wirklich auf die Option der USt Voranmeldungen gehen müssen (bzw. Voranmeldungen nur fpr den zeitraum des innergemeinschaftliche Erwerbs?)

Nein, wirst du nicht. Der Gestzgeber sieht eben vor, dass jeder Unternehmer die Umsatzsteuererklärung abgeben muss. Du bist auch ein Unternehmer, zwar klein aber ein Unternehmer. Die Häufigkeit der Abgabe von ustVa hängt vom Vorjahr ab- wie hoch die Umsatzsteuerschuld war.

bis 1.000 Euro- ein mal im jahr,
1.000-7.000- Jedes Quartal,
ab 7.000 Euro- jeden Monat.
Bearbeitet: Macaslaut - 19.04.2021 12:33:04
Zitat
Benny384 schreibt:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde? Oder hat es doch was mit dieser 12.500 EUR Grenze zu tun?

Wenn du im Vorjahr für weniger als 12.500 Euro eingekauft hast,  kannst du  in diesem Jahr die Rechnungen mit 21% ausstellen lassen.. Wenn aber für mehr als 12.500, dann schuldest du in jedem Fall die Umsatzsteuer in Deutschland. Damit du nicht in beiden Ländern die Umsatzsteuer zahlst, wirs du deine UstD-Nr. gegenüber dem Verkäufer verwenden müssen.
Bearbeitet: Macaslaut - 19.04.2021 13:07:22
Hallo Macaslaut und vielen Dank für Deine verständlichen Antworten :)

Heute habe ich die Rechnung aus Holland bekommen. Leider ist es, trotz Absprache mit dem Verkäufer, das er meine UST-Id nicht verwendet und die 21% USt bedenkt, eine netto Rechnung geworden. Meine UST-Id steht zwar nicht drauf, aber der Verkäufer hat sie ja, weil ich sie ihm bei der Kundenanmeldung mitgegeben habe.

Hier wird der Artikel 138 Abs. 1 genannt. MwSt. verschoben nach Artikel 138 Abs. 1.
Eine verständliche Erklärung ohne Amtsdeutsch konnte ich dazu nicht wirklich finden.

Ich bin doch nun trotzdem nach wie vor in der Steuerpflicht hier in D, oder? Ich werde den Verkäufer zwar nochmal anmailen, das ich eine 21% Ust Brutto Rechnung brauche - aber ich würde vorher gerne noch wissen, was genau jetzt mit dem Artikel 138 Abs 1 in verständlicher Form gemeint ist.
Über Hilfe darüber wäre ich wirklich dankbar. Wenn der Verkäufer es doch nicht hinbekommt, werde ich mich doch um Ust Voranmeldungen bemühne müssen, denke ich.

Ich habe die Rechnung mal hochgeladen:


Danke und Gruß
Ben
Bearbeitet: Benny384 - 23.04.2021 21:29:43
Zitat
Benny384 schreibt:
aber ich würde vorher gerne noch wissen, was genau jetzt mit dem Artikel 138 Abs 1 in verständlicher Form gemeint ist.

Gemeint ist Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG ("Mehrwertsteuersystem-Richtlinie"). Dieser Artikel bildet im europäischen Recht die Grundlage für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Der Niederländer geht ganz offensichtlich davon aus, dass Du die Steuer in Deutschland abführen wirst. Die Steuerschuld wurde zu Dir "verschoben".
Seiten: Vorherige 1 2 3
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Specialist Taxation (m/w/d) Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungs......

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel......

Tax & Accounting Specialist (m/w/d) Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen p......

Sachbearbeiter Nebenbuch m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Bei Lubeca produ­zieren wir mit mehr als 250 Mitar­beitern und viel Leiden­schaft Marzipan, Kuver­türe, Nougat und Präpa­rate im B2B-Bereich für Kunden in der ganzen Welt. Unser Markenname „Lubeca“ st......

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir ......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Leiter/ -in Buchhaltung, Head of Accounting (m/w/d)
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>