Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2 3
Antworten
Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer
Hallo zusammen,
dieser Thread ist schon einige Jahre her, aber ich verzweifle langsam bei der Suche nach der richtigen Vorgehensweise.  :?:  :idea:

Kurz zu mir: Ich habe eine Gewerbe frisch angemeldet.. Ich würde Waren aus Ungarn (EU) kaufen.. ich nehme an, dass ich in Deutschland die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen kann.. allerdings kaufe ich handgemachte Artikel aus Ungarn, die auch oft von Kleinunternehmer verkauft werden, die selbst keine USt. erheben... d. h. ich hab eine Netto-RG.. wie soll ich da vorgehen?
ich habe noch keine UID beantragt und eigentlich wollte ich auch nicht.. weil meine Gewerbe nur nebenbei ausgeübt wird und ich erstmal schauen muss, wann ich überhaupt auf 22.500 EUR komme  :green:

Ich wäre total dankbar, wenn jemand antwortet.
Danke vielmals vorab,
Laura  :wink1:
Du verbuchst die Rechnungen so wie sie sind als "Bruttorechnungen". Wenn deine Lieferanten in ihrem Land ebenfalls von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, hast du den gleichen Vorteil wie in Deutschland.
Aber dennoch solltest du ein anderes Konto verwenden, um nachweisen zu können, was in Deutschland und was in der EG erworben wurde, auch wegen Einhaltung der Grenze von 12.500 Euro.
Hallo liebe Community!

Ich würde auch  gern auf diesen Thread aufspringen, da er in etwa auch meien Problematik behandelt, denn ich habe eine Frage, die ich trotz Recherche nicht zu 100% beantworten konnte.
Vielleicht könnt ihr mich dahingehend aufklären.

Ich habe seit einiger Zeit als Kleinunternehmer ein Nebengewerbe angemeldet und damals auch eine UST-Id Nr beantragt und erhalten, da ich sie in meiner Branche zur Anmeldung in diversen Händler Portalen zwecks Prüfung des Unternehmensstatus benötige. Es war nicht geplant, diese für den grenzüberschreitenden Warenverkehr zur nutzen.

Auf dem Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich damals nach der Gewerbeanmeldung im Rahmen der Kleinunternehmerreglung unter dem Punkt 7.3 folgende Option angekreuzt:

„In Rechnungen wird keine USt gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden – Ust Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln"

Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte:
„Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre –
USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Das nur erst mal zu der Auswahl von damals.

Nun zu folgender Frage:
Ich habe jetzt einen Händler in Holland gefunden, bei dem ich gerne ab und an mal neue Waren einkaufen würde (KFZ Ersatzteile). Eine Anmeldung in dessen Portal war ausschließlich mit meiner UST Id möglich. Ich habe dann mitbekommen, dass dieser Händler hauptsächlich Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt, man also die reinen Netto Preise zahlt.

Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe. Würde ich dann wirklich auf die Option der USt Voranmeldungen gehen müssen (bzw. Voranmeldungen nur fpr den zeitraum des innergemeinschaftliche Erwerbs?)
Und ich lese auch immer wieder von dieser 12.500 EUR Grenze, die mir nicht so ganz klar, was diese Grenze für einen Unterschied bedeutet!

Da mir das etwas „zu heiss" war, habe ich mit dem Händler gesprochen und er sagte mir, dass er mein Konto auch umstellen kann, was er auch tat. Und zwar auf Brutto Rechnungen, sodass ich bei diesem Händler dann den Gesamtbetrag inklusive der holländischen 21% Umsatzsteuer zahle, was auch entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Mir wäre das prinzipiell so lieber, auch wenn das effektiv etwas teurer wäre – das macht aber bei der Art und dem Preis der Ware nichts aus.

Jetzt geht es mir nur um folgendes:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde?
Oder hat es doch was mit dieser 12.500 EUR Grenze zu tun?

