Vorsteuerabzug für Teilbetrag einer Rechnung? (Stromverbrauch)

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Vorsteuerabzug für Teilbetrag einer Rechnung? (Stromverbrauch), Rechnung mit Eigenbeleg in betrieblich und privat aufteilen
Schönen guten Tag!

Gegeben sei ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler, der alles aus dem privaten Einfamilienhaus heraus erledigt. Er lädt sein im Betriebsvermögen befindliches Elektroauto in der eigenen Garage, hat dafür einen eigenen Unterzähler, und hat im Haus außerdem ein Ton- und Videostudio, wofür er einen weiteren Unterzähler hat. Lassen wir ein weiteres Elektroauto in der Familie haben, welches rein privat genutzt wird. Derjenige protokolliert seine Ladungen für das betriebliche Auto in einer handschriftlichen Liste mit kWh-Stand am Anfang und Ende der Ladung, und schreibt dann die Differenz dahinter. Die Privatnutzung des Autos lassen wir ihn über die 1-Prozent-Methode ermitteln, bei Elektroautos wird da nur noch ein Viertel des Listenpreises angesetzt.

Lassen wir den Stromverbrauch so ungefähr 50:50 zwischen betrieblich und privat verteilt sein, vielleicht liegt der Privatanteil etwas höher, das wird man erst am Ende des Jahres wissen. Er möchte natürlich für den betrieblich verbrauchten Strom die Vorsteuer ziehen, da er ja die Privatnutzung auch der Umsatzsteuer unterwerfen muss.

Nun gibt es ja theoretisch zwei Möglichkeiten:

1. Die gesamte Stromrechnung als Betriebsausgabe buchen und die Vorsteuer ziehen, und am Ende des Jahres den privaten Anteil ermitteln, als Eigenverbrauch buchen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen (natürlich mit klar nachvollziehbarem Eigenbeleg)

2. Die gesamte Stromrechnung als Privatentnahme buchen, am Ende des Jahres den betrieblichen Anteil ausrechnen, einen klar nachvollziehbaren Eigenbeleg erstellen, und dann den betrieblichen Anteil als Privateinlage buchen und die Vorsteuer ziehen (Gesamtrechnung abheften)

Welche der beiden Möglichkeiten ist denn überhaupt korrekt und erlaubt? Darf man eine erhaltene Rechnung, die aus einer Gesamtsumme besteht, auf diese Weise aufteilen?

Im Prinzip kann man das ja mit dem Betreiber eines kleinen Ladens vergleichen, der vielleicht mal eine beim Großhändler gekaufte Tüte Milch mit in die private Wohnung über seinem Laden nimmt, und diese dann als Eigenverbrauch entnimmt und verumsatzsteuert. Das wäre meine Lösung 1. Aber geht das auch umgekehrt?

Matthias
Hallo Matthias,

gut, dass du den Sachverhalt nochmals so detailliert eingestellt hast.

Dein Sachverhalt hat mich den ganzen Tag beschäftigt und ich habe mir auch über den Vorsteuerabzug Gedanken gemacht.
Da gilt ja das Umsatzsteuergesetz. Nach dem Umsatzsteuergesetz spielt die Rechtsform keine Rolle, du bist auf jeden Fall umsatzsteuerlicher
Unternehmer.
Ich bin davon ausgegangen, dass ein Vorsteuerabzug nur im Unternehmer-Unternehmer Verhältnis möglich ist.
Privatperson kann an Unternehmer nur Bruttorechnung stellen.
Aber du sieht, man kann in allem auf falscher Fährte sein.

Im Prinzip geht es ja darum die Stromrechnung aufzusplitten in einen betriebliche Teile und in einen privaten Teil.
Das machst du ja bereits korrekt, indem du für alles eigene Zähler hast.

Zum Zeitpunkt, wenn die Stromrechnung fällig ist und du sie bezahlst kannst du aber noch nicht splitten, da du noch nicht alles ausrechnen kannst.

