Stellungnahmen von Steuerberatervereinigungen zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben Stellung genommen zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026. Im Anschreiben an Verbände und Interessenvertretungen schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF): "In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Es sind außerdem Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur Verhinderung von Steuergestaltungen vorgesehen. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen."

Das vorliegende Gesetz enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Das BMF hebt insbesondere folgende steuerliche Regelungen oder Regelungsbereiche hervor:
  • Verfahrenserleichterung für Quellensteuerentlastung von der Steuer nach § 50a EStG (Lizenzen) (§ 50c EStG – Einkommensteuergesetz)
  • Anhebung der Anmeldeschwelle i. R. d. Forschungszulagengesetzes (§ 4 FZulG – Forschungszulagengesetz) 
  • Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung nach § 233a AO (§ 238 AO – Abgabenordnung)
  • KI-Nutzung durch Steuerbehörden (§ 29c AO)
  • Änderungen am Plattformen-Steuertransparenzgesetz (§ 13 Absatz 1 Satz 2 PStTG – Plattformen-Steuertransparenzgesetz)
  • ungekürzte Gewährung der Freibeträge für Kinder und des sog. 'Ausbildungsfreibetrags' für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR (§ 32 Absatz 6 Satz 4 EStG und § 33a Absatz 2 Satz 2 EStG)
  • Kindergeldanspruch von Staatsangehörigen der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft (§ 62 Absatz 1a EStG)
  • Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft (§ 2 UStG – Umsatzsteuergesetz)

DStV: Chance auf wirksame strukturelle Entlastungen verpasst

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) kritisiert der DStV im Vorfeld vor allem, dass der Entwurf die Chance auf wirksame strukturelle Entlastungen verpasst. Insbesondere fehle es an Impulsen, die Unternehmen spürbar entlasten und zur Bewältigung der angespannten wirtschaftlichen Lage beitragen könnten. Des Weiteren greift der DStV ausgewählte Regelungsvorschläge auf, bei denen aus seiner Sicht besonderer Anpassungs- und Klarstellungsbedarf besteht. Hierzu zählen u. a. die folgenden Aspekte.

Kaufpreisaufteilung: Gut gemeint, aber streitanfällig

Der DStV begrüßt die gesetzlichen Pläne zur Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke. Den vorgesehenen Vorrang der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung bewertet er positiv, warnt jedoch zugleich vor Auslegungsspielräumen. Insbesondere die Voraussetzung, dass die vertragliche Aufteilung nur dann anzuerkennen sei, wenn sie die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehle und wirtschaftlich haltbar erscheine, kann nach Auffassung des DStV neue Streitfragen eröffnen. Er fordert daher eine Konkretisierung im Lichte der BFH-Rechtsprechung.

Ebenfalls kritisch sieht der DStV die geplante verpflichtende Anwendung der Immobilienwertermittlungsverordnung, wenn keine vertragliche Kaufpreisaufteilung vorliegt. Diese sei fachlich anspruchsvoll und oftmals nur mit kostenintensiven Gutachten umsetzbar. Auch die Anforderungen an den Nachweis einer von der BMF-Arbeitshilfe abweichenden Aufteilung sollten nach Auffassung des DStV praxisnäher gefasst werden. Praktikabler wäre es aus DStV-Sicht, den Kreis der zulässigen Gutachter zu erweitern und auch Wertgutachten von Banken als Nachweis zuzulassen. So würde auch Bürokratie abgebaut.

Nachbesserungen bei umsatzsteuerlicher Organschaft

Der DStV begrüßt die geplante Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft grundsätzlich. Das im Entwurf vorgesehene Erklärungserfordernis könne dazu beitragen, unerkannte Organschaften zu vermeiden, heißt es in der Stellungnahme. Auch die gesetzliche Einbeziehung von Personengesellschaften schaffe dringend benötigte Rechtssicherheit.

Gleichwohl bleibt der Entwurf aus Sicht des DStV hinter dem Ziel umfassender Rechtsklarheit zurück. Insbesondere fehlerhaft angenommene Organschaften können auch zukünftig erhebliche Rückabwicklungs-, Zins- und Haftungsrisiken auslösen. Der DStV regt daher ein Antragsverfahren mit Prüfung durch die Finanzverwaltung und feststellendem Bescheid an. Hilfsweise sollte der Wegfall der Organschaft nur mit Wirkung für die Zukunft eintreten. Darüber hinaus spricht sich der DStV für ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht aus und empfiehlt, die Übergangsregelungen für bestehende Organschaften klar zu fassen.

Fristfallen bei digitalen Steuerbescheiden

Der DStV unterstützt den Ausbau der digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden, da er Verfahren beschleunigen und Medienbrüche reduzieren könne. Dennoch blieben im Entwurf zahlreiche praxisrelevante Fragen offen, mahnt der Verband.

Kritisch sieht der DStV vor allem die im Entwurf angelegte Wirksamkeitsfiktion. Danach sollen Steuerbescheide auch dann wirksam sein, wenn sie auf einem anderen Weg bekannt gegeben werden als gesetzlich vorgesehen oder wirksam beantragt. So sollen elektronische Bescheide auch dann wirksam sein, wenn eine postalische Bekanntgabe beantragt wurde. Umgekehrt sollen auch Papierbescheide wirksam sein, obwohl gesetzlich eine elektronische Bekanntgabe vorgesehen wäre.