Mit Drittländern ist mir das soweit klar und das mache ich auch öfters, den Kram mit der EUSt, Zoll und Co.

Aber da ich das auf unternehmerischer Basis bislang noch nicht mit der EU gemacht habe, wäre ich für Infos dankbar!

Vielen Dank und viele Grüße,
Ben
Hallo, Benny
Zitat
Benny384 schreibt:
Es gab ja auch noch die Option, die ich NICHT ankreuzte: „Die Besteuerung erfolgt nach den allg. Vorschriften des UStG für min. 5 Kalenderjahre – USt Voranmeldungen sind monatlich in elektr. Form zu übermitteln"

Gut gemacht. Du kannst doch  nicht beides ankreuzen, dass du KU bist und  gleichzeitig auf die KU verzichtest. :D

Zitat
Benny384 schreibt:
Nun gehe ich natürlich stark davon aus, dass ich für diese Waren nach dem Einkauf über mein Unternehmen, eine USt in Höhe von 19% hier in Deutschland separat abführen muss, da ich ja keine Steuer dafür gezahlt habe

Ja, richtig.
Zitat
Benny384 schreibt:
Würde ich dann wirklich auf die Option der USt Voranmeldungen gehen müssen (bzw. Voranmeldungen nur fpr den zeitraum des innergemeinschaftliche Erwerbs?)

Nein, wirst du nicht. Der Gestzgeber sieht eben vor, dass jeder Unternehmer die Umsatzsteuererklärung abgeben muss. Du bist auch ein Unternehmer, zwar klein aber ein Unternehmer. Die Häufigkeit der Abgabe von ustVa hängt vom Vorjahr ab- wie hoch die Umsatzsteuerschuld war.

bis 1.000 Euro- ein mal im jahr,
1.000-7.000- Jedes Quartal,
ab 7.000 Euro- jeden Monat.
Bearbeitet: Macaslaut - 19.04.2021 12:33:04
Zitat
Benny384 schreibt:
Wenn ich die Ware in Holland kaufe und zahle, inklusive der 21% USt und die Rechnung mit dieser USt erhalte, ausgestellt auf mein Unternehmen, muss ich dann in Deutschland noch irgendetwas nachversteuern, weil die USt „nur" in Holland abgeführt wurde? Oder hat es doch was mit dieser 12.500 EUR Grenze zu tun?

Wenn du im Vorjahr für weniger als 12.500 Euro eingekauft hast,  kannst du  in diesem Jahr die Rechnungen mit 21% ausstellen lassen.. Wenn aber für mehr als 12.500, dann schuldest du in jedem Fall die Umsatzsteuer in Deutschland. Damit du nicht in beiden Ländern die Umsatzsteuer zahlst, wirs du deine UstD-Nr. gegenüber dem Verkäufer verwenden müssen.
Bearbeitet: Macaslaut - 19.04.2021 13:07:22
Hallo Macaslaut und vielen Dank für Deine verständlichen Antworten :)

Heute habe ich die Rechnung aus Holland bekommen. Leider ist es, trotz Absprache mit dem Verkäufer, das er meine UST-Id nicht verwendet und die 21% USt bedenkt, eine netto Rechnung geworden. Meine UST-Id steht zwar nicht drauf, aber der Verkäufer hat sie ja, weil ich sie ihm bei der Kundenanmeldung mitgegeben habe.

Hier wird der Artikel 138 Abs. 1 genannt. MwSt. verschoben nach Artikel 138 Abs. 1.
Eine verständliche Erklärung ohne Amtsdeutsch konnte ich dazu nicht wirklich finden.

Ich bin doch nun trotzdem nach wie vor in der Steuerpflicht hier in D, oder? Ich werde den Verkäufer zwar nochmal anmailen, das ich eine 21% Ust Brutto Rechnung brauche - aber ich würde vorher gerne noch wissen, was genau jetzt mit dem Artikel 138 Abs 1 in verständlicher Form gemeint ist.
Über Hilfe darüber wäre ich wirklich dankbar. Wenn der Verkäufer es doch nicht hinbekommt, werde ich mich doch um Ust Voranmeldungen bemühne müssen, denke ich.