Buchung der Stromrechnung zum Zeitpunkt der Zahlung nach dem Abflussprinzip der Einnahme-Überschuss-Rechnung.

18XX Gesamtrechnungsbetrag Strom an Bank

Monatliche Buchung des Eigenanteils des Elektroautos.
Du hast in vorherigen Ausführungen mitgeteilt, dass du die 1 % Regelung für dein Elektroauto machen willst, das du im Geschäftsvermögen hast.
Ich gehe davon aus, dass du den monatlichen Anteil bereits ermittelt hast.
Damit ist ja der private Nutzungsanteil schon erledigt und du brauchst den Stromverbrauch für dein Elektroauto gar nicht mehr separat aufzeichnen, es sei denn, du willst wieder zur Fahrtenbuchmethode zurückkehren.

Buchung des privaten Nutzungsanteil des Elektroautos nach der 1% Regelung mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug:
(separater Geschäftsvorfall, hat mit deiner Stromrechnung erst mal nichts zu tun, das wäre doppelt gemobbelt)

8900 Unentgeltliche Werteabgaben an 8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens  19 % Ust (KfZ-Nutzung)

Das Konto 8921 ist im DATEV Kontenrahmen ein Automatikkonto d.h. das Programm rechnet automatisch die Umsatzsteuer.
Solltest du selbst buchen, musst du das selbst ausrechnen und verbuchen.

So jetzt bleibt noch der betriebliche Strom für dein Tonstudio übrig.
Da ich kein Steuerexperte bin, weiss ich nicht, ob man das als häusliches Arbeitszimmer behandeln kann oder sogar muss.  :denk:
Es ist ja eigentlich ein separates Arbeitszimmer im Haus, gehe ich mal davon aus.
Gut ist, dass du auch hier einen separaten Unterzähler hast, aber vielleicht ist das auch hier nicht relevant, wenn man die Kosten noch anders
ermitteln kann.
Ich bin hier aber vorsichtig mit einer steuerlichen Einschätzung, da ich weder Steuerfachangestellte, noch Steuerberater bin.

Eventuell müsstest du die Gesamtstromrechnung nur für das Tonstudio und wenn du noch ein Büro dazu hast auf dieses
aufsplitten.
Also du siehst, so einfach ist das alles nicht. Empfehle dir einen fachmännischen Rat einzuholen.

LG
Hi Matthias, :wink1:

hab noch ein Link zum häuslichen Arbeitszimmer bzw. häuslicher Betriebsstätte:

arbeitszimmer.de/index.htm#arbeitszimmer_vs_hauesliche_betriebsstaette

Falls nu noch Lust hast zum Lesen....

Wünsch dir einen schönen Abend.
Hallo Matthias,

sorry ich muss mich nochmals korrigieren.
Das was ich gestern geschrieben habe ist nur zum Teil richtig in Bezug auf den Nutzungsanteil mit der 1 % Regelung.
Hatte die laufenden Kfz-Betriebskosten nicht bedacht.

Falls ich noch was anderes finde, schreibe ich nochmal.

LG
Zitat
Fachkraft schreibt:
Da ich kein Steuerexperte bin

guter Hinweis: schon mal etwas von notwendigem Betriebsvermögen gehört?  Pianist hat ein Einfamilienhaus und dort seine Betriebsstätte!!

Tipp: Steuerberater aufsuchen!
Hallo Matthias,

ein weiterer Link

wirtschaftswissen.de/finanzen-steuern/steuerrecht/firmenwagen/elektroauto-im-betriebsvermoegen-wie-sie-die-stromkosten-ermitteln-und-korrekt-verbuchen/

Für mich ist die Sachlage jetzt klar.

