NATURWERK Windenergie GmbH
Herten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15.05.2025 (Az. V R 33/23) entschieden, dass eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, keine berufsbildende Einrichtung im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 13 GewStG (Gewerbesteuergesetzes) ist.|
Erstellt von (Name) S.P. am 30.10.2025
Geändert: 30.10.2025 15:18:08
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Kasto
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