Elektroautos als Dienstwagen: 75 % im Jahr der Anschaffung absetzen

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um. Mit der Neuregelung in § 3d KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030).

Zudem macht die Bundesregierung E-Autos als Dienstwagen attraktiver: So wurde für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Beide Maßnahmen sollen kurzfristig weitere steuerliche Anreize für die Stärkung der Elektromobilität setzen.

Die Bürger werden bei der frühzeitigen Anschaffung eines Elektroautos entlastet. Im Jahr 2026 beträgt die Entlastung insgesamt 50 Mio. Euro. Dieser Betrag steigt in den darauffolgenden Jahren auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an.

Für Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ist die Zukunft der Automobilindustrie elektrisch: "Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen. Deshalb befreien wir E-Autos weiterhin von der Kfz-Steuer. Das hilft allen, die auf E-Autos umsteigen und es unterstützt die Automobilindustrie. Genauso wie mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen verfolgen wir damit ein Ziel: Wir wollen die deutsche Automobilindustrie in die Zukunft führen und Arbeitsplätze sichern. Die besten Autos sollen weiterhin in Deutschland gebaut werden."

Damit in Deutschland weiterhin hervorragende Automobile gebaut werden, hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten bereits Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität beschlossen: So wurde im Koalitionsausschuss am 08.10.2025 ein Förderprogramm vereinbart, um den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität, insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen, zu fördern. Dafür werden bis 2029 die Mittel des EU-Klimasozialfonds zuzüglich 3 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung gestellt.

Erstellt von (Name) S.P. am 30.10.2025
Geändert: 30.10.2025 15:17:52
Autor:  S. P.
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Anna Omelchenko
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