Umsatzststeuer unberechtigterweise ausgewiesen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Umsatzststeuer unberechtigterweise ausgewiesen
Hallo,

ich bin seit einigen Jahren freiberuflich tätig und weise Umsatzstsuer aus. Mein Umsatz ist in den letzten Jahren stark gesunken. Laut meines Finanzamts werde ich dort seit 01.01.2024 als Kleinunternehnmerin geführt (was mir bis heute nicht bewusst war) und dufte seitdem also keine Umsatzstsuer aufführen. Dies habe ich aus Umwissenheit aber getan. Es geht um etwa 10 Rechnunge, die ich 2024 gestellt habe, alle mit 19 % Umsatzststeuer. Ich weiß nun nicht, was ich tun soll. Muss ich mit dem Rechnungsempfänger Kontakt aufnehmen und die fehlerhaften Rechnungen stornieren sowie neue Rechnungen ausstellen? Oder zahle ich die Umsatzststeuer an das Finanzamt. Ich gehe davon aus, dass der Rechnungsempfänger die Vorsteuer bereits geltend gemacht hat!

Ich bin gerade überfordert und weiß nicht weiter. Daher würde ich mich über Rat freuen.

Lieben Dank
Hallo Luisa,

welche Möglichkeiten es für Dich gibt, das Ganze zu heilen, und auch, wie Du in Zukunft verfahren solltest, das besprichst Du am besten mit einem Steuerberater.

Eine solche Beratung kostet sicher nicht alle Welt.

Aus der Ferne kann man das leider nicht beurteilen.

Hugh!
Hallo Luisa,

soweit ich weiß, kannst Du hier nichts mehr ändern. Unberechtigt aufgeführte USt. in Rechnungen, musst Du an das FA abführen (§ 14c UStG ). Deine Rechnungsempfänger können die USt. natürlich entsprechend als Vorsteuer geltend machen. Damit entsteht eigentlich nur ein Schaden, wenn einer Deiner Rechnungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und die USt. damit Aufwand bei ihm wird. Dazu gab es vor Kurzem jedoch eine Lockerung des o.g. Paragraphen (infolge der Rechtsprechung des EuGH). Bei Nichtunternehmern, also Endverbraucher, als Rechnungsempfänger, wird die USt. nicht geschuldet und die Rechnung muss nicht korrigiert werden.

LG, Biene
Hier mal noch das BMF-Schreiben dazu: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteu­er/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2024-02-27-ausweis-einer-falschen-steuer-in-rechnungen-an-endverbraucher.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zitat
Biene schreibt:
Unberechtigt aufgeführte USt. in Rechnungen, musst Du an das FA abführen (§ 14c UStG ). Deine Rechnungsempfänger können die USt. natürlich entsprechend als Vorsteuer geltend machen.

Das ist leider nicht korrekt. Nach § 14c UStG geschuldete Steuer kann vom Leistungsempfänger nicht als Vorsteuer abgezogen werden.

Aber der Reihe nach von Anfang an. In der geschilderten Situation hat der Unternehmer leider nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Natürlich kann er die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer als solche nach § 14c UStG erklären. In diesem Fall wird er sehr wahrscheinlich bald vom Finanzamt hören, das dem Sachverhalt auf den Grund gehen will. Sofern die Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht haben, wird die Finanzverwaltung versuchen, diesen Abzug rückgängig zu machen. Alternativ könnte der Unternehmer die Rechnungen berichtigen, aber auch in diesem Fall entfiele der Vorsteuerabzug. Wie man es auch dreht und wendet: Ärger mit den Kunden könnte die Folge sein und könnte dazu führen, dass der Unternehmer keine Aufträge mehr bekommt. Hinzukämen ggf. Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG. Sollte man sich also gut überlegen.

Wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass der Steuerpflichtige für / seit 2024 steuerbefreiter Kleinunternehmer ist, ist das nicht in Stein gemeißelt. Bis zur Unanfechtbarkeit der Festsetzung könnte sich der Unternehmer rausoptieren. Dazu erklärt er die offen ausgewiesene Steuer ganz normal für Lieferungen und sonstige Leistungen. Dies hat den Nachteil, dass der Unternehmer 5 Jahre an diese Option gebunden ist und mindestens so lange nicht von der Steuerbefreiung profitieren kann.

Letztendlich muss abgewogen werden, an welcher Stelle der größere Schaden droht. Allerdings ist der Unternehmer laut Eingangssachverhalt bislang offensichtlich davon ausgegangen, normal steuerpflichtig zu sein. Daher könnte die Option raus aus der Steuerbefreiung das kleinere Übel sein.
Hallo Gustav,

danke für die Korrektur. Dass die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann, hatte ich bisher nicht angenommen. Ist ja auch irgendwie ungerecht. Das FA bereichert sich ja sozusagen an der versehentlich in Rechnung gestellten USt.  :denk:

Aber gut, ist das ganze doch komplizierter als gedacht ...