Dies lehnt der DStV ab: Steuerpflichtige und Beraterschaft müssten sich auf den gewählten Bekanntgabeweg verlassen können. Andernfalls drohten versäumte Einspruchs- und Zahlungsfristen, Säumniszuschläge und zusätzlicher Kontrollaufwand in den Kanzleien, warnt der DStV.

BStBK: vorgesehene Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft zu begrüßen

Die BStBK begrüßt insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft. Dies entspreche einer seit Langem erhobenen Forderung der BStBK. Allerdings bedarf es aus Kammersicht zwingend weiterer Nachbesserungen an der vorgesehenen Erklärungslösung, um Rechtssicherheit herzustellen und die Praktikabilität zu erhöhen. Die BStBK schlägt zu diesem Zweck ein umfassendes Ergänzungskonzept vor.

Die beabsichtigten Änderungen der §§ 29c und 30 AO sieht die BStBK überaus kritisch. Zwar sei das Ansinnen des KI-Einsatzes in der Finanzverwaltung grundsätzlich nachvollziehbar und decke sich auch mit der BStBK-Forderung des Ausbaus der digitalen Prozesse und einer weiteren Digitalisierung der Verwaltung. "Allerdings sind die vorgesehenen Regelungen deutlich zu weitreichend, nicht ausreichend konturiert und vielfach zu unbestimmt. Aufgrund der Tragweite u. a. in Bezug auf Datenschutz und Steuergeheimnis regen wir eine Ausgliederung dieser Regelungen aus dem Jahressteuergesetz 2026 und eine Nachschärfung der vorgesehenen Änderungen unter angemessenem Einbezug sachverständiger Institutionen an", heißt es im Schreiben an das BMF.

Überdies fordert die BStBK im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens eine Streichung des § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO, da die dadurch statuierte Rechtsfolge bei fehlerhafter Übermittlung der derzeit parallel erarbeiteten Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV) aus Sicht der BStBK unverhältnismäßig ist. Schließlich sollte nach der Vorstellung der BStBK die vorgesehene Erhöhung des Zinssatzes für § 233a AO für eine grundsätzliche Reform der Zinsregelungen zum Anlass genommen werden.

Erstellt von (Name) S.P. am 02.07.2026
Geändert: 03.07.2026 09:18:28
Autor:  S. P.
Quelle:  BMF, DStV, BSTBK
Bild:  Bildagentur Smarterpix / rochu
Drucken RSS

Premium-Stellenanzeigen


Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
Werden Sie jetzt monatlich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und aktuelle Urteile informiert! zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community (fast 12.000 Mitglieder!) und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Sehen Sie hier die neuesten Fachbeiträge >>
Anzeige
Premiummitgliedschaft Studenten

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Mitgliedschaft für nur 39,- EUR einmalig bei unbegrenzter Laufzeit! Kein Abonnement! Weitere Informationen >>
 

Wie zufrieden sind Sie mit uns?

Über Ihre Meinung und auch ihre Anregungen für Veränderungen oder Erweiterungen würden wir uns sehr freuen. Nur 10 kurze Fragen, die schnell beantwortet sind. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe! zur Umfrage >>
 

Jobletter und Newsletter!

Mit dem monatlich erscheinenden Newsletter werden Sie über neue Fachbeiträge, News und Excel-Tools informiert! zur Anmeldung >>

Der 14-tägige Jobletter informiert Sie automatisch über neue Stellenangebote und Arbeitsmarkt-News! zur Anmeldung >>
 

Fachbeitrag veröffentlichen?

Sie sind Autor von Fachbeiträgen mit Controlling-bzw. Rechnungswesen-Thema? Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Beteiligungscontroller (m/w/d)
Als global führender High-End-Hersteller ent­wickelt und fertigt die Helmut Fischer Gruppe exzel­lente Mess­lösungen für die indus­trielle Qualitäts­sicherung. Mit einem starken Team aus welt­weit mehr als 800 Mit­arbeitenden, jeder Menge Know­how und viel Leiden­schaft defi­nieren wir die Grenze... Mehr Infos >>

Buchhalter (in) (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Eine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, ... Mehr Infos >>

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Der VCI ist Europas größter Verband für Chemie und Pharma. Mit seinen 22 Fach- und 7 Landesverbänden repräsentiert er die Interessen von rund 2.000 Unternehmen – vom Global Player bis zum hoch spezialisierten Mittelständler. Mit 230 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2025 und rund 545.000 Beschäftigt... Mehr Infos >>

Accountant / Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Gestalte mit uns die Zukunft der Tierversicherung in Deutschland und Europa. Bei uns dreht sich (fast) alles um Hunde und Katzen – und um die Menschen, die sie lieben. Seit Jahrzehnten versichern wir Vierbeiner zuverlässig gegen hohe Tierarztkosten und bieten Hundehaltenden zusätzlich ein... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>