1. Stromrechnung wie oben beschrieben auf privat buchen
   18XX Strom Gesamtrechnung Bruttobetrag an Bank.
   (Die darin enthaltene Vorsteuer kannst du nicht buchen)

2. Privater Nutzungsanteil des Elektroautos mit der 1 % Regelung mit Ausweis der Vorst. wie oben beschrieben mit 1/4 der Bemessungsgrenze
   8900 an AM 8921 (SKR 03 Automatikkonto)

3. laufende Kfz. Kosten, die sich zusammensetzen aus dem Aufladen an fremden Stromstationen
  normaler Buchungssatz
  lfd. Kfz-Betriebskosten  
  Vorst.                                an Bank

 lfd. Kfz.Kosten, die sich zusammensetzten aus dem Aufladen in der Garage ermittelt über eigenen Stromzähler wird
 lfd. Kfz-Betriebskosten
 Vorst                                  an Privateinlage

Die Vorsteuer rechnest du da einfach anhand deines betrieblichen ermitteltenten Betrages drauf.
Mit Eigenbeleg ist wahrscheinlich nur das Belegen des betrieblichen Stromverbrauchs und das Ausrechnen des Betrages gemeint.
Wie genau der Eigenbeleg aussehen soll und ob er den Charakter einer Rechnung haben soll. kann ich nicht sagen.

Dann stimmt auch der vorherige Geschäftsvorfall:
Zuerst Gesamtstromrechnung als Privatentnahme zu buchen und der betriebliche Anteil mit Vst an Privateinlagen.



LG
Erst mal vielen Dank für Deine ausführlichen Gedankengänge!

Ich wäre sehr beruhigt, wenn das noch mal jemand bestätigen könnte, dass mein Weg (den Du mir ja bestätigt hast) korrekt und zulässig ist. Ich meine ja: wenn ich per Eigenbeleg den Eigenverbrauch ausrechne, buche und auch verumsatzsteuere, sollte das auf der anderen Seite beim Vorsteuerabzug für den betrieblichen Stromanteil auch gehen. Aber womöglich spricht irgendeine Regel dagegen.

Solche Sachen buche ich übrigens beim Jahresabschluss und nicht monatlich.

Grüße von Matthias!
Seiten: 1
Antworten

News


Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......

Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......


Aktuelle Stellenangebote


Controller (m/w/d) Die Firma Windmöller steht für Fortschritt durch innovative und qualitativ hochwertige Produkte und einen ausgezeichneten Service für unsere Kunden. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Holz......

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d) Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart,......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alle......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Als Mitglied des Kurtz Ersa Konzerns sind wir ein Tochter­unter­nehmen mit 150 Mit­ar­bei­tenden. Wir planen, kon­struieren und bauen Auto­ma­ti­sie­rungs- und Pro­duktions­systeme für die Hand­habung......

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität i......

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörd......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Wir arbeiten mit Holz, wir lieben natürliche Bau­stoffe und Architektur und hand­festes Miteinander. Wir sind ein Unter­nehmen, das sich gemeinsam der Qualität, dem Sinn und der Verantwortung ver­schrieben hat, der Qualität und Sinn­haftig­keit unserer hoch­wertigen Produkte und der Verantwortung... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Leiter/ -in Buchhaltung, Head of Accounting (m/w/d)
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Aktien-Depot 

4_0-Excel_Aktien_Depot.jpg
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Ihre Aktien in Excel verwalten. Das Excel-Tool besteht aus drei verschiedenen Tabellenblättern: Das Blatt "Depot" dient der Verwaltung der einzelnen Aktienbestände. Es ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Das "aktuelle Depot" sowie verkaufte Aktien unter "Historie". Im Tabellenblatt "Übersicht" werden automatische Zusammenfassung der Aktien-Vorgänge nach Kalenderjahren und der wichtigsten Kennzahlen festgehalten. Im Blatt "Parameter" werden Spesensätze für Kauf und Verkauf, Freistellungsauftrag, Vorjahres-GV-Topf und sonstige persönliche Einstellungen hinterlegt.  Zum Shop >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>