LG, Biene
Hast du dich bei Gründung deines Unternehmens vielleicht auf eigenen Wunsch von der Kleinunternehmerregelung befreien lassen? Dann könnte dieses Wahlrecht wieder aufleben und alles wäre in Ordnung. Aber genau weiß ich's nicht, lieber Steuerberater fragen!
Ja das passiert, wenn man die Post vom Finanzamt nicht liest oder richtig versteht. Ich habe dieses Jahr auch ein Schreiben bekommen, dass man meine Firma (UG) als Kleinunternehmer ab dem 01.01.2025 betrachten will, wenn ich dem Schreiben nicht widerspreche und auf die Kleinunternehmerregelung verzichte. Wegen zurückgegangener Umsätze. Der Widerspruch war am nächsten Tag im Postausgang, weil ich insbesondere nicht auf den Vorsteuerabzug verzichte und die Umsatzsteuer sowieso automatisch berechnet wird und die Voranmeldungen sind auch nur ein Knopfdruck-Akt.
Bearbeitet: Dauerbucher - 16.08.2025 18:58:02
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Analoge Finanzabteilungen verlieren bis zu 15 Tage im Monat Analoge Finanzabteilungen verlieren bis zu 15 Tage im Monat Eine neue Analyse des Finanzdienstleisters Moss zeigt: In deutschen Finanzabteilungen bleiben massive Effizienzpotenziale ungenutzt. Weniger als die Hälfte der Teams hat ihre Standardprozesse automatisiert......

Künstliche Intelligenz beschleunigt digitale Transformation im Rechnungswesen Künstliche Intelligenz beschleunigt digitale Transformation im Rechnungswesen Künstliche Intelligenz (KI) wird zum zentralen Treiber im Rechnungswesen und verändert Prozesse spürbar. Mehr als jedes zweite Unternehmen (53 Prozent) nutzt KI in diesem Bereich bereits oder befindet......

BFH-Urteil: Bei Schätzungen des Finanzamts sind genauere Schätzungsmethoden vorzuziehen BFH-Urteil: Bei Schätzungen des Finanzamts sind genauere Schätzungsmethoden vorzuziehen Bei einem formellen Buchführungsmangel ist das Finanzamt berechtigt, eine Schätzung des Gesamtumsatzes vorzunehmen, und ist dabei grundsätzlich in der Wahl der Schätzungsmethode frei. Doch einem Urteil......


Aktuelle Stellenangebote


Finanzbuchhalter*in Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen.......

Expert Accounting & Reporting (m/w/d) Die Dürr CTS GmbH trägt als Weltmarktführer in der industriellen Abluftreinigungstechnik zur Reduzierung von Emissionen in vielen Industriezweigen bei. Mit innovativen Lösungen ermöglicht sie die Rein......

Sachbearbeiter für Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (m/w/d) Die HNVG gewährleistet Versorgungs­sicher­heit für über 300.000 Bürger und Unter­nehmen in Heilbronn und in der Region. Wir sind ein verlässlicher Partner für über 40 Städte und Gemeinden, wenn es um ......

Corporate Finance und Investments Lead (m/w/d) Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, ......

Business Controller (m/w/d) Mit konzernweit mehr als 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte die ALTANA Gruppe in 2024 einen Umsatz von über 3 Milliarden Euro. BYK, als Teil der ALTANA Gruppe, ist ein weltweit führender......

Fachkraft (m/w/d) für Bilanzierung / Jahresabschuss / Steuern Der Bereich Finanz- und Rechnungswesen unterstützt als zuverlässiger und kompetenter Dienstleister und Berater innerhalb der Unternehmensgruppe alle Unternehmensbereiche mit den Themen Jahresabschluss......

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN und CIBER mit Werken in Deutschland Brasilien, China und Indien. Die weltweite Kundenbetreuung... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Zur ExtraHolding GmbH gehören unter anderen die ExtraEnergie GmbH, ein unabhängiger Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas, und die eg factory GmbH, die das gesamte operative Geschäft für die ExtraEnergie GmbH betreibt. Für unseren Standort in Monheim am Rhein suchen wir einen: Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Am Max‑Planck-Institut für Psychiatrie erforschen Wissenschaftler*innen und Kliniker*innen die Ursachen psychiatrischer Erkrankungen. In unserer Forschungs­klinik widmen wir uns der Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychiatrischen Erkrankungen mit einem Schwerpunkt auf therapie­resisten... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Als SHK Deutschland sind wir eine seit über 150 Jahren am Markt erfolgreich tätige und auf Expansion ausgerichtete Unternehmensgruppe der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsbranche. Zusammengewachsen aus drei erfolgreichen Familienunternehmen sind wir heute Teil der internationalen BME-Group (Bu... Mehr Infos >>

Corporate Finance und Investments Lead (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich der Rechnungsvorerfassung und die Zentrale Stammdatenpflege im Finanzwesen (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>