Ich habe die Rechnung mal hochgeladen:


Danke und Gruß
Ben
Bearbeitet: Benny384 - 23.04.2021 21:29:43
Zitat
Benny384 schreibt:
aber ich würde vorher gerne noch wissen, was genau jetzt mit dem Artikel 138 Abs 1 in verständlicher Form gemeint ist.

Gemeint ist Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG ("Mehrwertsteuersystem-Richtlinie"). Dieser Artikel bildet im europäischen Recht die Grundlage für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. Der Niederländer geht ganz offensichtlich davon aus, dass Du die Steuer in Deutschland abführen wirst. Die Steuerschuld wurde zu Dir "verschoben".
Seiten: Vorherige 1 2 3
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft BFH-Urteil: Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft Wenn eine Kapitalgesellschaft, z. B. eine GmbH, Mitunternehmeranteile an einer Personengesellschaft mit Gewinn veräußert, unterliegt dieser Gewinn bei der Kapitalgesellschaft grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer......

Digitalisierungs­aktivitäten im Mittelstand verlieren deutlich an Schwung Digitalisierungs­aktivitäten im Mittelstand verlieren deutlich an Schwung Aus dem neuen Digitalisierungsbericht von KfW Research geht hervor, dass die Digitalisierungsaktivitäten des deutschen Mittelstands über alle Wirtschaftszweige hinweg zuletzt eingebrochen sind. Der Anteil......

Stärker digitalisierte Unternehmen weisen eine höhere Produktivität auf Stärker digitalisierte Unternehmen weisen eine höhere Produktivität auf Je digitaler ein Unternehmen aufgestellt ist, umso produktiver ist es. Dieser Zusammenhang ist umso stärker ausgeprägt, je weiter die Digitalisierung des Unternehmens bereits fortgeschritten ist. Das ......


Aktuelle Stellenangebote


Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d) Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. ......

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. ......

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. ......

Referent Bewertungen (w/m/d) Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Ausz......

Mitarbeiter Rechnungsprüfung (w/m/d) (Teilzeit) Wir in Yara sind Teil eines globalen Netzwerks und arbeiten gemeinsam daran, einige der wichtigsten Herausforderungen der Welt - Ressourcenknappheit, Ernährungsunsicherheit und Umweltveränderungen - g......

Manager, Controlling Road DACH (m/w/d) Bei DSV zu arbeiten bedeutet, in einer anderen Liga zu spielen. Als weltweit führendes Unternehmen im Bereich Transport und Logistik sind wir auf einer außergewöhnlichen Wachstumsreise. Lass uns gemei......

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Buchhalter (m/w/d) Vollzeit/Teilzeit
Wir sind der erste Ansprechpartner für die Marken Volvo, Peugeot und Ford im Raum Aschaffenburg. Freuen Sie sich auf ein modernes, innovatives Autohaus und wachsen Sie mit uns! Wir bieten Ihnen: Flexible Arbeitszeiten, Ab dem ersten Tag einen unbefristeten Arbeitsvertrag, 30 Tage Urlaub, Verkürzt... Mehr Infos >>

Financial Accountant / Buchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Forderungsfinanzierung... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Flossbach von Storch zählt heute zu den größten unabhängigen Vermögensverwaltern in Europa. Mit mehr als 400 Mitarbeitenden betreuen wir rund 70 Mrd. Euro für private und institutionelle Kunden. Seit der Gründung im Jahr 1998 stehen wir für erstklassiges Investmentmanagement mit einem fundamental... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Prozessmanager (m/w/d) Rechnungswesen
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Referent Bewertungen (w/m/d)
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>